Rechtlich legale Möglichkeiten Feuerwerk unter dem Jahr zu erhalten

Feuerwerk für alle, ohne ein Verkaufsverbot zu befürchten. So gehts.

Feuerwerk ist in den letzten Jahren stark unter Beschuss geraten. Wir mögen ja Beschuss, doch nicht den Gegenwind, dem sich unser Hobby seit Jahren ausgesetzt sieht. Zuerst war es die allgemeine Umweltverschmutzung, die gegen das Feuerwerk ins Feld geführt wurde. Danach waren es die armen Tiere, welche unter Feuerwerk zu leiden hätten. Darauf folgte das Schlagwort Feinstaub, wobei man hier auch die Änderung von wissenschaftlichen Definitionen zur Hilfe nahm und z.B. Grobstaubpartikel zu Feinstaub erklärte. Obwohl die Branche schnell reale Zahlen dagegen stellte, machten die Feuerwerksgegner munter weiter und setzten in den letzen 2 Jahren die Corona-Pandemie als Verbotsargument durch. Jetzt im Jahr 2022 scheint Corona fast wieder vergessen, doch mit dem Ukraine-Krieg zeichnet sich ein nächster Vorwand ab, um uns erneut die Freude am Feuerwerk zu nehmen.

Was können wir dagegen tun?

Wir wollen diesen Entwicklungen gegen das Feuerwerk nicht länger nur zuschauen und euch hiermit Wege aufzeigen, um mögliche neuen Abgabeeinschränkungen zu umgehen.

Möglichkeit 1: Feuerwerk zu jedem nur erdenklichen Anlass beantragen.
Geht zu eurer Behörde und beantragt Feuerwerk zu Geburtstagen, zu Hochzeiten, Jubiläen, Feierlichkeiten. Holt euch die Anträge in Papierform für zu Hause. Es ist auch möglich, bereits früh im Jahr für eine Feier ein Feuerwerk zu beantragen, damit könnt ihr dann im ganzen Jahr Feuerwerk vorab erwerben.

Möglichkeit 2: Feuerwerk als Gewerbetreibender erwerben.
Grundsätzlich gilt, jeder in Deutschland darf gewerblich Feuerwerk verkaufen. Dazu muss er das Feuerwerk natürlich auch entsprechend früh einkaufen. Die verbreitete Behauptung, für den Erwerb von Feuerwerk bräuchte es eine zusätzliche Genehmigung, ist falsch. Das Gewerbe (egal welches) ist ausreichend. Einen Nachtrag bezüglich des Gewerbezweck für den Vertrieb von Feuerwerk kann man kurz vor Jahresende machen, ist aber kein Muss. Wer in Deutschland Feuerwerk verkaufen möchte, der muss dieses mindestens 2 Wochen vor Verkaufsbeginn bei der zuständigen Behörde anzeigen, und zwar dort, wo sich die Verkaufsstelle befinden wird. Dies geschieht, um darüber die Verkaufsstellen kontrollieren zu können. Wichtiger Hinweis: Findet aus unterschiedlichsten Gründen der Verkauf dann doch nicht statt, zeigt man folglich den Verkauf auch nicht an. Ob man möglicherweise bereits Feuerwerk gekauft hat, spielt dabei keine Rolle. Auch die Rechtsverdrehung, man könne sich das gewerblich gekaufte Feuerwerk nicht selbst überlassen und es dann bei entsprechender Gelegenheit abbrennen, ist nicht zulässig. Die Dinge sind ganz klar im Gesetz geregelt. Es gilt das Motto, Gesetze sind zum Anwenden da und nicht zum Auslegen.

Möglichkeit 3: Bevollmächtigung von Helfer, Angestellten, Aushilfskräften usw.
Wer ein Gewerbe betreibt, kann auch nicht alles allein machen. In manchen Fällen braucht es Hilfe, und Helfer müssen auch mal bevollmächtigt werden. Sprecht mit euren Bekannten, die ein Gewerbe haben.

