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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Leider müssen wir ab Montag den 15.11.2021 die Annahme für weitere Bestellungen einschränken. Wie früher bereits angekündigt, nehmen wir für den Rest des Jahres nur noch Bestellungen unter einer der folgenden Bedingungen an:
Für alle Bestellarten gilt: Die Bestellungen müssen kurzfristig bzw. sofort bezahlt werden und gehen unmittelbar in den Versand.
Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten diese Änderung nicht zwingend in den Kontext eines möglichen neuen Feuerwerksverbot gestellt wissen. Es reden und schreiben sich zwar verschiedene Akteure bereits wieder die Köpfe heiß, und es ist auch durchaus nicht ausgeschlossen, dass es erneut zu einem Feuerwerksverbot kommen könnte. Wir haben jedoch das ganze Jahr über mit dieser Sorge gelebt und gearbeitet, so gesehen hat sich hier für uns nichts geändert.
Es gibt, Stand 14.11.2021, keine konkreten Hinweise, die auf eine mögliche Wiederholung des letztjährigen Feuerwerksverbot hindeuten. Dass der Gegenwind dieser Tage stärker wird, liegt in der Natur der Sache. Mit Anbruch der dunkleren Jahreszeit kommt vielen der bevorstehende Jahreswechsel wieder häufiger in den Sinn. So verwundert es auch nicht, dass unsere Gegner wieder verstärkt die Arbeit aufnehmen. In diesem Jahr wird aber erstmals adäquat dagegen gehalten. Hier gilt unser Dank dem BVPK, dem Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, der übrigens dringend neue Mitglieder sucht, um der Stimme des mitgliederstärksten Verbandes noch mehr Rechnung tragen zu können.
Und trotzdem können wir die Augen nicht gänzlich vor der Gefahr verschließen, dass sich wiederholt, was wir alle fürchten. Die Politik könnte erneut die gleichen Geschichten ins Felde führen, um ein weiteres Verbot im Jahr 2021 als geboten zu verkaufen. Dass selbst Gerichte diese Haltbarkeit in Abrede gestellt haben, wird allenfalls zur Aussage führen, dass man ja als Betroffener klagen könnte. Dass dies meistens über den relevanten Zeitraum hinaus nicht verhandelt wird, ist man sich an höchster Stelle durchaus bewusst.
Was unsere ab sofort geänderte Bestellannahme angeht, so sprechen wir hier bereits von einer Feuerwerkstriage. Es sind also nicht nur die endenden Versandkapazitäten, sondern auch die Überlegungen dahingehend, was mit Paketen passieren würde, wenn es erneut zu einem Verbot kommen sollte. So werden wir den Fokus der letzten Shopwochen auf Kunden richten, welche wir sofort beliefern dürfen. Es ist jedem ans Herz gelegt, nach Wegen zu schauen, die es ihm möglicherweise ebenfalls ermöglichen, sofort beliefert zu werden. Bei allen übrigen Kunden bitten wir für diese besondere Situation um Verständnis.
Wie wird die Anpassung praktisch aussehen? Wir nehmen nur noch Bestellungen an, die entweder Ganzjahresartikel beinhaltet oder mit der Auswahl "Sofort mit Gewerbe" oder "Sofort mit Sondergenehmigung" getätigt wurden. Wer bei uns noch keinen Gewerbenachweis oder eine andere Befähigung hinterlegt hat, möge direkt im Anschluß der Bestellung die nötigen Nachweise per E-Mail schicken. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nur nach vorhanderer Dokumentenlage.
Ein Sonderfall steckt in unserer Zahlart Sofortzahlen (Klarna). Hier könnten natürlich Bestellungen ausgelöst/gezahlt werden, die dann aber vielleicht nicht die erforderliche Dokumentenlage aufweisen. Sollte es hier zu keiner Lösung kommen, muss mit einer Rückerstattung des vorausgezahlten Zahlbetrages und mit einem Abzug unserer Gebühren gerechnet werden. Dieser Abzug beträgt in der Regel 5 Euro. Wir müssen halt für den Zahlservice Klarna zahlen und auch die Transaktion bei Erstattungen ist für uns als Geschäftskunde bei der Bank nicht kostenfrei.
Letztlich freuen wir uns trotzdem, dass wir einen gewissen Betrieb in dieser unsicheren Zeit aufrecht erhalten können und hoffen mit euch gemeinsam auf ein knalligen Jahreswechsel.
