Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

533 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. sureshot

    »In dem Preissegment, in dem sich ein Hobbyfeuerwerker im Privtbereich bewegt, würde ein Pyrotechniker sowieso nichts anfassen, weil sich das nicht rentiert und das aus Kalkulationsgründen bei Beträgen unter 300 Euro für ihn gar nicht machbar ist. Wenn man unterm Jahr mal ein Feuerwerk macht wären das doch höchstens mal ein paar schöne Fontänen, Sonnen, Raketen, und wenns mal aufwändiger sein soll evtl. noch Batterien. Er könnte aber wie gesagt durch den Verkauf solcher Sachen etwas verdienen. Aber viele "Vollprofis" wollen sich einerseits mit dem "Klasse-II-Kram" gar nicht mehr abgeben und machen sich in manchen Foren sogar darüber lustig, wollen aber andererseits den Hobbypyros ihren Spass aber nicht gönnen.«

  2. mondfeuer
    mondfeuer

    »Julchen: Ja, es ist schon irgendwie entmutigend, wenn man bei Weco und anderen Herstellern in der Abteilung "Export" stöbert. Besonders die Knall- und Bombenraketen und natürlich die tollen Pirat-Kracher würde ich selbst sehr gerne verballern, leider spielt da der Gesetzgeber nicht mit und wird das wohl auch in Zukunft nicht tun.

    sureshot: Stimmt, auch der Einzelhandel würde von einem ganzjährigen Feuerwerksverkauf profitieren. Pyromun kann man ja auch unterm Jahr kaufen, sie darf sogar in gewissem Rahmen während des Jahres abgefeuert werden, und gibt es damit irgendwelche Exzesse? Nein, keiner kommt auf die Idee, einfach mal so auf den Marktplatz zu latschen und seine 9mm-Tröte abzufeuern, die Leute wissen schon recht gut, was geht und was nicht. Bei normalen Feuerwerkssachen traut man uns diese Umsicht aber offenbar nicht zu, das ist für mich vollkommen unverständlich. Was die Berufs-Pyrotechniker betrifft, brauchen die sich nicht aufzuregen, das Abbrennen von irgendeinem Klasse II-Artikel anläßlich einer Party nimmt doch keinem Pyro-Profi Arbeit weg, bei "richtigen" Feuerwerken gehts doch um ganz andere Fähigkeiten, die ein Hobbyfeuerwerker sowieso nicht hat. Das Argument, eine Freigabe würde die Branche in Schwierigkeiten bringen, fußt wohl eher auf Argwohn und Standesdünkel als auf realer wirtschaftlicher Überlegung.«

  3. sureshot

    »Nicht nur die Industrie hätte was davon, auch der Einzelhandel würde von diesem Markt profitieren. Es würde dann zwar vor Silvester weniger gekauft als momentan, aber insgesamt würde der Jahresumsatz sicher steigen, da es auch unterm Jahr immer wieder Gelegenheiten ergeben, die ein Feuerwerk wert sind. Es gäbe weniger logistische Probleme, da der ganze Stau der 3 Tage wegfiele, und auch unsere Pyrotechniker, die immer dagegen meckern, könnten durch den ganzjährigen Verkauf den einen oder anderen Euro mehr einnehmen, da sie mit Sicherheit kompetente Beratung beim Einkauf bieten können, was bei Aldi, Lidl, Norma & Co. wohl selten der Fall ist. Dort macht halt der Preis die Musik, weniger die Beratung.
    So könnten dann auch wieder Arbeitsplätze bei uns entstehen und nicht nur in China.«

  4. Julchen

    »ja aber dafür müßten die ersteinmal reagieren-ich habe mal bei weco nachgesehen,wir produzieren feuerwerk für andere länder,was wir selber hier den leuten verbieten bzw.vorenthalten-gehts noch?dreischlag,flashing thunder,superraketen und weitere schöne sachen,die ich noch nie im verkauf gesehen habe laufen über die kategorie export,wenn man die seite für "uns"anklickt-sprachlosigkeit-es kann doch wohl nicht angehen,das weco für "andere"ohne probleme feuerwerk mit bks herstellt,die auch noch in ihrer produktionspalette zeigt und der normale käufer hier nichts davon sieht-ich finde das einfach gesagt ein skandal!«

