Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

533 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. »Es sei mal darauf hingewiesen, dass mein Artikel ungefähr seit Gründung der Fa. Feuerwerksvitrine hier veröffentlicht ist.
    Mittlerweile hat sich natürlich einiges verändert, und freier wird in der EU kaum etwas. Nur die Packungen und addierten Satzmengen werden größer, preisgünstiges Spaßfeuerwerk wird (als unliebsame Konkurrenz gegen teure Verbundfeuerwerke?) immer mehr verboten.
    Die ältesten Kommentare dieses Artikels stammen von 2005, sind also 6 Jahre alt.«

  2. Anonym

    »Hallo,

    zu Deinem Beitrag über Frankreich möchte ich anmerken, dass das Schöne dort ist, selbst wenn Du am 31.12. abbrennen darfst, wirst Du kaum Feuerwerk zu kaufen kriegen. Weder im Supermarkt oder selbst bei Karnevalausstattern oder Spielzeuglden etc.

    Kaufen kannst Du sowas nur bei Berufsfeuerwerkern und die sind rar gesäat. Letztes Jahr war in Paris nur das offizielle Großfeuerwerk erlaubt und kein individuelles Abbrennen und auf dem Land kommt beim Knallen schonmal die Gendarmerie vorbei, weil Du der Einzige bist.

    Gruß«

  3. gh

    »Michael,ich nehme die Entschuldigung von dir an!Warum gehst du von aus,das du anderst bist?Was willst du wirklich schreiben,dass du alles schon mal durch gemacht hast und jetzt weißt wie so eine Welt-Gemeinschaft tickt? Also,ich mache Feuerwerk und bin bei der Sache,und du....Regst dich auf!Ab zu Polizei und schreib ihnen vor was sie zu tun haben..lach!Du bist A-Normal!?Gruß«

  4. blood rocket
    blood rocket
    registriert

    »Also mal im ernst,ich hab selbst schon miterleben dürfen wie es ist von Deppen umgeben zu sein.Rakete aus Hand gezündet,fliegt knapp an mir vorbei,und landet krachend in eine Menge Zuschauer unter denen sich auch Kinder befanden.Sowas ist kein Spaß mehr und hat mit Silvesterfreude nicht mehr zu tuen!Auch gebe ich an dieser stelle dem Michael R recht,wenn es um die zahlreichen Vid auf der Tube geht,das ist zum großteil pure Zerstörungswut,Dummheit,und das totale egalsein bezüglich Sachbeschädigung oder sogar das in Gefahr bringen von Menschenleben.Kugelbomben haben in den Händen von Amateuren oder gar Kids nichts verloren!Solche Vid s gehören zur Auswertung an das BKA weitergeleitet.Wenn dadurch auch nur ein Mensch verletzt wird ist es die ganze Sache nicht wert.Was die Pfeifer betrifft...naja,die Gebrauchsanweisung ist etwas seltsam und leicht miss zu verstehen,ich hab die immer solange festgehalten bis der Pfeifton began,und dann senkrecht in die Luft geworfen.Normalerweise sind sie dadurch kontrollierbar.In 10 Jahren Silvester sind mir dabei 2 durch schlechte Verarbeitung in der Hand geplatzt,was bei der geringen Satzmenge aber nie zu einer Verletzung geführt hat.«

  5. Michael R.

    »@gh: Du wirst entschuldigen aber auf dieser Ebene werde ich mich mit Dir nicht weiter unterhalten. Spiegelt alles in allem die Grundintelligenz der "Zündler" wieder, die ich kennen gelernt habe! Ich kann alles in allem nur hoffen das durch Deine vermutliche "Scheißegaleinstellung" hinsichtlich Pyrotechnischer Gegenstände niemand unbeteiligtes ernsthaft verletzt wird. Zu Deiner erleichterung, ich "mache" mir keines Wegs in die Hose, ich habe lediglich Respekt vor den Materialien mit denen ich arbeite. Fahrlässigkeit ist in dem Beruf nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen sehr gefährlich aber ich erwarte nicht das Du das verstehst...«

  6. gh

    »Sorry,sollte heißen--- bis du zu einem "Narr"-türlichen Tod kommst!?«

  7. gh

    »Michael,machst du noch in die Hose?!! Drüber nach denken....?Sperr dich in eine Zelle ein und versuch ab zu Warten,bis du zu einem Nartürlichen Tod kommst : )Jetzt baue ich keine Gestelle mehr für dich.P.S es gibt viele Hirnverbrannte,ja,wo nicht?Gruß«

