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Die letzten Tage wurde viel von einem möglichen Feuerwerksverbot in Deutschland berichtet. Nachdem die Niederländer in dieser Angelegenheit tatsächlich Ernst gemacht und das Böllern komplett verboten haben, ist dieses Szenario nun auch für Deutschland konkret denkbar geworden. Die Niederländer wollten mit der Maßnahme ihr Gesundheitswesen vor einer möglichen Überlastung schützen - so die Begründung für das Verbot.
Heute am 25.11.2020 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer von einem Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern in Deutschland Abstand genommen. Stattdessen soll Silvesterfeuerwerk nur auf ausgewählten belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden.
Gestern, am 24.11.2020 wurden wir zu diesem Thema von BILD live befragt, so dass wir Gelegenheit gehabt haben, unsere Sichtweise als Händler darzustellen. Einen Mitschnitt des Interviews könnt Ihr auf unserem Youtube-Kanal bzw. hier im Artikel ansehen. Das Originalvideo von BILD ist zu finden unter https://youtu.be/OVOYMoB63gE (ab ca. 45:00 min).
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Unsere Packsaison läuft also wie gewohnt weiter. Wir packen und versenden eure Bestellungen, wie gehabt. Doch was wäre gewesen, wenn das Verbot tatsächlich in Kraft getreten wäre? Diese Frage wurde oft gestellt.
In den Niederlanden wurde für die Händler ein Entschädigungsfond in Höhe von 40 Millionen Euro aufgelegt (BILD.de, vom 19.11.2020). Wäre eine ähnliche Maßnahme in Deutschland erfolgt, wäre es uns wohl möglich gewesen, Kaufverträge rückabzuwickeln. Andernfalls jedoch wäre es sicherlich eng geworden. In der Folge wäre es vermutlich zu verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen unter dem Stichwort "Höhere Gewalt" gekommen. Rückzahlungen hätten dann wohl solange warten müssen, bis die Rechtslage geklärt gewesen wäre.
Wir freuen uns, dass es für uns und das Feuerwerk also erstmal weiterlaufen kann. Vielleicht erfahren wir ja auch irgendwann mal, warum Deutschland nicht einfach dem Beispiel der Niederlande gefolgt ist. Lag es vielleicht doch an den Unmutsäußerungen der Bevölkerung?
118 Kommentare zu Große Aufregung zu möglichem Feuerwerksverbot
»Würde Verkaufsverbot überhaupt den Versand/Abholung betreffen? Doch eigentlich nicht, denn verkauft wurde die Ware ja schon. Im Moment wo bezahlt wurde gehört die Ware dem Kunden und der Händler bewahrt es nur noch auf für den Kunden. Die Abholung bzw. der Versand ist ja kein Verkauf...«
»Wenn man Österreich immer vergleichen würde mit Deutschland :-)
Da fängt es an mit besagten Knallern die im Osten zu laut waren und nach Österreich importiert wurden, dann gabs, bei Videospielen die Freigabe von verfassungswiedrigen Symbolen, weil Deutschland zu verklemmt war, da ist Deutschland leider weit entfernt von..«
»Jetzt macht hier mal bitte nicht alle so eine große Aufregung um eine etwaige Ausgangssperre. Schaut euch mal unseren kleinen Nachbarn Österreich an; Dort wird es an Silvester auch keine Ausgangssperren geben, jedoch gibt es diese aktuell schon und wird es auch zwischen den Feiertagen geben. Also beruhigt euch mal alle schön. Es steht nicht fest!«
»@Pyrobär also die „simple Ordnungswidrigkeit“ werden die sich gut bezahlen lassen, wenn ich mir den tollen Corona Bußgeldkatalog so angucke. Auch wenn es für einen Ausgangssperren Verstoß noch gar nichts gibt offiziell«
»@eRack das ist ein wahrhaft ernstes Argument!🤣
Welcher Vermieter will schon, das man in seinem Keller oder gar Wohnräume seine Feuerwerkskörper lagert, wenns wirklich zu der Ausganspaerre kommen sollte..«
»Ganz ehrlich, einfach machen. Wenn auch Ausgangssperre herrscht oder es verboten ist so verstösst man ja nicht gegen das Sprengstoffgesetz, man begeht eine simple Ordnungswidrigkeit. Nichts schlimmeres als falsch Parken, ja etwas teurer, aber hey, dafür hat man Spaß! Außerdem will ich später ja mal was zu erzählen haben🤣«
»Ich stelle abschließend zu diesem Thema fest:
1.) Wir haben und bekommen Feuerwerk.
2.) Feuerwerk zünden verbreitet keine Viren.
3.) Wir zünden Feuerwerk.«
»Ausgangssperre wäre echt doof. Aber dann heißt es eben anpassen. Von 16-21 Uhr Batterie und Rakete. Danach gibt es Böller, Frösche und Single Shots vom Balkon. 😎 Werde mir ein entsprechendes Singleshotgestell basteln.«
»Wie heißt es im Bezug auf eine Ausgangssperre immer so schön: „das Haus darf dann nur noch aus einem triftigen Grund verlassen werden“ ...
Also wenn die Leute ihr bestelltes Feuerwerk nicht zünden dürfen und dieses im Keller aufbewahren müssten, würden sie ziemlich sicher die maximale NEM-Grenze überschreiten (sicher bei vielen), ergo Verstoß gegen das Srengstoffgesetz. Und da man ja artig ist und sich an Gesetze hält, muss das verzündet werden, also wenn das nicht mal ein TRIFTIGER Grund ist 😂 😂
In diesem Sinne, positiv denken und auf ein lautes und buntes Silvester freuen 😀«
»@Klaus Kleber
Das Problem ist ja grade die Tatsache das jedes Land, teilweise sogar jeder Kreis seine eigenen Gesetze diesbezüglich hat. Hätte man Konsequent vor Weihnachten einen richtigen Lockdown gemacht wären die Feiertage jetzt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gesichert. Allerdings wollen die Leute keinen Lockdown und darauf reagiert die Politik natürlich und setzt erst einmal kleiner Maßstäbe. Hoffen wir mal das nächste Woche alles runtergefahren wird soweit wie möglich und nach Weihnachten noch für ein paar Tage. Dann könnte Silvester vielleicht so laufen wie versprochen. Aber selbst bei einer Ausgangssperre wäre es eben möglich vor 20 oder 21 Uhr noch ein bisschen Knallkram zu zündeln. Für viele Leute wäre dies allerdings ein nur kleiner Trost. Hoffen wir auf das beste!«
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