Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

Samstag, 12. Dezember 2020, 01:00 Uhr

UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.

Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel

Feuerwerk der Klasse 1 per Abholung in unseren Ladengeschäften

Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.

Klasse-1-Abholung vier Mal in Berlin

Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf

Öffnungszeiten:

  • 28.12. bis 30.12. von 9 bis 20 Uhr
  • 31.12. von 9 bis 14 Uhr

(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)

Der Ablauf der Abgabe

Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.

Das Angebot

Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.

Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).

Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)

Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.

Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.

Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.

Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):

Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.

Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.

Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.

Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.

Sondersituation wegen Corona

Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.

Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:

Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.

Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

  1. Gilbert

    »"Eine begrenzte Abgabe an Feuerwerksartikeln würde der Pyro Industrie helfen und trotzdem ein Kleines Feuerwerk ermöglichen. Z.B. Jede Familie Eine Batterie plus ein Satz Raketen und so weiter."

    Wir knallen in Berlin von 18 Uhr bis 7 Uhr.«

  2. Gilbert

    »Brief an RA Hoesmann (https://hoesmann.eu/verkauf-von-feuerwerk-und-das-boellerverbot/):

    "Sehr geehrter Herr RA Hoesmann!

    Für Ihre umfassend Klarstellung zur gegenwärtig geltenden rechtlichen Situation bezüglich Silvesterfeuerwerks bedanke ich mich.
    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass normales Silvesterfeuerwerk im Gegensatz zu Ihrer Darstellung und zu veranstalteten Vorführ- und Zuschaufeuerwerken eben
    nicht
    zu Menschenaufläufen führt, sondern in der Regel nur ein oder zwei Personen Feuerwerk abbrennen und dabei Abstand zu anderen Personen und den Feuerwerkskörpern halten. Oftmals erfolgt das Abbrennen der Artikel (außer "Batterien") auch vom Balkon oder aus dem Fenster.

    Belastungen der Notaufnahmen der Khs sind zu Silvester überwiegend
    nicht
    aufs Feuerwerk, sondern auf Alkohol- und Drogenmissbrauch, Schlägerein und sonstige Feuer (deflagrierte Weihnachtsbäume) zurückzuführen.
    Die Vivantes-Klinken verlautbarten von "5 % der Silvesterverletzungen durch Feuerwerk".

    Mit den besten Wünschen für die Jahresendzeit,

    Gilbert von Luck"

    Bitte schüttet den Herrn Rechtsanwalt NICHT mit Zuschriften zu. Danke!«

  3. Anonym

    »Zutreffender: NOCH unzutreffend.
    Denn NOCH sind nicht alle Lichter aus..

    Ich hoffe nur das GO etwas geduldiger wird und nicht zu früh das Handtuch wirft..«

  4. SlomoSly
    SlomoSly
    registriert

    »Nachtrag:

    Ich finde es, sagen wir sonderbar, dass z.B. in der RBB Umfrage (schon ein Paar Tage alt):
    https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/1 1/voting-boellerverbot-feuerwerk-corona-berlin-brandenburg.html
    78% gegen ein Verbot sind.
    Hingegen wird in den "Welt" Nachrichten behauptet, dass 3/4 der deutschen für das Verbot sind. Quellen werden hier natürlich nicht genannt...😡 🤥«

  5. SlomoSly
    SlomoSly
    registriert

    »Wenn das Landesgericht in Niedersachsen erkennt, dass die Verbote "kaum zum zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele" geeignet sind und die durch Böller verursachten Verletzungen "diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten" reduzieren, warum sollte das vor einem Bundesgericht anders aussehen?

