Keine Abgabe von Feuerwerk in 2020

Samstag, 26. Dezember 2020, 17:18 Uhr

Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).

Der rechtliche Hintergrund und unsere gescheiterte Klage

Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.

Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.

Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.

Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.

Einfach Rückerstatten und gut ist?

Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.

Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.

Lieferung 2021 und individuelle Lösungen

Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.

Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.

Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.

Abschlussbemerkung

Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.

Abgabe an Gewerbekunden bleibt möglich

Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.


281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020

  1. Feuerwerkspiraten a.D.
    Feuerwerkspiraten a.D.

    »@ Julius

    Vielleicht wäre es ja sinnvoll, das Ihr Euch den Stress mit den Abholläden für Klasse 1 spart.
    Wenn ich hier so manche Kommentare lesen... Mann o Mann.

    Viele Grüße und haltet Durch.

    Antwort: du hast den Absprung noch geschafft, aber wir werden weitermachen, aus diese kleinen Läden bedeuten weitermachen - aufgeben gilt nicht. Gruß Julius«

  2. skywalker007
    skywalker007
    registriert

    »Hallo Julius....
    Ich glaube bevor hier Spenden nötig werden, sind Herr Seehofer und Frau Merkel dran, für den Schaden den sie angerichtet haben und wie ich meine mit Vorsatz, dich und alle Kollegen mit Steuermitteln zu entschädigen. Eigentlich müßten es diese und die 16 anderen kriminellen Subjekte aus eigener Tasche zahlen, aber Politiker genießen ja ähnlich wie Manager in Deutschland Narrenfreiheit.😡
    Ich lasse einlagern und freue mich dann 21/22 fett zu - Feuerwerken - und werde wenn du deinen Shop wieder öffnest natürlich wieder bestellen, zudem was schon eingelagert ist.
    Grüße nach Berlin und Kopf hoch🤠
    und an alle Geistesgestörten, die hier die letzten Tage unterwegs waren...euch braucht keiner.!!!😡 💩

    Antwort, leider ist davon aktuell nicht auszugehen, da wir durchs Raster fallen und der Angriff gegen die Branche ist unverkennbar. Man will uns nicht retten, dabei geht es natürlich nicht um uns als Person oder Firma, es ist das Feuerwerk, dass man verbieten will. Dafür müssen wir kämpfen, dafür brauche wir eure Hilfe, danke! Gruß Julius«

  3. Anonym

    »§27 darf nicht? wer erklärt es mir?

    27er dürfen, das war ein Kommunitkationsproblem mit den Kollegen am Lager, die sich der Sache angenommen haben. Freunde der Familie, keine festen Mitarbeiter.
    Gruß Julius«

  4. Gilbert

    »Was soll denn das mit Gewerbe, "Vollmacht" usw.? Wer einen Gewerbebetrieb hat, darf Fw kaufen. Verboten ist die Abgabe an den Endverbraucher. Natürlich schickt der Gewerbetreibende jemanden zum Abholen, in der Regel seine Mitarbeiter bzw. Angestellten. Es muss der Gewerbebetrieb, die Firma, in der Rechnung stehen. Was ist daran so schwierig? Statt Sonne kauft dann eben sein gewerbetreibender Verwandter.

    Antwort: Der Besteller kommt mit einer Vollmacht, Kumpel, Nachbar was auch immer. Packt aber seine Kisten mit seinen Namen ein, da freut sich der Polizist, der die Fahrzeuge vor dem Lager abfängt. Wir müssten vor Ort, alle Bestellungen umschreiben, alle Kisten umkleben. Da wir mit denen, welche wirklich Gewerbetreibend sind bereits überlastet sind, können wir diese Umschreibungen in dieser Situation 2020 nicht anbieten. Leider, schade, kacke, traurig. Gruß Julius«

  5. Anonym

    »Wenn Pyroland liefern darf,dürft ihr das doch auch?!«

  6. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Danke für den Zuspruch! Noch sind wir nicht an dem Punkt der Spende, die meisten haben viel Verständnis und drohnen nicht mit erstattungserforderlichen Stornierungen.«

  7. Atze51
    Atze51
    registriert

    »@Julius
    Ich habe dieses Jahr durch den angekündigten Nachwuchs bei mir nix bestellt und wollte eine schöne kleine Einkaufstour im Ladenverkauf machen.
    Das fällt leider ins Wasser.
    Ich werde im nächsten Jahr wie schon seit knapp 10 Jahren wieder bei euch einkaufen .
    Eine Frage kann man der Vitrine was spenden und euch in diesen schweren Zeiten unterstützen.
    LG Mike«

  8. Anonym

    »Um 21 Uhr stellungnahme von Pyroland ob sie liefern dürfen«

  9. sonne
    sonne
    registriert

    »Stornieren ist gestellt.nichts mit Gutschrift oder der gleichen, mal sehen wie es nächstes Jahr aussieht mit feuerwerk zu Silvester,
    Werde mich definitiv im Ausland mit zugelassenem feuerwerk ein decken 🤗
    Das war es liebe Vitrine vielen Dank für die schönen Jahre.«

  10. Markus999
    Markus999
    registriert

    »Hätte jetzt nicht wirklich geschadet, die Info etwas eher zu haben ...«

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