Oktober 2022

Montag, 3. Oktober 2022, 10:00 Uhr

Willkommen zur letzten Angebotsaktion im Jahr 2022. Wir stehen schon wieder vor neuen Herausforderungen. Doch wir haben auch ein klares Ziel – Wir wollen mit euch Wiedervereinung feiern, und zwar die Wiedervereinigung von Menschen und Feuerwerk. Unter diesem Motto starten wir in den Oktober.

Einschätzung auf das bevorstehende Jahresende

Stand heute (Anfang Oktober) ist es weiterhin nicht klar, was uns am Jahresende erwartet. Wird der Verkauf von Feuerwerk gestattet sein oder nicht? Selbst wenn er gestattet werden würde, braucht ein Händler jetzt sehr viel Glaube und Zuversicht, um gut in die Vorbereitung zu gehen. Die planerische Unsicherheit ist hier ein sehr großer Bremsklotz. Jeder, der vom Feuerwerksverkauf lebt oder einen solchen plant, ist stark gehemmt, hier richtig zu entscheiden. Zu groß ist die Gefahr, sich wieder zu verkalkulieren und am Ende, von allen verlassen, im Regen zu stehen.

Leider besteht die hohe Möglichkeit, dass wir unseren Onlineshop in diesem Jahr nicht mehr für normale Jahresendkunden öffnen werden. Wir konzentrieren uns darauf, jeden der sich bei uns meldet, darin zu unterstützen, Feuerwerk vorzeitig auf legale Weise ausgeliefert zu bekommen. Wege dazu gibt es viele, die wir auch schon ausführlich beschrieben haben. Dies ist unser Beitrag, Feuerwerk und Feuerwerksfreunde wieder zusammen zu bringen.

Dazu präsentieren wir ein umfangreiches Herbstangebot mit vielen neuen Feuerwerksartikel, so dass auch der Letzte begreift, dass es möglich ist, seinen Nachbarn mit einem Blumengeschäft aufzufordern, ihm bei der Bestellung zu helfen. Oder es bewegt ihn dazu, seinen Hosenboden hochzubekommen und endlich einen Schein nach §27 zu beantragen. Der Gesetzgeber will es nicht anders – also worauf warten wir? Hier findet Ihr genügend Gründe um endlich wieder frei und wiedervereint zu sein.

Versandsituation 2022

Wann kann ich endlich wieder normal bestellen? Ein wenig Hoffnung für Vesandkunden bleibt erhalten. Immer noch liegen seit 2020 unzählige Kisten bei uns eingelagert und warten auf Versendung. Dadurch bleiben unsere Versandkapazitäten angespannt. Wir halten uns aber bereit, bei entsprechenden Anzeichen, unseren Shop doch noch für Bestellungen für Jedermann zu öffnen. Dies wird jedoch unter der Einschränkung stattfinden, dass nur noch wenig freie Versandkapazität zur Verfügung steht, da ein Großteil durch die eingelagerten Sendungen belegt ist. Für schnelle und beherzte Kunden bleibt dies eine Hoffnung, doch noch – auch ohne Gewerbe – eine reguläre Bestellung aufzugeben.

Kategorie 1 Ladenverkauf ab 29.10.2022

Bereits am 29.10.2022 öffnen wir unseren Ladenverkauf für Ganzjahresartikel. Hier können Jugendfeuerwerk, technisches Feuerwerk, P1 und Partyartikel direkt im Laden erworben werden. Wir haben für euch dienstags, donnerstags und freitags von 14:30-18:30 Uhr und samstags von 10:00-14:00 Uhr geöffnet. Die Adresse ist wieder Berliner Allee 60 in 13088 Berlin. Wir freuen uns auf euren Besuch.

Sonderverkaufstage 2022 in der Berliner Allee 60

  • Halloween 31.10.22 (Montag) von 14:30 - 18:30 unter dem Motte, Süßes oder Knalliges ;)
  • Weihnachen 24.12. (Samstag) 10:00 - 14 Uhr
  • Sowie am 27.12.22 und 28.12.2022 von 10:00 - 18 Uhr (hier sind Änderungen möglich, falls es wieder zu Einschränkungen kommt, kann eine Verlängerung der Öffnungszeiten erfolgen.)

Zur Zeit bleibt noch offen, ob wir auch noch den Laden in Berlin-Pankow, Breitestr. vorzeitig öffnen.

Heiße Phase – wer will helfen?

Es wird natürlich wieder gepackt. Wer uns beim Verpacken von Bestellungen in unserem Lager in Berlin helfen möchte, kann sich ab sofort bei uns für ein "Praktikum mit Verdienstmöglichkeit" für ca. 8 Wochen melden. Wenn euch die Arbeit mit Feuerwerkskörpern Spaß macht und Ihr gern mit lustigen Feuerwerksleuten zusammen seid, dann seid Ihr gern gesehen. Ihr könnt auch noch im Laufe von November und Dezember anfragen (z.B. als Ladenverkäufer).

