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Die letzten Tage wurde viel von einem möglichen Feuerwerksverbot in Deutschland berichtet. Nachdem die Niederländer in dieser Angelegenheit tatsächlich Ernst gemacht und das Böllern komplett verboten haben, ist dieses Szenario nun auch für Deutschland konkret denkbar geworden. Die Niederländer wollten mit der Maßnahme ihr Gesundheitswesen vor einer möglichen Überlastung schützen - so die Begründung für das Verbot.
Heute am 25.11.2020 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer von einem Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern in Deutschland Abstand genommen. Stattdessen soll Silvesterfeuerwerk nur auf ausgewählten belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden.
Gestern, am 24.11.2020 wurden wir zu diesem Thema von BILD live befragt, so dass wir Gelegenheit gehabt haben, unsere Sichtweise als Händler darzustellen. Einen Mitschnitt des Interviews könnt Ihr auf unserem Youtube-Kanal bzw. hier im Artikel ansehen. Das Originalvideo von BILD ist zu finden unter https://youtu.be/OVOYMoB63gE (ab ca. 45:00 min).
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Unsere Packsaison läuft also wie gewohnt weiter. Wir packen und versenden eure Bestellungen, wie gehabt. Doch was wäre gewesen, wenn das Verbot tatsächlich in Kraft getreten wäre? Diese Frage wurde oft gestellt.
In den Niederlanden wurde für die Händler ein Entschädigungsfond in Höhe von 40 Millionen Euro aufgelegt (BILD.de, vom 19.11.2020). Wäre eine ähnliche Maßnahme in Deutschland erfolgt, wäre es uns wohl möglich gewesen, Kaufverträge rückabzuwickeln. Andernfalls jedoch wäre es sicherlich eng geworden. In der Folge wäre es vermutlich zu verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen unter dem Stichwort "Höhere Gewalt" gekommen. Rückzahlungen hätten dann wohl solange warten müssen, bis die Rechtslage geklärt gewesen wäre.
Wir freuen uns, dass es für uns und das Feuerwerk also erstmal weiterlaufen kann. Vielleicht erfahren wir ja auch irgendwann mal, warum Deutschland nicht einfach dem Beispiel der Niederlande gefolgt ist. Lag es vielleicht doch an den Unmutsäußerungen der Bevölkerung?
118 Kommentare zu Große Aufregung zu möglichem Feuerwerksverbot
»@Anonym....Dann solltest du bei dem unter "Drucksache" aufgeführten link nicht nur die erste Seite gleich am Anfang lesen, sondern mal auf Blatt Nummer 6 gehen und dann Punkt 2 lesen. Das sogenannte" Überlassungsverbot" für Verbraucher umfasst sämtliche Feuerwerksartikel der Kategorie F2. Auch im Online Shop gekaufte Ware die schon vor dem Verkaufsverbot bestellt und Bezahlt wurde und Rechtlich gesehen dein Eigentum ist, fällt darunter.
Das "ÜBERLASSUNGSVERBOT" ist sagen wir mal umgangssprachlich genauso wie "VERBOTEN"😤 Dem Händler wird per Gesetz vorgeschrieben das er dir nur Artikel aushändigen ( Überlassen) darf die nicht unter diese neue Verbotene Kategorie fällt.
Mit dieser kleinen Änderung im Sprengstoffgesetz haben die mal kurz und knackig einen Beschluss durchgewunken, der dann von unserer liebe Fr.DR. Merkel auch schön unterzeichnet wurde. Die Mutti hat dafür gesorgt das der arme Endverbraucher sich kein Wehwechen holt und im doch so überlasteten KH landet.
Deswegen sollst du dich nur mit Ganzjahresfeuerwerk genügsam geben und froh sein das du überhaupt Zündeln darfst.
Und der böse Feuerwerkshändler so wie die Hersteller werd über das knie gelegt der Hintern versohlt und ohne essen ins bett geschickt. Auf gut deutsch Finanziell in den Ruin getrieben. Um es verständlicher zu machen Die Politik (die ja so um deine Gesundheit und das Wohlbefinden der übrgen Bürger besorgt ist) (Ironie aus), schreibt dir und allen anderen Verbraucher unter einem Vorwand der mit C anfängt (daher die Gesetzesänderung) vor mit was du an Silvester zu ballern hast oder auch nicht,«
»@torekk hatte ich gestern auch schon gelesen.
