Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

Samstag, 12. Dezember 2020, 01:00 Uhr

UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.

Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel

Feuerwerk der Klasse 1 per Abholung in unseren Ladengeschäften

Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.

Klasse-1-Abholung vier Mal in Berlin

Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf

Öffnungszeiten:

  • 28.12. bis 30.12. von 9 bis 20 Uhr
  • 31.12. von 9 bis 14 Uhr

(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)

Der Ablauf der Abgabe

Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.

Das Angebot

Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.

Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).

Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)

Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.

Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.

Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.

Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):

Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.

Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.

Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.

Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.

Sondersituation wegen Corona

Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.

Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:

Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.

Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung

  1. Radolfzeller vereinigt euch und steht gemeinsam gegen diesen Haufen

    »Die "D U H" ist aus meiner rein persönlichen Sichtweise zusammen mit Greenpeace (Lebende Menschen an aktiv genutzte Bahngleise oder Schiffsmasten zu binden, das erinnert ja schon an Selbstmordattent.) die größte kriminelle Vereinigung in diesem Land. Wer öffentlich Menschenleben gefährdert mit seinen Aktionen den sollte der Staatsschutz / Verfassungsschutz ganz genau unter die Lupe nehmen!

    Insbesondere in deren Firmensitz / Vereinsstandort Radolfzell wurde jetzt ein pauschales Feuerwerksverbot durchgedrückt. Sehr wahrscheinlich auf Zwingen der D U H gegenüber
    dem eingeknickten Bürgermeister.

    Sowas ist Lobbyarbeit und sollte als Einflussnahme im Amt bewertet werden.

    Was steckt da wirklich hinter???

    Das ist doch kein Zufall dass sowas ausgerechnet in Radolfzell passiert!!!!
    Da gibt es andere Städte mit viel schützenswerterer Altstadt/Bausubstanz.

    Ich hoffe auf viele Klagen!«

  2. raverlexia
    raverlexia
    registriert

    »@Politik hat keinen Durchblick: Alles gut, wir haben nen Gewerbeschein, damit dürften wir uns von der Sache her ganzjährig versorgen...
    Ich frage mich eher, wie wir als Feuerwerksliebhaber UNSERE Lobby in der Bevölkerung erhalten können, eine großangelegte Aufklärungskampagne zur Richtigstellung der plumpen Lügen der DUH täte da dringend Not!

    Und für die Wieselchen und Eulchen und sonstige lieben kleinen Tierchen wurde das Feuerwerk in diesem unseren Lande doch längst entdröhnt bzw. lärmentschärft, vielleicht werden die letzten Dönnerchen demnächst noch durch zartes Glöckchenbimmeln ersetzt...? 🙄«

  3. Matze05
    Matze05
    registriert

    »Moin pyros
    Ich habe noch Hoffnung auf die Bestellungen, wen es schon Gerichte anerkannt haben das das zünden nichts mit dem Infektionsgesetz zutun hat, warum dann der Verkauf? Ok laden Verkauf würde ich noch akzeptieren, da der Einzelhandel auch zu hat , aber die bestellte Ware? Dann dürfte auch DPD DHL und Co nicht mehr liefern. Ja ich weiss wegen Menschenansammlungen, aber das ist auch jetzt ( Weihnachten)«

  4. Anonym

    »Die lassen sich auch feiern im gericht..
    warten warten warten 😂«

  5. skywalker007
    skywalker007
    registriert

    »Deutsche-Umwelt-Hilfe,
    das Treiben dieses zwielichtigen Vereins sollten alle Pyros und besonders diese, die damit ihr Geld verdienen sehr genau beobachten. Die Seite des Vereins läßt keinerlei Zweifel, welche Position dieser Verein, mit etwas über 400 Mitgliedern vertritt.
    Wer derart militant Auftritt und hetzt und seltsame Berechnungen anstellt, ist in meinen Augen kein gemeinnütziger Verein, sondern ein Schmelztigel irrer Fanatiker. Man sollte da eventuell seitens der Hersteller von Feuerwerk mal prüfen, ob man diesen Herrschaften auch mal mit Klagen beikommen kann. Anscheinend übersieht so manch ein kleiner Politiker und Ortsvorsteher, das es keine Behörde ist, die da diese mitunter - Scheisshausparolen - zum Leidwesen aller verbreitet.
    Also auf Gegenkurs gehen ist angesagt, sonst werden aus Lügen noch Wahrheiten, in den USA wird man so Präsident🤮«

  6. Politik hat keinen Durchblick

    »@ Raver Alexa: Ja selber Schuld die Politik.
    Aber man wollte das so, damit man 2021 / 2022 alles Feuerwerk ganz verbieten kann.
    Dann eben unter einer anderen dummen Begründung, Schutz der Eulen und Wiesel oder so.

