Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

Samstag, 12. Dezember 2020, 01:00 Uhr

UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.

Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel

Feuerwerk der Klasse 1 per Abholung in unseren Ladengeschäften

Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.

Klasse-1-Abholung vier Mal in Berlin

Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf

Öffnungszeiten:

  • 28.12. bis 30.12. von 9 bis 20 Uhr
  • 31.12. von 9 bis 14 Uhr

(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)

Der Ablauf der Abgabe

Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.

Das Angebot

Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.

Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).

Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)

Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.

Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.

Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.

Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):

Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.

Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.

Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.

Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.

Sondersituation wegen Corona

Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.

Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:

Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.

Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

  1. Metroidmarkus
    Metroidmarkus

    »Hallo Gilbert, deine Kommentare sind immer sehr interessant, ich muss sie mir meistens zwar öfters durchlesen um es zu verarbeiten und zu verstehen, aber man merkt dir die Lebenserfahrung an und das Gewisse Mass an Objektivität dahinter.
    Es ist immer gut, wenn man eine gewisse Lebenserfahrung hat und alles als ein grosses Ganzes sehen kann um dann daraus eine Zusammenfassung ziehen zu können. Das ist vielen von uns wohl verwährt, wenn man auch die Möglichkeit hätte sich zu belesen, aber ich das machen wohl auch nicht viele..LG Markus«

  2. Hingucker
    Hingucker
    registriert

    »Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens nicht irgendein Jurist, sondern ehemals Vize des Bundesverfassungsgerichts, gab der "Welt" schon vor einigen Wochen im Interview zu Protokoll: „Jetzt ‚Corona' zu rufen und die Silvesterknallerei in die Verbotsliste zu schreiben, halte ich für problematisch“. Und weiter: „Verwaltung darf sich nicht ihre Aufgaben erleichtern, indem sie Bürgern etwas verbietet.“

    Die CDU-MPs waren ja bereits im November gegen ein Verbot, was nun rausgekommen ist, stellt wohl einen gewissen Kompromiss dar. Insofern ist es ja noch halbwegs nachvollziehbar, den Verkauf zu untersagen, weil ja auch alle anderen Läden und Dienstleistungen schließen müssen, die nicht lebensnotwendig sind. Auch wenn für viele von uns das Feuerwerk in gewisser Weise lebensnotwendig ist 😉 , so muss man doch objektiv sagen, dass es das aus neutraler Sicht nicht ist. Mit dieser Argumentationslinie würde ich noch mitgehen. Alles darüber hinaus ist aber schlicht nicht haltbar. Was in Niedersachsen abgeht, ist insofern schon rein staatsrechtlich ein Skandal und zeigt leider mal wieder (und dafür gibt es weitere Beispiele fernab der Thematik hier), dass so manchem Politiker zumindest mal ein Semster Staatsrecht gut täte, denn sowas ist einfach peinlich. Ebenso wie die Tatsache, dass NRW seine VO erneut anpassen musste, weil dort dem Bund ins Handwerk gepfuscht wurde. Es geht eben nicht, dass man einfach persönliche Befindlichkeiten in solch gravierenden Fragen einbringt, ohne es mit der erforderlichen Sorgfalt abzuwägen und zu begründen. Das macht traurig und mir persönlich Angst.
    In Niedersachsen darf man "der Geselligkeit wegen" nicht im eigenen Garten zünden, wohl aber zehn Kästen Bier und ebensoviele Wodka gleich noch hinterher leeren. Das verstehe wer will. Nein, es ist nicht zu verstehen und nichts weiter als Rechtsbruch. Und der wird auch noch mit einem zynischen Lachen in der PK verkündet. Bin ich heilfroh, dass ich in dem Sachsen oder Nieder wohne. Wir haben keine Ausgangssperre in der Silvesternacht und bis Sonntag war auch ausdrücklich noch der Pyroverkauf in der alten VO zugelassen. Dann kam die unsägliche Elefantenrunde. Mein Beileid an alle Betroffenen. Aber warten wir mal ab, die letzten Worte sind hier noch nicht gesprochen.«

  3. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Kein Gemecker Peter. Ich habe es schon oft gesagt, vieles mag richtig sein. Nur weil wir das eine stehen lassen und das andere nicht, heißt das nicht, das eine sei richtig, das andere nicht.

    Wir dünnen grundsätzlich etwas aus. Wir sind Shop, wir sollten das Aufkommen von Kommetaren begrenzt halten. Die meisten, die sich unterhalten, können es ja lesen, wenn wir sachen nach 4 - 5 Stunden wegmachen sollte das keinen Kommunikationsfluss beeinträchtigt haben.

