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Hallo!
Wir begrüßen alle recht herzlich zum heißesten Tag in diesem Jahr! Man könnte zwar meinen, der war schon beim Start der Sommeraktion, aber neben den echten Temperaturen draußen, hilft uns ein sommerlicher NACHSCHLAG, der für sich allein gesehen schon eine eigene Sommeraktion sein könnte! Das unterstreicht die Behauptung, das heute der heißeste Tag im Jahr ist!
Wir bieten euch:
ein Bengalisches Paradis,
eine Rubrik Lachsack (Scherzartikel)
und den gigantischen sommerlichen Nachschlag!
Wir wünschen viel Spaß!
PS. Puhhh, wenn das endlich hinter uns gebracht ist, können wir uns ja endlich der eigentlichen Silvester-Saison widmen!
Ich bin platt im Kopf, viele Tage, Woche, seit Jahresbeginn arbeiten wir bei Yogi-Tee und Würstchen beinhart an dem, was unser schlichter Beitrag zum Sommer sein soll!
Ein Meilenstein ist geschafft...
2012 kann endlich richtig beginnen...
Wir haben euch mal wieder viel zulange warten lassen...
Es sind noch nicht mal alle Artikel eingestellt...
Was ist eigentlich mit Panda?
Wo ist Lesli?
Wo ist Ingo? Oder Udo?
Na wenigstens etwas......
5..
4..
3..
2..
1..
ähh... nochmal!
5..
4..
3..
2..
1?...
Ach verdammt..
5,4,3,2,1....
SOMMERAKTION 2012....STARTET, UNVOLLSTÄNDIG, ABER JETZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZZT!
Einpaar Formalitäten! Raritäten innerhalb der Sommeraktion sind wie immer trotzdem innerhalb von 14 Tage zu bezahlen! Ansonsten gilt für alle Bestellungen, die Artikel der Sommeraktion beinhalten, ein Zahlungsziel bis spätestens 31.08.12! Unsere neue Rabattfunktion ist mittlerweile installiert, läßt sich jedoch nicht mit Artikeln der Sommeraktion kombinieren!
Wir wünschen euch VIEL SPAß
18 UHR! LOSSSSSSSSSSSSSSSS!
382 Kommentare zu Sommeraktion 2012 UPDATE 19.8.
»Wie lange dauert es eigentlich bis die man Auftragsbestätigung bekommt ?«
»Seufz..gerade mal nen Video von der Lila Lena angesehen,einfach klasse!Sehr intensive Farben,überhaupt würde es mich nicht wundern wenn Blackboxx locker Panda zum Ladenhüter werden lässt.Denn so dolle Sachen hab ich bei Panda bisher nicht endecken können(besonders wenn man sich die verraussichtlichen Preise anschaut).Was soll denn das eigentlich mit diesem Baukörper(Amboss)darstellen???.«
»:D alle ausgeflogen«
»Hallo noch jemand da?«
»Geile Sommeraktion leider alles schnell weg aber ein par schöne Sachen gesichert ;) und günstige Raritäten :)«
»Schön, schön, schön, die Sommeraktion. Für die letzten 2,5 Wochen bitte nochmal ein paar Extraoberhammerknüller.«
»Genau, und bis dahin decke ich mich ohne Ende bei euch ein... :D«
»Die alte Zulassungsstruktur BAM - P II - wird über das Jahr 2017 nicht mehr verwendet, ob es ab 2017 nochmal eine Übergangszeit geben wird, ist mir nicht bekannt. Das diese Artikel ihre Zulassung verlieren, ist bekannt, das diese deshalb in Klasse IV eingestuft werden oder sind, ist quatsch! Sicher wird sein, das der Besitz weiterhin legal ist, was die Verwendung angeht, muss man auf die Übergangsreglung warten, aber in der Praxis wird keiner einem den Strick drehen, wenn man auch danach noch ehemals zugelassene Artikel zündet. Man sollte berücksichtigen, das auch heute Artikel verkauft werden, deren Zulassung gelöscht ist, wenn diese aber in baulicher Beschaffenheit nicht gegen geltendes Recht verstoßen, sind diese trotzdem noch zulässig, z.b. alte Reiber oder Frösche oder Raketen. Anders bei der Löschung der Zulassung von Luftheulern usw.
Soweit erstmal alles halb so wild, immerhin sind es noch 5 Jahre bis dahin!«
»@Rooney79:
ich denke Bengalhölzchen (und nicht nur der) möchte wissen, WAS DIESE REGELUNG FÜR FOLGEN HAT!
Dürfen die Artikel dann noch verkauft werden bzw. dürfen sie noch (ggf. unter welchen Prämissen) verschossen werden? Eine klare Antwort egal von wem, natürlich auch admin, wäre insofern nicht schlecht (auch wenn sie (NATÜRLICH) schon längst eindeutig in irgendwelchen Foren erläutert und diskutiert wurde - ich habe allerdings manche auch gegenteiligen Antworten und Ausführungen nicht verstanden (muss ich ehrlich zugeben) und nicht alle Thematiken beziehen sich auch auf die FOLGEN!).
Mir ist klar, dass Einige diese "intellente" Anfrage mit Stirnrunzeln und Kopfschütteln noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, aber ich bin überzeugt, dass viele wirklich gerne Klarheit über diese Frage hätten und auf eine Antwort warten!«
»Bzw. da hab ich mich falsch geäußert, werden alle BAM P II Zulassungen gelöäscht, die zu diesem Zeitpunkt keine F 2 Prüfung absolviert haben.«
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