  5. mondfeuer
    mondfeuer

    »Jau, diese Matten scheinen mir auch ein bißchen zu arg zu sein, die belgischen Behörden sehen das aber offenbar recht locker und vertrauen auf die Umsicht der Leute. Ich denke, es liegt auch an der ganzjährigen Verfügbarkeit von Feuerwerk in Belgien, daß es dort zu weniger Unfällen kommt. Wie Gilbert ganz richtig geschrieben hat, müssen sich die Leute dort nicht die Beine ausreißen, um ihre Lieblingskracher und bevorzugten Raketen an nur drei Tagen zu kaufen oder in einem Zeitrahmen von nur wenigen Stunden abbrennen zu müssen. Daran sollten sich die Deutschen mal ein Beispiel nehmen, der hiesigen Feuerwerksindustrie würde eine Lockerung des Verkaufsverbots jedenfalls einen gewaltigen Schub geben.«

  6. sureshot

    »Aha. Wieder was gelernt! Das wär mir dann fast aweng zu pervers, Knalltrauma hatte ich schonmal, net schön sowas.«

  7. mondfeuer
    mondfeuer

    »Knallmatten dürfen nicht mit Celebration Crackers verwechselt werden. Die CCs sind lange Ketten mit Chinakrachern aller Größen + einem großen Abschlußknall in der Mitte, Knallmatten kommen in verschiedenen Größen (100er bis 500er) und bestehen im Prinzip aus zwei Reihen mit Nitraat/BKS-Böllern, es gibt welche, bei denen die Einzelböller noch etwas lauter als VS sind - die Teile gehen ab wie Schmidt's Katze, die Abbrenngeschwindigkeit ist auch sehr hoch. Die einzelnen Böller dürfen zwar im Prinzip auch nicht lauter als 153 dbA sein, durch die additive Wirkung der schnell aufeinanderfolgenden Explosionen jedoch steigert sich die Lautstärke solcher Matten gegenüber Einzelkrachern erheblich, deswegen der höhere dbA-Wert.«

  8. sureshot

    »Die Matten sind lauter als die Riesendinger? Das is ja ein Ding, kann ich mir gar net vorstellen! Bei uns erreichen die Matten diese Lautstärke nicht mal, wenn man die Lautstärken der einzelnen Knaller zusammenzählen würde!«

  9. mondfeuer
    mondfeuer

    »Es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird - wie man hört, wird sich in Belgien in Punkto maximale Lautstärke für Knaller (153 dbA) und Knallmatten (163 dbA) nichts ändern, einige der großen Böller haben diese Grenzen wohl drastisch überschritten und wurden deshalb überprüft. Das heißt aber nicht, daß die Teile vom Markt verschwinden, sie werden wohl nur etwas "zurückgefahren". Die Frage ist allerdings, wie lange die EU-Verwaltung die zum Teil weit auseinandergehenden Ansichten innerhalb der Gemeinschaft über Art und Größe der zulassungsfähigen Feuerwerkskörper noch toleriert.«

  10. Julchen

    »da sind wieder die eu wahngesetze,alles soll zusammengehören,und wenn einem land etwas am anderen nicht paßt,na dann wird eben dort das "unpassende"verboten-da sind doch tolle gesetze und neuigkeiten-wenn ein ungar eine salami kauft-ausweis zeigen-bei mozartkugeln in österreich-ausweis oder paß-kaufe ich brie in frankreich-bezugsberechtigung und visum-hallo was wollen wir denn mit solchen eu-gesetzen-läßt den ländern ihre gesetzgebung und kümmert euch um wichtigere sachen,dann hat jedes land genug zu tun.......«

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