Eine Abgabe an Gewerbetreibende müsste dann ja aber erlaubt sein wenn ich mich nicht irre ... 🤔«
»@Anonym: Und weiter unten im Text steht generelles Überlassungsverbot an Verbraucher.«
»Schönet Ding! Mein Bruder erzählte mir heute mittag, daß er heute früh bei der M*TRO jede Menge "Ballerspielzeug" gekauft hätte, er sagte, die schmeißen det jetzt allet in ner Aktion raus, bevor se det kurz vor Silvester nich mehr dürfen...«
»ACHTUNG! Bitte lasst diese Zwischenmeldung erst mal für alle Sichtbar!
Hallo und kurze Zwischennmeldung, wir von der Feuerwerksvitrine warten nun gespannt auf das Beschlusspapier, wie können Planungen angepasst weitergehen - das gilt es zu klären, dazu müssen wir wissen, wie Texte im Detail lauten. Bis dahin bitten wir um Verständnis, auch dafür, dass wir ggf. hier etwas aufräumen. Bitte tragt Sorge, dass dieser Zwischenbericht nicht gleich wieder auf Seite 2 oder 3 landet.«
»Letztlich bleibt für viele hier nur die Frage zu klären ob die Abholung und der Versand von bereits erworbenen/ gekauften Feuerwerk unter der Maßgabe erfolgen darf, dass der Verkauf bereits vor den Einschränkungen vorgenommen wurde.
Ich denke in jedem Fall wird bestimmt ein reger Austausch zwischen Hersteller und den Vertriebspartnern erfolgen und jedes juristische Mittel ausgenutzt werden.«
»Auszug aus der E-Mail, die ich von Röder-Feuerwerk bekommen habe:
Kein Feuerwerk-Verbot!
Aber es gibt ein Verkaufsverbot sowie Ausgangsbeschränkungen, gegen die wir juristisch im Eilverfahren vorgehen werden!
Nach erster juristischer Prüfung, sehen wir keine Basis für ein Verkaufsverbot oder gar der Ausgangsbeschränkung zu Silvester und werden juristisch, in einem Eilverfahren dagegen vorgehen.
Es ist definitiv "kein" Feuerwerksverbot!
Mit Ausnahme von größeren Plätzen und durch die Behörden weiter zu definierenden Bereichen, ist das Abfeuern von Feuerwerk erlaubt, wenn auch von den Politikern aus bekannten Gründen davon abgeraten wird.«
»Manuela Schwesig hat gerade in der Pressekonferenz für MV verkündet, dass Lieferservice und Abholung weiterhin ermöglicht werden. Als Beispiel wurde zwar der Buchladen genannt, aber da die meisten hier ja beteits gekauft und bezahlt haben und somit der Erwerbsvorgang rechtlich abgeschlossen sein sollte, ist dies vielleicht ein Hoffnungsschimmer für die die Abholung bzw Liegerung gebucht haben bzw. Das Verkaufsverbot würde damit wahrscheinlich nicht tangiert werden. Armin Laschet hat ja auch nochmal betont, dass mit bereits erworbenen Feuerwerk besonnen umgegangen wird. Also weiter hoffen, dass die Abholung klappen wird«
»@Jörg die Verwendung von Feuerwerk wurde nicht untersagt. Nur an bestimmt Plätzen bzw. belebten Straßen. Grundsätzlich untersagt ist „nur“ der Verkauf.«
»Verkauf und Verwendung sind untersagt zum nächsten Jahr gibt es dann den gnadenstoß(wie schön sauber die Luft doch war,dazu etsprechende Berichte des DDR...ups...Staatsfernsehens).Habe bei meinem Abhohlshop um Rückabwicklung gebeten,die gesamte Summe geht als Spende an...Man sieht sich an der Wahlurne!«
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