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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.
Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel
Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.
Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf
Öffnungszeiten:
(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)
Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.
Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.
Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).
Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)
Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.
Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.
Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.
Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):
Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.
Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.
Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.
Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.
Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.
Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:
Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):
Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...
Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.
Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.
Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.
Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.
Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.
Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.
334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung
»Vielen lieben Dank el_studente.«
»Offensichtlich muss man davon ausgehen, dass diese ganze Geschichte sich direkt finanziell negativ auf die Feuerwerksvitrine auswirken wird.
Daher möchte ich mich, als langjähriger Kunde, Kenner, Unterstützer, Helfer und Versandkunde mit der Vitrine solidarisieren und biete schon jetzt an, auf möglicherweise entstehende Ansprüche meinerseits (Rückzahlung, Erstattung, Ersatz, etc.) für unbestimmte Zeit zu verzichten. Eventuell zieht ja der eine oder andere mit.
@Julius: Ich wünsche dir und dem Team alle Kraft und Energie für die nächsten Wochen und Monate. Vielleicht passiert ja auch doch noch ein (Weihnachts)Wunder . . . . . . . .«
»Habs auch gerade gelesen....😩 . ( 8seitiges Schreiben an unseren MB vom Bundesrat) Das wars dann....😩 😩 😩 🤮 🤮 🤮«
»@Julius Leider ist das mit dem Beschluss wohl schon durch.
Zitat:
"Es wird ein nur für das Jahr 2020 geltendes, generelles Überlassungsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme des Gesundheitsschutzes und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im
Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und
der hierdurch verursachten Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt."
Morgen wird sie verkündet. Dann sieht es wohl langsam ganz düster aus. Betreffen sollte das dann aber alle Bundesländer gleichermaßen.«
»Gerade eine Petition gefunden:
http://chng.it/kmXvsy4HwM
Ich hoffe das ist hier nicht unerwünscht.
Ein Versuch ist es in meinen Augen Wert.«
»Danke für die Info mit dem möglichen Beschluss, da du aber selbst sagst, das es erst noch beschlossen wird, nehm ich das erstmal raus.«
»Egal wie, ich hoffe, dass wir zeitnah eine verbindliche Aussage erhalten. Entweder bekommen wir die Bestellungen, oder nicht. Bis dahin werde ich versuchen, hier nicht mehr reinzuschauen, das ist immer ein Wechselbad der Gefühle. Wenn ich mir dann die Artikel meiner Bestellung für dieses Jahr anschaue und die vielleicht nicht bekomme 😟 Ich kann nur sagen, zum Glück ist es nicht mehr lange hin bis zum 29.12. Wenn wir Sommer hätten und ich monatelang im Ungewissen leben müsste... nicht auszuhalten 💩«
»@Pfennigschwärmer bzgl. der Ausgangsbeschränkung - schau dir mal § 25 der Infektionsschutzverordnung von Berlin an.
Aus diesem ergibt sich, zumindest in meinen Augen, die Grundlage dafür, dass wir zum zünden das Haus verlassen dürfen.
Ausschlaggebend ist hier das Wort „abweichend“.
Korrigiert mich sollte ich falschen liegen ^^«
»Hallo Feuerwerksfreunde
Ich habe für euch mal aus der Berliner Chronik etwas herausgesucht und möchte euch berichten wie man sich damals zur wehr gesetzt hat wenn man Gewohnheitsrechte beschneidet.
Einige kennen den Bericht aus der Vitrine WhatsApp dort hatte ich ihnen schon mal vorgestellt.
Ich zitire:
3. August 1835
Am Geburtstag des Kg. kommt es durch das Vorgehen der Polizei zur sog. Feuerwerksrevolution, einer dreitägigen Unruhe im Stadtzentrum sowie vor dem Brandenburger Tor mit heftigen Zusammenstößen zwischen Arbeiter, Gesellen und Lehrlingen auf der einen sowie Polizei und Militär auf der andren Seite.
Anlass zu diesen eigentlich unpolitischen Ereignis ist ein Eingriff in die Gewohnheitsrechte der Berliner.
Jahrelang war es üblich, den Geburtstag des König mit einem großen Feuerwerk zu begehen.
1835 aber haben der Polizeipräsident und der Gouverneur im Einklang mit dem Magistrat das Knallen und Abbrennen von Feuerwerkskörper verboten. Demnoch wollen sich einige Berliner ihr harmloses Vergnügen nicht nehmen lassen. Und als speziell instruierte Polizisten und Gendarmen mit gezogenen Säbel dagegen vorgehen und Verhaftungen vornehmen, kommt es zum offenen Kampf.
Polizei, Gendarmerie sowi zu ihrer Verstärkung eingesetztes Militär machen drei Tage lang von ihren Waffen Gebrauch. Die empörte Menge wehrt sich mit Steinen und Knüppeln.
Straßenlaternen und einige Fensterscheiben gehen zu Bruch.153 Personen, meist Arbeiter, Gesellen und Lehrjungen werden verhaftet über 100 Personen verwundet, 2 sterben.
Ich würde dich bitten Julius dies nicht heraus zu nehmen.
Es grüßt euch eurer Svenson«
»Hallo Pyro's ,
ich vermute mal Julius und das gesamte FV Team hat momentan den Kopf voll, wie auch andere FW Händler momentan.
Bitte storniert nichts , ich mache es auch nicht und warte bis zum Schluß.
Es wird schon noch irgendwie gut gehen.
GhOst...das sind alles Argumente ohne Belege von der Regierung..
dabtz...das Gedränge mit Mundschutz habe ich jeden Tag im Supermarkt,.. nicht erst wenn es Feuerwerk gibt..
Blizzard95...meine Zweifel an diesem Rechtsstaat habe ich schon lange und dies wurde mit den verboten wieder einmal mehr bestätigt...
Nun wünsche ich Euch allen erst einmal noch ein gemütliches Weihnachtsfest mit euren Familien😊
Pyronische Grüße«
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