Feuerwerk in anderen Ländern

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

533 Kommentare zu Feuerwerk in anderen Ländern

  1. matthias
    matthias
    registriert

    »Ja klar aber Böller in Schinken wie man sie aus Deutschland kennt gibts dort selten zu kaufen es gibt dirt einzelne d böller und a böller päckschen und kleine böller sortimente«

  2. Lukas

    »Also Ich schließe daraus das man in Frankreich jetz shcon also am 23.12 Böller Kaufen kann und zwar D Böller oder normale Cracker und so ??«

  3. DonJohn1

    »Hi Kann mir einer sagen, wo es den (die) besten Polenmärkte für Feuerwerker gibt?
    Wäre gut, wenn da auch freies Gelände in der Nähe wäre.
    Wäre auch gut wenn der nich sooo weit weg wäre...
    Ich komme aus Sschsen-Anhalt.

    danke schonmal«

  4. matthias
    matthias
    registriert

    »Hi,in Frankreich ist der Silvesterfeuerwerkverkauf jtzt erst ab Weihnachten,neues Gestz,welches 2009 verabschiedetvwurde.
    Übrigens wird in FRankreich Wecofeuerwerk verkauft,jedoch ohne BAM-Zulassung,aber Super zeugs«

  5. Martin@böller
    Martin@böller

    »anonym:
    mittlerweile müsstest du doch die deutschen verkaufsmethoden kennen oder?bei fast allen was feuerwerk betrifft wird gemunkelt
    es ist nur eine geldmache
    die sp2 sind länger schwerer und machen zwar mehr dreck aber sind nicht grade effektiver
    wenn du gute china-böller (relativ)haben willst...kauf dir keller-d-böller
    comet-d-böller(weiß-grün)
    oder c-böller die sind auf jeden fall für deutsche verhältnisse sehr gut
    bei china-oder pyro crackern kann man nie etwas verkehrt machen:große anzahl,günstig und für ihre größe nicht gerade leise

    ps: solltest du zufällig mal in polen ect. sein kauf dir dort am besten fp3 (fenix nitraat)wie la bomba nur sehr viel lauter und die wucht ist unvorstellbar groß
    bei jaja dinozaura (die kleinen schwarzen murmeln sind auch der hammer...
    beim vergleich von big bzw. mega jumbo mit fenix nitraat war ich erstaunt.......fast gleich!!!!
    Gruß Martin«

  6. svenhoernchen
    svenhoernchen

    »Ergänzung zu Dänemark. Kaufen ist vom 1.12 bis 31.12. möglich. Die Verwendung ist erlaubt vom 1.12 bis 5.1

    so gelesen auf http://fyrvaerkeri.dk/index.php?id=63«

  7. Anonym

    »hi,
    ich war letzte woche in prag ich habe dort überall nach geschäften gesucht die feuerwerkskörper anbieten, hab aber keinen gefunden und mir konnte auch niemand richtig auskunft geben. weiß einer hir im forum wo es in prag ein solches geschäft gibt???«

  8. Anonym

    »tach, ich würde meinen das das in der regel schon der fall ist, da die böller die man zu silvester kauft wie man ja merkt ziemlich klamm sind. und nach 1-2 jahren schon ein gewisser unterschied zu hören ist wenn man sie schön trocken gelagert hat. mal schauen, hab 2 d-böller schinken die ca 3 jahre alt sind.....ob die inzwischen gut sind?! ;)«

  9. Anonym

    »peace leute,
    muss mal n bisschen dampf ablassen,
    ich hab mir letztes silvester versch. böllerschinken gekauft und musste dann feststellen, als ich n sb2 und n cbd aufgerissen hab (ich wollt mal n wenig rummexperimentieren) dass in dem sb2 genausoviel sp drin gewesen is wie im cbd und dafür hab ich fasst 4.50€ mehr bezalt (die cbd waren von keller und die sb2 von nico)
    der schinken cbd hat 4.49€ & der schinken sb2 8.99 (die sb2 von keller kosten nur etwa 7€).
    nach silvester war ich noch mal mit meinem kumpel unterwegs,
    er hatte sb1 des selben herrstellers wie die meine sb2.
    ich hatte meine cbd mit genommen, duhasst den unter schied richtig gehöhrt und auch gesehen, meine cbd wahren viel lauter und stärker als seine sb1.
    soviel zu "super"böller.
    nocch eine frage: ich hab mal gehöhrt, dass je ältere n böller wird, dass er dann stärker und lauter ist als ein neues fabrikat des selben herrstellers.
    stimmt dass?«

  10. dda

    »darf man von deutschland feuerwerks körper nach frankreich mitnehmen«

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