Möglichkeit 4: Der Feuerwerksschein nach §27
Der Befähigungsschein nach §27 ist europäisch geregelt. Es gibt sicherlich politische Kräfte, die das abändern wollen, aber das geht nicht von heute auf morgen. In Deutschland gibt es Vorbereitungen, dass es auf kurz oder lang eine Fachkunde für diesen Schein braucht. Diese Fachkunde wird ein mehrstündiger Lehrgang sein, den man absolvieren muss. Es bleibt aber dabei, den §27er-Schein kann von jedem beantragt werden. Damit läßt sich F2 und F3 ganzjährig erwerben und gegebenenfalls auch abbrennen.

Möglichkeit 5: Feuerwerk mit gültiger CE-Zulassung aus dem Ausland
Was schon immer als problematisch angesehen wurde, aber besonders im letzten Jahr von der breiten Bevölkerung aufgriffen wurde, ist die Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland. Mittlerweile ist der europäische Markt weitestgehend vereinheitlicht und viele Artikel, die es im Ausland gibt, gibt es auch bei uns. Vor einigen Jahren musste man hier noch deutlich mehr aufpassen, denn Feuerwerkskörper waren häufig nicht für Deutschland zugelassen und durften so nicht eingeführt werden, heute ist das anders. Tipp: Man sollte darauf achten, dass die Feuerwerkskörper eine deutsche Gebrauchsanweisung tragen, darauf wurde im letzten Jahr wert gelegt und kontrolliert.

Nutzt die legalen Möglichkeiten!

Wir möchten euch hiermit ermuntern, alle rechtlich legalen Mittel zu nutzen, um Feuerwerk auch unter dem Jahr zu erwerben. Auf diese Weisen könnt ihr den oft willkürlichen Verbotsbemühungen von Politik und Interessensgruppen zuvorkommen. Die Verwendung von Feuerwerk selbst wurde bisher noch nicht eingeschränkt, abgesehen von lokalen Abbrennverboten auf besonderen öffentlichen Plätzen, da dies eine Gesetzesänderung erforderlich machen würde, welche nicht so einfach umzusetzen ist, wie die bisherigen behördlichen Abgabeverbote.

Natürlich sind bei den vorgeschlagenen Möglichkeiten weiterhin die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe an Verbraucher einzuhalten und auch die Aspekte der korrekten Lagerung von Feuerwerk müssen weiterhin beachtet werden - doch diese gelten ja immer, auch am Jahresende.

Wenn Ihr weitere Fragen zum Erwerb von Feuerwerk unter dem Jahr habt, könnt uns gern per E-Mail kontaktieren. Wir helfen gern weiter.


13 Kommentare zu Feuerwerk im Jahr erwerben

  1. Basti991
    Basti991
    registriert

    »Danke Jungs für den Beitrag👍🏼👍🏼👍🏼. Steht fast alles drinne.
    Ich kann nur jeden ermutigen einen Paragraph 27 zu machen. Scheiß auf die drei Pimperlinge die er kostet. Und fast jeder bekommt ihn, in Berlin. Absolut kein Problem. Das LaGetsi ist da sehr cool drauf. Man wird es nicht bereuen«

  2. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Sehr schön das ihr das für die Feuerwerksfreunde zusammengefasst habt!
    Eure Kritiker sollten sich ein Beispiel nehmen, ihr beschreibt ausführlich die Einfuhr aus dem Ausland, obwohl ihr daran ja nichts verdient. Viele Andere hätten davon abgeraten…
    So sieht Unterstützung der Pyros aus, im Forum findet nämlich eine Selbstzerstörung der Szene statt!
    Zu Corona: Ich dachte auch es ist endgültig rum, aber wenn ich Psycho-Karl höre, wäre ich da nicht sicher, ob das auch wieder kommt!«

  3. Geertsen
    Geertsen

    »Wenn ich nur für 1mal im Jahr mich in Unkosten stürzen muss,um den Schein zu erwerben,dann kann ich auch auf das Feuerwerk verzichten,ich bin kein Freund der zusieht wenn einer Feuerwerk zündet,ich zünde lieber selber,nur bei solchen verhältnissen,da sage ich nein danke ich verzichte!💩 💩 💩«

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