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Feuerwerk ist in den letzten Jahren stark unter Beschuss geraten. Wir mögen ja Beschuss, doch nicht den Gegenwind, dem sich unser Hobby seit Jahren ausgesetzt sieht. Zuerst war es die allgemeine Umweltverschmutzung, die gegen das Feuerwerk ins Feld geführt wurde. Danach waren es die armen Tiere, welche unter Feuerwerk zu leiden hätten. Darauf folgte das Schlagwort Feinstaub, wobei man hier auch die Änderung von wissenschaftlichen Definitionen zur Hilfe nahm und z.B. Grobstaubpartikel zu Feinstaub erklärte. Obwohl die Branche schnell reale Zahlen dagegen stellte, machten die Feuerwerksgegner munter weiter und setzten in den letzen 2 Jahren die Corona-Pandemie als Verbotsargument durch. Jetzt im Jahr 2022 scheint Corona fast wieder vergessen, doch mit dem Ukraine-Krieg zeichnet sich ein nächster Vorwand ab, um uns erneut die Freude am Feuerwerk zu nehmen.
Wir wollen diesen Entwicklungen gegen das Feuerwerk nicht länger nur zuschauen und euch hiermit Wege aufzeigen, um mögliche neuen Abgabeeinschränkungen zu umgehen.
Möglichkeit 1: Feuerwerk zu jedem nur erdenklichen Anlass beantragen.
Geht zu eurer Behörde und beantragt Feuerwerk zu Geburtstagen, zu Hochzeiten, Jubiläen, Feierlichkeiten. Holt euch die Anträge in Papierform für zu Hause. Es ist auch möglich, bereits früh im Jahr für eine Feier ein Feuerwerk zu beantragen, damit könnt ihr dann im ganzen Jahr Feuerwerk vorab erwerben.
Möglichkeit 2: Feuerwerk als Gewerbetreibender erwerben.
Grundsätzlich gilt, jeder in Deutschland darf gewerblich Feuerwerk verkaufen. Dazu muss er das Feuerwerk natürlich auch entsprechend früh einkaufen. Die verbreitete Behauptung, für den Erwerb von Feuerwerk bräuchte es eine zusätzliche Genehmigung, ist falsch. Das Gewerbe (egal welches) ist ausreichend. Einen Nachtrag bezüglich des Gewerbezweck für den Vertrieb von Feuerwerk kann man kurz vor Jahresende machen, ist aber kein Muss. Wer in Deutschland Feuerwerk verkaufen möchte, der muss dieses mindestens 2 Wochen vor Verkaufsbeginn bei der zuständigen Behörde anzeigen, und zwar dort, wo sich die Verkaufsstelle befinden wird. Dies geschieht, um darüber die Verkaufsstellen kontrollieren zu können. Wichtiger Hinweis: Findet aus unterschiedlichsten Gründen der Verkauf dann doch nicht statt, zeigt man folglich den Verkauf auch nicht an. Ob man möglicherweise bereits Feuerwerk gekauft hat, spielt dabei keine Rolle. Auch die Rechtsverdrehung, man könne sich das gewerblich gekaufte Feuerwerk nicht selbst überlassen und es dann bei entsprechender Gelegenheit abbrennen, ist nicht zulässig. Die Dinge sind ganz klar im Gesetz geregelt. Es gilt das Motto, Gesetze sind zum Anwenden da und nicht zum Auslegen.
Möglichkeit 3: Bevollmächtigung von Helfer, Angestellten, Aushilfskräften usw.
Wer ein Gewerbe betreibt, kann auch nicht alles allein machen. In manchen Fällen braucht es Hilfe, und Helfer müssen auch mal bevollmächtigt werden. Sprecht mit euren Bekannten, die ein Gewerbe haben.
Möglichkeit 4: Der Feuerwerksschein nach §27
Der Befähigungsschein nach §27 ist europäisch geregelt. Es gibt sicherlich politische Kräfte, die das abändern wollen, aber das geht nicht von heute auf morgen. In Deutschland gibt es Vorbereitungen, dass es auf kurz oder lang eine Fachkunde für diesen Schein braucht. Diese Fachkunde wird ein mehrstündiger Lehrgang sein, den man absolvieren muss. Es bleibt aber dabei, den §27er-Schein kann von jedem beantragt werden. Damit läßt sich F2 und F3 ganzjährig erwerben und gegebenenfalls auch abbrennen.
Möglichkeit 5: Feuerwerk mit gültiger CE-Zulassung aus dem Ausland
Was schon immer als problematisch angesehen wurde, aber besonders im letzten Jahr von der breiten Bevölkerung aufgriffen wurde, ist die Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland. Mittlerweile ist der europäische Markt weitestgehend vereinheitlicht und viele Artikel, die es im Ausland gibt, gibt es auch bei uns. Vor einigen Jahren musste man hier noch deutlich mehr aufpassen, denn Feuerwerkskörper waren häufig nicht für Deutschland zugelassen und durften so nicht eingeführt werden, heute ist das anders. Tipp: Man sollte darauf achten, dass die Feuerwerkskörper eine deutsche Gebrauchsanweisung tragen, darauf wurde im letzten Jahr wert gelegt und kontrolliert.