232 Kommentare zu Eingeschränkte Bestellannahme
»klagen werden da überhaupt nic bewirken. wenn vater staat sagt das ist so dann bleibts so. traurig aber wahr.. PS. mir ist es jetz eh egal da ja in Sachsen das zünden im öffentlichen raum auch verboten wurde. von da her 🤬«
»Drucksache jetzt frisch auf der Seite des Bundesrats einsehbar.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz soll die Angabe „2020“ durch „2021“ ersetzt werden.
Also genau wie letztes Jahr ein Abgabeverbot an Verbraucher - entgegen kursierender Gerüchte sind „27er“ und Gewerbetreibende also nicht tangiert.
Bin mal echt gespannt, ob das morgen vom Bundesrat abgenickt wird … einfach unfassbar diese Situation.
Sollte dies der Fall sein, kann man nur hoffen, dass Klagen dieses Jahr was bewirken.«
»Was soll man sagen, es zeichnet sich ab, das wir in Zukunft kein privates Feuerwerk mehr haben werden.
Im Sommer war ich noch völlig optimistisch, jetzt sieht es da anders aus.
Aber es ist ja nicht die einzige Freiheit die wir genommen bekommen, da draußen rennen Menschen rum, die am 3.Advent Hassreden gegen ungeimpfte schwingen und wieder einmal gerne bei der von der Regierung erlaubte Hetze mitmachen. Man erlebt unfassbare Szenen, ich vermute das Feuerwerksverbot liegt primär darin begründet, das eine durch die Hassrede der Regierung selbst herbeigeführte Eskalation unter missbräuchlicher Verwendung von Feuerwerk befürchtet wird.«
»Warum sollte man verbieten ein UNBOXING bei youtube hoch zu laden. Die jenigen werden schon ihre Erlaubniss nach §7 §27 oder Gewerbetreibener sein/haben. 🥱«
»Also diese "unboxing" Videos auf Youtube sind echt unvorteilhaft.. vielleicht solltet Ihr eure Kunden ermahnen das gerade in der aktuellen Situation einige Sachen vielleicht besser nicht gezeigt werden sollten auch wenn dadurch die Werbung fehlt, das führt sonst nur wieder zu mehr Frust 😕«
»Hallo Peter,
ich will die Hoffnung natürlich nicht aufgeben, aber es gibt Anzeichen dafür, dass die Politik hier ein vermeintlich ungeliebtes Thema in einer scheinbar dafür geeignete Gelegenheit abzuhandeln versucht. Ich kann nur hoffen, dass der breite Wille und Wunsch in der Bevölkerung hier auch nochmal Gewicht bekommt. Wir werden Kämpfen!
gruß«
»Lieber Julius da habe ich Mal ein paar Fragen .wie siehst du die Zukunft im Feuerwerksbereich Handel Deutschland ? Und können wir wieder mit einem normalen Silvesterverkauf oder Silvesterverbots im nächsten Jahr rechnen , der Regierung ist es ja ein Dorn im Auge siehe grüne und DUH das die solange das durchzusetzen bis nix mehr von Händlern und Firmen da ist , wer weiß schon wie lange die C Krise noch geht , Jahre oder Jahrzehnte auf Dauer wird es alle Händler zur Insolvenz treiben leider heul , und auf was was müssen wir uns Pyrofans alle einstellen in den nächsten Jahren siehe Polen Markt und Ware die machen alles kaput deutsche Wertarbeit Handel und Firmen in Deutschland . Keine Vorurteile aber auch keine Alternative zum Verbot im 2022/23 das alles möglich ist sehen wir ja gerade trotz versprechen und lügen der Regierung gegen Verbote gemeinsam ein Zeichen für Unternehmen und Händler setzen wünsche ich mir mit Klagewellen wie c Wellen bis es alles wieder normal wird das der Handel und Firmen wieder normalisiert sind .gegen lügen und Hetze im Netz und von den Grünen und der DUH 😡«
»Bitte schreibt doch inhaltsvolle Kommentare, dann muss auch nichts gelöscht werden.«
»@ thunderking:
Wenn Du etwas bewegen möchtest, richte deine Kritik direkt an den jeweilgen Adressaten (in diesem Fall die DUH).
Sei dir allerdings bewusst welches Risiko man bei Kritikäußerungen mit einem digitalen Fußabdruck (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Hard- & Softwareinformationen, etc.) unter Umständen eingeht.
Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich...
Grüsse aus Köln«
»Hallo,
Berliner Alle immer :
Mo, Mi, Fr, von 14:30 - 18:30 und Sa. von 10 - 14 Uhr. (heute also nicht)
Breite Str. immer:
Di, Do, Fr, von 14:30 - 18:30 und Sa. von 14 - 18 Uhr (also heute noch bis 18:30)
gruß«
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