    Gruß«

  4. Gilbert

    »"es wird jegliche davon abgeraten es zu unterlassen"
    Wie immer das eigentlich gemeint war, falls überhaupt, davon würde ich jedenfalls auch abraten.
    😆 😂 🤣«

  5. Blizzard95
    Blizzard95
    registriert

    »"Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist. Es sind also nicht alle Maßnahmen, die zum Infektionsschutz getroffen werden oder theoretisch getroffen werden können, automatisch rechtmäßig. Je tiefer der jeweilige Grundrechtseingriff, desto erfolgversprechender und alternativloser muss eine Maßnahme diesem Zwecke dienen. Und die Maßnahmen, die die Ausbreitung einer Krankheit verhindern sollen, dürfen die Grundrechte nur so wenig wie möglich beschränken. Es geht also immer um eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter."

    Das Verkaufsverbot kann definitiv nicht beschränkt werden, die Geschichten in Niedersachsen, also das Verbot auf dem Grundstück Pyrotechnik zu zünden kann also mit Eilanträgen theoretisch noch gekippt werden! Die unverhältnismäßigkeit ist deutlich gegeben denn der Alkoholkonsum im eigenen Garten wird nicht beschränkt, was jedoch definitiv sinnvoller wäre! Hoffen wir mal auf das beste!«

  6. Anonym

    »So die ersten Online-Händler haben sich positioniert (Schleswig-Holstein, Brandenburg) und haben klargestellt, dass eine Abholung erfolgen kann und Lieferungen stattfinden sofern der Verkauf vor der Erklärung der Bundesregierung erfolgten.

    Also haben wir noch nicht ganz den Kopf on den Sand gesteckt und hoffen weiter. Ggf. Abholung nur in Brandenburg 😉«

  7. Kaiser87
    Kaiser87
    registriert

    »Wer das Ganze nicht hinterfragt, der sagt auch sonst zu allem "Ja und Amen" was ihm die Politik vorsetzt. Nach dem Motto: "Friss oder stirb!" Deswegen ist es in Deutschland so. In Frankreich gehen die Leute auf die Straße etc. Hier wird nur gekuscht. Das ist das Problem.«

  8. pyrobär
    pyrobär

    »Bei dem was momentan passiert wundert es doch nicht. Es wäre schlimm wenn nicht immer mehr Menschen diese gravierenden Maßnahmen hinterfragen. Wir haben keine Krankheit, kein Virus das schlimmer ist als die Krankheiten die und schon immer begleiten, das belegen alle Zahlen die offiziell sind. Aber wir haben ganz sicher auch keine Verschwörung irgendwelcher Eliten. Diese Menschen sind planlos und handeln völlig irrational im dummen Aktionismus. Die bekämen die unterstellten Pläne doch gar nicht hin.
    Alles was wir haben ist eine Massenhysterie, eine völlig außer Kontrolle geratene Psychose in die sich immer weiter hineingesteigert wird. Die einen steigern sich in den Wahn einer gefährlichen Epidemie hinein wo nichts ist, die Anderen in ein Mysteryfilm aus Verschwörungen und dunklen Mächten. Beide bestärken sich durch ihr Verhalten jeweils in ihrer Meinung und sinken tiefer in die Blase....«

  9. Gilbert

    »Der VPI ist m. E. weichgespült, angepasst und versucht mit Entgegenkommen, Nachgeben und vorauseilendem Gehorsam Gnade der Herrschenden zu erlangen.
    Dieses Konzept verfolgten auch deutsche Familienbetriebe. Es scheiterte seit Ende der 50-er Jahre mit immer neuen Verboten und Einschränkungen
    (18 statt 16, Kl 1. wurde Kl. 2, Verkaufsverbot zur Vorweihnachtszeit, dann ab November, dann das ganze Jahr, Schwärmervorschriften - Steighöhen 1 m, 30 cm, dann ganz verboten wegen der vielen Toten und Verletzten durch Schwärmer - Db-Beschränkung auf 120, zur Wiedervereinigung auf 115, dann wieder auf 120, Handfeuerwerksverbote, Luftheulerverbot, karikiert durch Moskito pp.)
    und nun der vorletzte Schritt zum vollständigen Verbot.
    Funke u.a., die die Vorschriften ausreizen, machen es richtig!