    Außerdem wäre es interessant eine umfassende Aufschlüsselung der Zahlen zu den Fällen in den Notaufnahmen zu Silvester zu bekommen.
    Wenn 5% der Fälle, oder wovon da die Rede ist, auf Verletzungen durch Feuerwerk zurückzuführen sind, wovon wiederum sicherlich mehr als 80% auf Alkoholisierung oder Drogenmissbrauch zurückzuführen sind, frage ich mich was ein Feuerwerksverbot für eine Entlastung bringen soll. 🤔
    Zumal sicherlich insgesamt betrachtet mehr als 70% der Fälle in den Notaufnahmen zu Silvester auf Alkohol oder Drogen zurückzuführen sind, sehe ich hier keine Verhältnismäßigkeit.
    Ich denke das sah auch das OVG in Niedersachsen so und hoffe, dass auch die Richter an einem Bundesgericht diesbezüglich einsichtig sind.

    Eine wirklich sinnvolle Maßnahme wäre meiner Ansicht nach also ein Alkoholverkaufs- und überlassungsverbot gewesen.
    Also nicht nur Nachts an bestimmten Tagen, und nicht erst nachdem sich alle ausreichend eingedeckt haben, was wir als "Pyromanen" ja leider nicht oder nur bedingt konnten.

    Ich hoffe einfach, dass wir zumindestens die Vorbestellungen noch bekommen und dieses Silvester nicht so still wird wie es scheinbar einige hoffen.«

  6. Matze05
    Matze05

    »Nabend pyros
    Wen ich meine Bestellung dieses Jahr nicht kriegen sollte ok hab noch Reste ( außer Batterien) aber hauptsache mein Sohn freut sich das wir zünden dürfen, vorallem sein f1, er war schon voll depressiv deswegen, woher hat er das nur 🤷‍♂️. Wohne in Niedersachsen da war ja alles verboten selbst f1.
    So mein Vitrine Team ich stoniere nicht, auf das ich im Jahre 2021 bei euch weiter bestellen kann. Ich wünsche euch trotzdem schöne Festtage zu Weihnachten und ein guten Rutsch ❤«

  7. Anonym

    »https://hoesmann.eu/verkauf-von-feuerwerk-und-das-boellerverbot/

    Landesrechtlic h existieren unterschiedliche Regelungen, welche jedoch durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes mittlerweile obsolet sind. Gleichwohl juristisch interessant ist, dass hier die Bundesländer den Bereich Feuerwerk unterschiedlich geregelt haben.

    In Brandenburg ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen nach § 3a des Sprengstoffgesetzes ist untersagt.

    Im Rahmen der Berliner Regelung ist der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt.

    Der juristische Unterschied liegt vor allem darin, dass in Brandenburg wohl noch die Abgabe von Feuerwerkskörpern, welche vor dem Inkrafttreten der Verordnung verkauft worden sind, an die Kunden abgegeben werden dürfen. Dies ist insbesondere für den Onlinehandel interessant. So darf Feuerwerk ganzjährig verkauft werden, jedoch nur an den drei Werktagen vor Silvester abgegeben werden. Indem Brandenburg jetzt ausdrücklich nur den Verkauf untersagt hat, Berlin aber auch die Abgabe, liegt der juristische Schluss nahe, dass zumindest in Brandenburg vor dem Stichtag gekauftes Feuerwerk noch an die Käufer abgegeben werden darf«

  8. Anonym

    »Sonderkiste a 50€ vorhin erworben richtig schöne sachen😍«

  9. torekk
    torekk
    registriert

    »Korrektur zum vorherigen Kommentar: Es geht natürlich um das Verkaufs- sowie Abbrennverbot in Niedersachsen.«

  10. torekk
    torekk
    registriert

    »Da geht es bisher nur um das Verkaufsverbot der Landesverordnung von Niedersachsen. Da heute aber der Bundesrat eine Änderung der Verordnung des Sprengstoffgesetzes beschlossen hat, und Bundesrecht über Landesrecht steht, bedeutet das erstmal nur, dass die Niedersachsen ihre Reste zünden dürften.

    Andererseits ist dies nun ein Präzidenzfall, welchen man für eventuelle Klagen als Vorlage nehmen kann um ein komplettes Verbot zu kippen.

    Bleibt lediglich das Problem mit der Ausgangsbeschränkung und den triftigen Gründen.«

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