  8. Michael R.

    »@g.h.: Ich rede davon, wie lang ein Abschussrohr einer Kugelbombe zu sein hat und so weiter. Das Du ein Gestell zusammen genagelt bekommst stell ich hier ja in keinster Weise in Frage. Ich wohne im Grenzgebiet zu Tschechien und Polen und als ich mal meinem vietnamesischen Ramschhändler die Frage gestellt habe wie man eine 100mm Kugelbombe zündet (lag bei ihm OFFEN im Verkaufsraum!!!), bekam ich die Antwort: "Einfach hin legen, anzünden und weggehen". Ich darf überhaupt nicht drüber nachdenken was passiert wenn so ein Ding in die falschen Hände kommt! Eine 100mm Kugelbombe erzeugt im Abschussrohr einen Bodendruck von ca. 3Tonnen pro qcm mit einer Austrittsgeschwindigkeit von ca 180m/sec!!! Schutzabstand wäre in dem Falle, bei vorschriftsmäßiger Zündung, mindestens 100m. Ich will den sehen, der in ca 4sec 100meter rennen kann. Das hat hier nichts damit zu tun dass ich meinen Berufsstand gefährdet sehe, es ist einfach nur gefährlich!!

    @gilbert: Es ging mir nicht darum, ob in anderen Ländern ein Abbrennverbot übers Jahr vorliegt, sonder das sich mittlerweile auch Polen und Tschechien an die europäischen Gesetze bezüglich der Zulassung von Silvesterfeuerwerk halten müssen. Kugelbomben, großkalibrige Batterien und nicht zugelassene Böller sind dort mittlerweile genau so verboten wie in Deutschland. Zu deiner Aussage "Auf dem Boden stehende Heuler sind langweilig, ich möchte werfen." nur soviel: Genau das is der Grund warum sie verboten sind, weil Du in keinster Weise beeinflussen kannst wo sie dabei hin fliegen. Hätte es damit keine Unfälle gegeben dann wären sie auch noch erlaubt. Ich möchte sowas jedenfalls nicht ins Auge bekommen. Leider muss man eben bei den frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern vom schlimmsten Verwender ausgehen. Mir ist es schon passiert das Menschen (Idioten!), während ich ein Großfeuerwerk zu Silvester aufgebaut habe, mit Raketen aus der Hand auf mich geschossen haben um sich vielleicht daran zu erfreuen meine Effekte damit zu zünden während ich unmittelbar daneben stehe. Das erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und unter Umständen auch Tötung! Solange man von derartigen Idioten umgeben ist, und die Plattform Youtube gibt viele Beispiele wie Hirnverbrannt die Menschen im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind, sind die Gesetze noch gar nicht scharf genug!«

  9. gh

    »Michael R. Allein wie die Abschussvorreichtung aussehen muß weiß wahscheinlich keiner ?Wenn ich das schon lese : ).Bin Feuerwerkstourist und würde bestimmt nicht "Pyrotechniker" werden,wenn bestimmt das die Zeit in wie weit man ein erfahrener Feuerwerker man wird!!!Bin Zimmermann und baue meine Gestelle selber und auch für meinen Mentor!Kaum hat einer seine Prüfung bestanden,muss er schon sein Arm übertrieben aus seinem Manta hängen!Meine Gestelle sind nicht einfach aneinader genagelt und fertig,nein sie sind teilweise verzapft/verwinkelt.Darüber Hinaus auch sehr leicht und Mobil, eine stabile kostengünstige konstruktion!«

  10. »Zur Abbrennfrage in Polen:
    Es mag sein, dass das in den Wojwodschaften unterschiedlich ist.
    Im Bulletin Nr. 16, 2011, der Ordnungsbehörde Frankfurt-Neustadt (Slubice) tauchen zwar Altersbeschränkungen auf ("17 roku"), aber keinerlei Termine bzw. Kalenderdaten.

    Auch nach Auskunft von Verkäufern ist Abbrennen nach wie vor erlaubt.

    Gewiss wird es Forst- und Feldschutzbestimmungen geben, die völlig genügen und ein spezielles Feuerwerksverbot überflüssig machen.
    Wenn man auf trockenem Getreidefeld kein Feuer machen darf, darf man dort natürlich auch keine Batterien abbrennen und dann sagen: "Ja, wieso, Feuerwerk ist doch erlaubt!".
    Desgleichen hat jedes Kulturvolk Lärmschutzbestimmungen, was das Abbrennen von lautem Feuerwerk in Wohnnähe ohnehin verbietet.
    Auch darin zeigt sich, wie überflüssig das neodemokratische, bundesrepublikanische Ganzjahresverbot ist.«

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