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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.
Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel
Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.
Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf
Öffnungszeiten:
(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)
Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.
Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.
Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).
Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)
Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.
Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.
Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.
Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):
Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.
Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.
Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.
Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.
Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.
Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:
Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):
Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...
Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.
Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.
Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.
Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.
Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.
Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.
334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung
»Ich schließe mich natürlich den Vitrinenfreunden an und würde Julius & Co. herzlich darum bitten, meine Bestellung ebenfalls einlagern zu lassen und die Kosten dafür selbst zu tragen, mit diesem Gedanken habe ich bereits gespielt für den den traurigen Fall, der nun wohl auch einzutreffen scheint. Denn warum soll ick det für de Vitrine noch schlimmer machen, als et ohnehin schon is, ick untastütz' mein' Dealer, wa! 😊
Ich setz' mich zu Silvester auf meine Terrasse, hör den unzählig hinzugekommenen Polenböllern zu, antworte hier und da mal dezent mit 'ner Rakete aus meinen Restbeständen und saufe mir mit meiner Familie die Hucke voll... LÖPPT!!
...frage mich, ob und wie das am Neujahrsabend vor einer gewissen Kneipe wohl abgehen wird...? 😉
Allen trotzdem ein BESINNLICHES Weihnachtsfest mit viel Gesundheit, die ist das Wichtigste... Bei allem anderen könnwa denn sehen, wie wa klarkomm'...
Schöne Jrüße - Eure Raverlexia Böllaballa«
»Stornierung kommt nicht in Frage!
Die Entscheider (habe lange überlegt, ob ich ausfallend werden sollte) machen was sie wollen und denken null über die Auswirkungen nach!
Pro Unterstützung für die Vitrine!!! Bester Shop!«
»@torekk Leider bezieht sich die Verordnung tatsächlich auf das Argument, die Krankenhäuser würden entlastet, wenn kein Feuerwerk verkauft würde und dies sei alternativlos. Dass nur 5% der Rettungsstellenpatienten zu Silvester auf Feuerwerk zurückzuführen sind und diese fast ausschließlich durch illegale Pyrotechnik bzw. durch Alkoholeinfluss bedingt sind, spielt dabei absolut keine Rolle, denn es findet keine Erwähnung. Das Argument lautet, es würde eben auch um die Tage um Silvester herum Feuerwerk gemacht werden, das führe zu Belastungen des Gesundheitswesens und diese ließen sich nur durch ein Verbot vermeiden.
Das Ergebnis: Die Leute decken sich vermehrt mit illegalem Feuerwerk ein und die polnischen Händler freuen sich, während unsere vor die Hunde gehen.«
»@Bengalhölzchen
Pyrotechnik darf ja bekanntlich erst drei Tage vor Silvester abgegeben werden. Klar ist es dein Eigentum, allerdings ist hier die Frage offen ob die Abgabe auch betroffen ist und hier ist eben die Problematik. Wenn die Abgabe auch untersagt ist muss dein Eigentum eben eingelagert werden bis dieses Abgegeben werden darf oder es muss eine Rückerstattung stattfinden. Meines Wissens kann allerdings jeder mit einen Schein aktuell noch Feuerwerk erwerben, soweit dies möglich ist, und es darf auch an diesen abgegeben werden.«
»Hallo Julius,
wir werden unser Besetellungen auch nicht stornieren! Da Einlagerungskosten für die Vitrine entstehen werden, werden wir die auch bezahlen. Hauptsache dieser wundervolle Shop bleibt uns allen die wir Feuerwerk lieben erhalten! Wir werden unterstützen wo und wie wir können.
Viele Grüße an Julius und das Team
Fabian und Familie«
»@martin: Der Unterschied zwischen den Klagen der Restaurantbesitzer und den Feuerwerkshändlern ist folgender: In Restaurants, also geschlossenen Räumen, herrscht nunmal ein erhöhtes Infektionsrisiko. Wenn ich jetzt jedoch mein Feuerwerk bei den Händlern abhole, kann man dies auch herausgeben, dementsprechend, sofern sich die wartenden an die Mindestabstände halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, gibt es dort ein weitaus geringeres Infektionsrisiko.
