Keine Abgabe von Feuerwerk in 2020

Samstag, 26. Dezember 2020, 17:18 Uhr

Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).

Der rechtliche Hintergrund und unsere gescheiterte Klage

Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.

Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.

Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.

Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Einfach Rückerstatten und gut ist?

Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.

Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.

Lieferung 2021 und individuelle Lösungen

Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.

Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.

Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.

Abschlussbemerkung

Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.


281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020

  1. Sonne
    Sonne

    »Also geht es nicht da er geheiratet hat und den Namen der Frau angenommen hat, da werde ich stornieren müssen. 🤮«

  2. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Wir können gegenwärtig nur Gewerbekunden bearbeiten, die mit dem Bestellernamen übereinstimmen. Bruder Firma, Bruder Kunde, das geht noch, wenn der Familienname der selbe ist.«

  3. Sonne
    Sonne

    »Da ist er ja,guten Abend Julius wie sie es aus mit der Vollmacht und bei sein für abholung
    Für gewerbekunden?«

  4. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »@ Blackjack, deine Aussage ist nicht ganz richtig - denn mit dem Kunden ist vertraglich vereinbart, dass wir zum nächstmöglichen Termin liefern. Da dieser in diesem Jahr gesetzlich ausgesetzt wurde, wäre der nächstmögliche Liefertermin eben 2021. An dem Punkt ist also kein Vertragsbruch im Raum. Gruß«

  5. Blackjack333-27526
    Blackjack333-27526
    registriert

    »Liebe Leute , es ist für alle beteiligten eine scheiss Lage. Doch wenn man seine bezahlte Ware nicht bekommt hat sich der Händler Vertragsbrüchig verhalten. Wodurch auch immer , liegt das Unternehmerische Risiko beim Händler. Zu sagen ich kann nicht alles zurückzahlen ist schon sehr schlecht. Angebote wie Gutscheine sind genauso schlecht. Wer kann einem denn sagen ob es den Händler Sylvester 2021 überhaupt noch gibt ? Also ,ich möchte mein Geld zurück . Im nächsten Jahr kann man dann ja wieder neu bestellen wenn das Angebot noch besteht. Mein Papa hat mir immer geraten " Holzauge sei wachsam" . War mir stets ein guter Rat.«

  6. Sonne
    Sonne

    »Was erzähltst du denn, was macht man den
    In einer Werbeagentur bilder zum Ausmalen drucken und an Kindergärten Stiften«

  7. Anonym

    »@sonne

    kann dir nur raten wenn du die möglichkeit hast fahr morgen ganz früh hin kläre das und dann haben sie auch noch genug zeit alles rauszusuchen«

  8. ShinyPlayz
    ShinyPlayz
    registriert

    »Och Leute es reicht nicht, wenn ihr einen Betrieb habt, ihr müsst ein Gewerbe haben was dinge verkauft oder so in der Richtung auf jeden fall muss es ein Gewerbe sein nicht Werbeunternehmen oder sowas«

  9. Sonne
    Sonne

    »Schreibe eine Vollmacht und bin dabei, aber bis jetzt noch kein telefonisch erreicht oder Antwort auf email bekommen, müssen ja auch 15 Kilometer fahren blöd wenn sie es dann nicht aushändigen«

  10. Sonne
    Sonne

    »Gerne stand ja irgendwo im Info text das die Bestellungen für Versand bei den Spediteuren
    Sind, trotzdem guten Rutsch«

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