    Das Geheule über Polenböller - ich zünde sie selten mal, und wenn, dann dort, wo es erlaubt ist - oder illegal genanntes Feuerwerk ist unklug und durchschaubar, denn in PL, Belgien, Österreich, Kroatien und auf Malta begegneten mir zu Zeiten der Reisefreiheit nicht mehr Amputierte und Erblindete als hier. Unsachgemäßer Umgang, Unkenntnis
    (wir kennen die Bilder von Leuten, die eine Rakete am Stab festhalten, wartend, dass sie irgendwie ausgeklinkt wird)
    dumme Späße, böse Absicht und Kontrollverlust durch Alkohol und Drogen beim Feuerwerken dürften die Hauptursachen für krankenhausbehandlungswürdige Verletzungen sein.
    Gemäß Vivantes-Einschätzung stehen nur ca. 5% der silvesterlichen Notfälle im Krankenhaus mit Feuerwerk in Zusammenhang. Ich könnte mir vorstellen, dass Verletzungen durch flagrierte Weihnachtsbäume (kommt vor), absichtlich mit Feuerwerkskörpern herbeigeführte Verletzungen (Beschießen von Leuten) sowie viele Brandverletzungen (Feuerzangenbowle, Grill, Gasherd) innerhalb der genannten 5% erfasst sind.

    Angst der Regierenden, wir deckten und mit "Sprengstoff" ein, würde von Ahnungslosigkeit zeugen (na ja ...). Mit unserer Holzkohle kämen wir schwerlich gegen Munition an, und merke: Eine 2 cm Spreng-Brand-Zerleger leuchtet nicht schön und ist leiser als mancher PL-Böller, aber man ist tot.
    Die Bilder von zu Silvester zum Herumstehen in Gruppen verdammten Polizisten, die gewiss lieber frei hätten und knallen würden, zwischen denen ein Feuerwerksbömbchen explodiert (was ich keineswegs in Ordnung finde), gäbe es bei der 2 cm-Granate nicht, aber sie stünden danach nicht mehr, sondern sie lägen in ihrem Blut.

    Über Corona brauchen wir dabei gar nicht zu reden, vor allem nicht, wenn uns u. a. die "Grünen", wie noch vor wenigen Wochen, ihre Lichter- und Laserschau
    (klar, wir wollen bloß blöd staunend buntes Licht sehen und nicht etwa Spaß haben, und zwar auch an der Bewältigung von Anscheingefahr)
    oder ihre Zuguck- und Vorführfeuerwerke "an zentralen Plätzen" mit begeistertem Lächeln wie kleinen Kindern ggü. anbieten. Wir sollen das gefälligst toll finden - jegliches luftübertragene Virus fände es gewiss ganz großartig! Dabei nämlich kämen Menschen eng zusammen, nicht aber, wenn ich meine Frösche vom Balkon werfe.

    Expertisen über Kaufverträge sind interessant, aber man kann hier vereinfachen: Der Kauf ist erfolgt. Die Ware wurde bezahlt, die Bezahlung angenommen. Nun findet an den zweieinhalb Tagen, an denen es noch zulässig ist, die Übergabe statt, weiter nichts. Problematisch ist es, wenn von einem "Verkaufs und Abgabeverbot" die Rede ist. Anscheinend weiß niemand, was "Abgabe" juristisch bedeuten soll. Den Begriff Abgabe fand ich nur im Steuerrecht (Abgabenordnung).
    Übrigens ist die Verwendung unklarer und (beliebig?) auslegbarer Begriffe ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, denn eines derer lautet "Überschaubarkeit der Rechtsfolgen".
    Ohne diese landen wir bei Kafkas "Prozess".

    Ich hoffe, ich konnte damit zu einigen der hier aufgetretenen Fragen etwas Aufklärung vermitteln, bedanke mich bei der Vitrine für die Ermöglichung des kleinen Essays und verbleibe mit meiner verschwörungstheoretischen und unsachlichen Behauptung:
    "Sie hassen uns, weil wir nicht bei Händeklatschen gleich vor Schreck einmachen oder uns weinend unter der Bettdecke verkriechen. Das ist ihnen lästig; es erschwert, uns zu führen und zu regieren",
    sowie mit einem nachdrücklichen:
    "Niemand hat die Absicht, Feuerwerk zu verbieten!"

    Euer Gilbert«

  10. nicgrun

    »In Brandenburg ist lediglich der Verkauf lt. Verordnung verboten worden. Das Zünden ist in BB bisher nicht untersagt. Demnach müsste eine Abholung ja zumindest in den Abholstationen in Brandenburg, wie im letzten Jahr auch, rechtlich völlig unproblematisch sein.

    In MV ist F1 erlaubt worden. F2 bleibt dort jedoch im Verkauf verboten und zünden (F2) nur auf dem privaten Grundstück erlaubt.
    «

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