Die anfangs behauptete Begründung, man möchte die Krankenhäuser nicht zusätzlich belasten, dürfte mittlerweile vom Tisch sein. Dass viele Bürger sich nun im Ausland mit Feuerwerk eingedeckt haben, dürfte auch an den Politikern nicht vorbei gegangen sein.
Jetzt hingegen beruht die Begründung auf einem Infektionsrisiko, wobei mir unerklärlich ist, wie ich mich im freien, bei Mindestabständen von 8m zu anderen Personen, einem höheren Infektionsrisiko aussetze, als wenn ich mich dicht an dicht im ÖPNV bewege.
Und dann ist da noch das Problem mit der Ausgangsbeschränkung, denn jeder der kein Privatgelände hat bzw. nutzen darf zum zünden, darf ansich ohne triftigen Grund nicht die Wohnung verlassen. Jetzt steht zwar in der Verordnung als triftiger Grund Bewegung, ob damit aber auch das zünden von Feuerwerk erlaubt wäre, bleibt fraglich. Fakt ist jedoch, die Polizei wird definitiv sinnvolleres zu tun haben, als einzelne Personen zu kontrollieren. Das soll natürlich kein Aufruf sein, muss dann halt jeder für sich selbst wissen ob er es tut oder nicht.«
»Ich wusste noch gar nicht, das jemand den Transport von meinem Eigentum von einem Ort zum anderen verbieten kann. Mehr ist es auch nicht, es ist mein Eigentum. Lediglich habe ich den Händler beauftragt in meinem Namen mein Eigentum an einen geeigneten Versender zum Versand zu übergeben.
Denn überlassen oder auch übergeben wurde es mir schon. Nach der Bezahlung ist es in mein Eigentum übergegangen.«
»Mich wundert es nur das Silvesterfeuerwerk nicht verkauft werden darf aber Schreckschusswaffen und das dazugehörige Feuerwerk das ganze Jahr gekauft werden kann.😖 😖 Julius halte durch 🤓 🤓«
»Ein zauberhaften gewünscht.
Ich sehe das genauso,wir sollten die Vitrine zu 100% unterstützen,egal wie das nun ausgeht!
Was bringt es uns,angenommen wir bekommen unsere Lieferung,bzw können zur Abholung gehen und in letzter Sekunde,kommen die da oben, wieder mit einer neuen Verordnung daher!?
Selbst wenn die Lager voll sein sollten,wäre ich natürlich auch für eine Einlagerung!
Wo will man den,dit janze zeug Zuhause lagern!?
Und an ein Leute,die hier laut rum brüllen,von wegen klage hier und klage da,ja genau dann macht doch den Anfang!!
Feuerwerk ist für uns mit das schönste,was es gibt,aber denkt ihr nicht,das die ganze Restaurant und alle anderen,nicht schon mit klagen ihr Glück probiert hat?
Wenn die schon keinen Erfolg hatten,warum dann in der ach soo kleinen Pyrobranche?
Storniert,wird hier jedenfalls nüscht!
Wir sind Berliner und halten zusammen😎!
Mit freundlichen grüßen und schönen Abend noch gewünscht😉
Einmal Vitrine immer Vitrine😎 😍 😎«
»Bisher ist dies alles lediglich ein Entwurf der morgen am 18.12. dem Bundesrat vorgelegt wird. Dort wird auch ausdrücklich ledig das Überlassen der Kategorie F2 ausgeführt. Demnach ist es so wie die Ministerpräsidentin aus MV bereits in der Landesverordnung geregelt hat F1 ja F2 nein.
Nun ist jedoch zu klären, was der Begriff des Überlassens bei bereits getätigten Eigentumsübertragungen juristisch bedeutet. In der Begründung wird sich nämlich lediglich auf den Verkauf bezogen. Also morgen ab 9:30Uhr wissen wir mehr, bzw. ob die Verordung geändert wird (Tagung des Bundesrates).
Selbst im schlimmsten Fall wäre dann zumindest F1 noch erlaubt.«
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