    Aber auch das wird nichts nützen, weil umso mehr geballert wird.

    Holt euch eine Ausnahmegenehmigung für den 3.1. damit dürft ihr dann am 28.12. Feuerwerk kaufen.
    So einfach geht das.

    Die grauen Herrschaften die hinter dem Verbot stecken wollen nur in Ruhe schlafen.
    Es stört sie der Lärm von draussen wenn Politiker wie Merkel und Seehofer abends
    um 20:15 nach der Lügenschau, pardon, Tagesschau ins Bett gehen.

    Selbst "Dinner for one" ist für diese Spassbremsen noch zu frivol!!!«

  7. schäme mich

    »Der "Bundesinnenminister" ist der graue Herr Seeehofer.
    Der hat seine "Kompetenz" doch schon als bayerischer Ministerpräsident eindrucksvoll
    unter Beweis gestellt.
    Deshalb wurde er auch weggelobt nach Berlin.
    Wo unter ihm die Skandale wie NSU, Halle, Amri usw. "aufgearbeitet" wurden.
    Nächstes Ziel des Horstl ist dann die Altersversorgung im Brüsseler EU Parlament
    wo er dann zusammen mit Kollege Oettinger die Zeit absitzen kann
    bis zu seiner Pensionierung, auf Kosten der steuerpflichtigen Bürger.

    Der Mann (Horst Seehofer) hat schlichtweg keine Ahnung und macht nur
    was die Lobbyisten ihm sagen. Eigene Meinung hat er keine, Wissen über Feuerwerk - nicht vorhanden.

    So ein Mann in so einer wichtigen Position ist nicht nur eine glatte Fehlbesetzung
    sondern auch eine Schande für eine parlamantarische Demokratie.«

  8. raverlexia
    raverlexia

    »Geht schon gut los mit dem Schuss nach hinten...

    https://www.zeit.de/news/2020-12/23/explosion-durch-feuerwerk-in-eink aufszentrum«

  9. Politik lügt

    »"die Überlastung der Kliniken durch die Corona-Infektionen"

    Das ist eine LÜGE.

    In Bayern gab es in der Silvesternacht 2019/2020 ganze 25 (!!!) Verletzte mit Feuerwerksbezug.
    Die kommen alle auf die Unfallchirurgie.
    Und da werden keine Coronapatienten behandelt.

    Also: DIE POLITIK LÜGT!«

  10. Leute wehrt euch

    »So ein Zufall, ausgerechnet in der Homebase der "DEUTSCHE UMWELT HILFE" Radolfzell verhängt der Bürgermeister ein Feuerwerksverbot für Privatgrundstücke angeblich aus "Brandschutzgründen"

    Jahrelang hat das keine Sau dort interessiert. Was wird denn da gespielt? Hat man da irgendwen besto... oder geschmi...?

    Leute wenn ihr dort wohnt, Eilantrag vor Gericht! Morgen ist noch Werktag!!!

    "Die Deutsche Umwelthilfe mit Sitz in Radolfzell fordert vor Silvester ein Verbot von privatem Feuerwerk. Dies sorge für enorme Feinstaubwerte."
    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichsha fen/keine-boeller-100.html

    "Die Groe Kreisstadt Radolfzell am Bodensee als Ortspolizeibehrde erlsst . aufgrund von 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 30.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der aktuell geltenden Fassung . folgende . Allgemeinverfgung: 1. Das Abschieen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwrmer, Knallkrper, Batterien etc.) …"
    https://www.radolfzell.de/addmindms/document/1004/ede0be6e-8357-f185-16af-2 3b0a84a4832/AllgemeinverfgungAbbrennverbotSilverterfeuerwerk.pdf?fdl=1«

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