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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.
Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel
Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.
Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf
Öffnungszeiten:
(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)
Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.
Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.
Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).
Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)
Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.
Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.
Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.
Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):
Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.
Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.
Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.
Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.
Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.
Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:
Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):
Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...
Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.
Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.
Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.
Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.
Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.
Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.
334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung
»Liebe Pyros,
bitte nicht die ganzen News aus den Medien hier reinschreiben, das macht andere nur unsicher und innerlich verrückt.
Zumal veraltete News brauchen wir hier nicht.
Zur Info wer es nicht mitbekommen hat, es wurde geklagt und es befassen sich derzeit 3 Richter damit.
Heute oder morgen kann mit einem Ergebnis gerechnet werden.
Danke liebe Vitrine für euren Einsatz.
(Politiker können viel erzählen wenn der Tag lang ist. Fakt ist was auf dem Papier zum schluss steht ist ausschlag gebend.)
MfG M.May«
»Die aktuelle Situation und die Diskussionen darüber machen mir extrem schlechte Laune, besonders jetzt, wo Innensenator (von Berlin) Andreas Geisel eine Ausweitung der Verbotszonen angekündigt hat. Mich macht dieser ständige Wechsel zwischen kleinen Hoffnungsschimmern und neuen Negativnachrichten echt fertig. Im Moment ist meine Laune wieder an einem neuen Tiefpunkt angelangt.
Dennoch werde ich mir das Zünden dieses Jahr nicht nehmen lassen. Ich habe mir im Ladengeschäft an der Berliner Allee für knapp 180 Euretten Zeug geholt, um die Vitrine in diesen Zeiten zu unterstützen. Auch von einer Stornierung meiner Bestellungen sehe ich ab.
Die Frage, wann mit ersten Ergebnissen eurer Klagen zu rechnen ist, Liebe Feuerwerksvitrine, brennt bestimmt nicht nur mir unter den Nägeln. Julius, kannst du uns einen Zwischenstand geben? Seid du und dein Team eher optimistisch oder pessimistisch? Haltet durch und liebe Grüße.«
»Danke, du Horst!
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Verkauf von Silvesterfeuerwerk bundesweit untersagt. Von dem Verbot betroffen sind nach Angaben des Ministeriums vom Dienstag "typische" Feuerwerksartikel wie Silvesterknaller und Raketen. "Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren", erklärte Seehofer. "Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung."
Laut dem Verbot dürften auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden, teilte das Innenministerium mit. Mit der Verordnung, die am Dienstag in Kraft trat, setzte Seehofer einen Beschluss der Spitzenrunde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten vom 13. Dezember um.«
»"Legal abbrennen können die Niedersachsen auch an einsamen Orten ohnehin nur Feuerwerkskörper, die sie noch übrig haben. "
Oder das was sie aus NL geholt haben :)«
»Verordnung geändert: Feuerwerk nicht mehr generell verboten
Stand: 22.12.2020 15:32 Uhr
Niedersachsen hat die Regelung zum Silvester-Feuerwerk angepasst. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nun nicht mehr generell untersagt.
Verboten ist nun Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen. Am 31. Dezember ist demnach ab 21 Uhr auch das Mitführen von Feuerwerk in diesen Bereichen nicht erlaubt, und zwar bis zum Neujahrsmorgen um 7 Uhr.
ALSO VOR 21 UHR EURE FREUNDE ODER DAS HAUS BZW: DIE WOHNUNG AUFSUCHEN
WO IHR FEIERN WOLLT UND ERST NACH 7 UHR DiE RESTE , DIE FÜR 2022 EINGELAGERT
WERDEN SOLLEN IM RUCKSACK MIT NACH HAUSE ZU EUCH NEHMEN. UND ZUHAUSE
BEI EUCH DAHEIM IM GARTEN ODER AUFM BALKONG DARF GEBOELLERT WERDEN JA!«
»ich möchte mich hier auch mal zu wort melden
vielen dank für die hervorragende Kommunikation mit
auch ich drück die daumen das sich noch alles zum guten wendet
wir lassen uns unser feuerwerk nicht verbieten !!!!!!!!!!!!!😉«
»Ich drücke Euch und selbstverständlich allen anderen Händler ganz ganz Fest die Daumen!!!!!!!😊 😊«
»Also ich befürchte nicht, dass die Krankenhäuser leer bleiben. Eher, dass das als "Erfolg des Feuerwerkverbots" gefeiert wird. Nicht falsch verstehen. 😂«
»@Gilbert Diese Befürchtung habe ich leider auch...«
»@Julius
Ich drücke dir und allen Beteiligten - insbesondere den Herstellern, Händlern und Transportunternehmen, aber auch den Menschen die auf ihre Bestellungen warten oder zum Ladenverkauf kommen wollten - meine Daumen!
Bundesgerichte MÜSSEN unabhängig urteilen und das kann zu unseren Gunsten sein!«
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