Wir möchten euch hiermit ermuntern, alle rechtlich legalen Mittel zu nutzen, um Feuerwerk auch unter dem Jahr zu erwerben. Auf diese Weisen könnt ihr den oft willkürlichen Verbotsbemühungen von Politik und Interessensgruppen zuvorkommen. Die Verwendung von Feuerwerk selbst wurde bisher noch nicht eingeschränkt, abgesehen von lokalen Abbrennverboten auf besonderen öffentlichen Plätzen, da dies eine Gesetzesänderung erforderlich machen würde, welche nicht so einfach umzusetzen ist, wie die bisherigen behördlichen Abgabeverbote.
Natürlich sind bei den vorgeschlagenen Möglichkeiten weiterhin die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe an Verbraucher einzuhalten und auch die Aspekte der korrekten Lagerung von Feuerwerk müssen weiterhin beachtet werden - doch diese gelten ja immer, auch am Jahresende.
Wenn Ihr weitere Fragen zum Erwerb von Feuerwerk unter dem Jahr habt, könnt uns gern per E-Mail kontaktieren. Wir helfen gern weiter.
13 Kommentare zu Feuerwerk im Jahr erwerben
»Der 27-er ist sicherlich hilfreich. Er wird aber nicht "unser Silvester" sichern, eine Nacht, in der gefühlt "alle" u. a. Feuerwerk abbrennen und guter Laune sind, und sei es nur als Papa mit ein paar Stockraketen "um 12" oder Mutti um 21 Uhr mit den Kleinen auf der Straße, die mal länger aufbleiben, Goldregen in der Hand halten und sich ein paar Fontänen ansehen durften.
Das Besondere an Silvester ist nicht durch Vorführfeuerwerke einzelner 27-Berechtigter gegeben.
Außerdem sehe ich die Gefahr, uns würde eines Tages gesagt werden: "Ihr könnt doch den Schein machen", und ansonsten wäre es eben alles verboten. Schon wäre wieder etwas, das Jahrzehnte und Jahrhunderte erlaubt war, von staatlichen behördlichen Genehmigungen abhängig.
Es gab übrigens tatsächlich die Forderungen, Feuerwerk nur für Geimpfte zuzulassen. Natürlich ist das Willkür, aber es wurde als möglich erdacht. Wer weiß, welche Auflagen man sich fürderhin einfallen lassen könnte?
Meine große Hoffnung ist die Eröffnung von Vitrine-Läden in den grenznahen polnischen Städten. Ladenräume gibt es dort. Mitzuhelfen wäre ich auch mal bereit.«
»Hier sind doch viele Wege aufgezeigt 😉«
»Ich stimme da pyrobär zu mein frage war auch nur für den fall das man gar nichts bekommt aus kuriosen Gründen.«
»Ich würde aber dennoch lieber die Händler vor Ort unterstützen, statt den Weg über Kauf im Ausland zu wählen. Versucht Netzwerke zu bilden, wo jemand entsprechende Gehnehmigungen hat. Wenn zwanzig Leute eine Ausnahmegenehmigung beantragen, reicht es ja, wenn einer diese bekommt. Es gibt kein Mengenlimit, es kontrolliert niemand, was mit dem Feuerwerk passiert.«
»Das kuriose ist ja, das Du das ganze Jahr über im Ausland Feuerwerk kaufen, und auch einführen darfst. Der Händler im Inland es Dir aber nur die drei Tage vor Silvester verkaufen darf.
Steht explizit auf der Seite vom Zoll, die Einfuhr ist ganzjährig erlaubt!«
»Mir ist auch klar das das nur die Tage kurz vor Silvester erlaubt ist.«
»Frage zum auslandsfeuerwerk ce Zulassung deutsche Beschreibung für ist verstanden soweit muss ne Bam drauf stehen oder reicht ce. Sollte der Notfall eintreffen und man müsste es da holen weiß das auch der Zoll?«
»Top, danke für den Beitrag!
@Basti991: da geb ich dir Recht, die Investition lohnt sich. Allerdings soll wohl zu dem 27er zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden da man sonst unter dem Jahr nicht zünden darf - was aber, nach meinen Kenntnissen, vom Vorteil wäre unter dem Jahr 1-2 Mal angemeldet zu zünden weil einem sonst der Schein wieder entzogen wird. Korrigiert mich bitte wenn ich Bullshit erzähle..«
»Zur Sicherheit noch die NEM und Inhaltsstoffe mit den Vorgaben für F2 in Deutschland abgleichen. Auch wenn eigentlich bei deutscher Anleitung davon auszugehen ist, das es auch „deutsches F2“ ist…«
»Kleiner Nachtrag zum Feuerwerk aus dem Ausland:
-CE Kennzeichnung
-F2
- Deutsche Bedienungsanleitung
Und schon kann man alles mitnehmen.«
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