Anforderungsprofil

Praktikum

  • Verpacken von Bestellungen in Versandkartons anhand von Packlisten
  • diverse leichte Lagerarbeiten
  • Sortieren, Heben und Transportieren von Ware und Paletten
  • seid dabei wenn Neuheiten gefilmt werden oder Hochzeitsfeuerwerke ausgestattet werden
  • gesellige Gesprächsrunden auch nach der Arbeitszeit
  • Zuverdienst nach Verhandlung
  • Läden einrichten und ggf. mit Verkaufen

Kenntnisse / Fertigkeiten

  • Interesse an Silvesterfeuerwerk
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gewissenhaftes Arbeiten
  • körperlich gute Konstitution
  • positive Einstellung zur Arbeit

Wir freuen uns auf euch!

Tel. 01578-7022016 (erreichbar wenn unser Büro-Symbol leuchtet - in der Regel Mo.-Fr. von 9-16 Uhr).
Gerne aber auch per E-Mail oder Kontaktformular.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Das Feuerwerksvitrine-Team


80 Kommentare zu Oktober 2022

  1. ZündlerWalter
    ZündlerWalter

    »Habe heute auch eine Mail vom BVPK bekommen, weil ich da Mitglied bin.
    Dort steht für mich ziemlich beunruhigendes:
    "derzeit wird im Bundesinnenministerium eine umfassende Überarbeitung des Sprengstoffgesetzes vorbereitet. Teil des Gesetzes sind auch die Regeln für den Verkauf und das Verwenden von Silvesterfeuerwerk".
    Ich fürchte, da wird für uns Pyros nichts gutes beschlossen.
    Bleibt bitte trotzdem positiv.
    Viele Grüße, ZündlerWalter«

  2. thunderking
    thunderking

    »Der BVPK hat den zuständigen Gremien des Bundestages in Bezug auf privates Silvester-Feuerwerk und möglichen weiteren Einschränkungen und Verboten ganz klar mitgeteilt, daß Silvester-Feuerwerk ein Kultur-Gut sei. Sehr gut, wenn es denn hilft. 🤔 🤔«

  3. Julius
    Julius
    Vitrine-Team

    »Hallo,

    was neue Zinkvulkane angeht, kann ich leider keine Info geben. Es gibt aber neue Nico Vulkane, die sind jetzt auch von Bugano. Nico hat nicht Auswahl wie bei Zink, aber immerhin... diese neuen Nico Vulkane sind schon am Lager, es wird hier aber noch dauern, bis die online.

    Gruß«

  4. mr.midnight
    mr.midnight
    registriert

    »Könnt Ihr schon ungefähr einschätzen, wann eine Aufstockung bei den Zink/Bugano-Vulkanen erfolgen könnte? Gruß«

  5. thunderking
    thunderking

    »Wir sollten unserer Bundesregierung einfach dankbar sein, daß wir atmen, essen und trinken und aufs Klo dürfen. 🤔 🤔«

  6. Maro
    Maro
    registriert

    »@Gilbert

    Du machst dir die Welt auch so, wie es dir gefällt - genau wie alle anderen. Vielleicht ist der Kauf von Feuerwerk zum Selbstverbrauch zu Silvester wirklich legal, einige Händler sehen das nach Rechtsberatung aber eben anders. Vielleicht könnte man also gegen eventuell verhängte Ordnungsgelder erfolgreich klagen, aber das tun eben auch die wenigsten. Deshalb finde ich die Warnung vor einer Gewerbebestellung ausschließlich zum Selbstgebrauch nicht verkehrt.

    Antwort: ADMIN! Wie heißt es so schön, Gesetze sind zum Anwenden da nicht zum Auslegen! Der Kauf auf Gewerbe ist schlicht und ergreifend problemlos! Die Feuerwerksvitrine hat das mit Berliner Behörden mehr als einmal umfangreich geklärt. Jeder darf in Deutschland Feuerwerk zu gewerblichen Zwecken erwerben. Das muss nicht zwingend in einem Verkauf münden, es braucht also auch keine Anzeigepflichten oder Genehmigungen im Besonderen. Wer mit seiner Kfz-Werkstatt Feuerwerk für seine eigene Firmenfeier braucht, dieses zufällig an Silvester sein soll, dann ist das im Rahmen der Möglichkeiten. Das in anderen Bundesländern Leute verfolgt wurden, um gewerblich gekauftes Feuerwerk und der sogenannten Selbstüberlassung ordnungswidrig zu rügen., ist ein Trauerspiel unserer Zeit... Und ja, dass hier nicht jeder Bock hat zu klagen verstehe ich, ist aber Teil der Strategie, so kann man den Leute den Spaß verderben, leider.«

  7. skywalker007
    skywalker007
    registriert

    »Ja - rechtlich -
    sieht vieles immer ganz anders aus, aber wer rennt schon wegen einem Tag im Jahr zum Anwalt. Zudem werden die Verbote ja bewusst so kurzfristig erlassen, dass kaum Handlungsspielraum bleibt. Zweimal sind unsere Regierenden dieser extrem abhängigen Branche jetzt in die Parade gefahren, dreist und hinterlistig. So geht man nicht mit einer Branche um, die einem was bedeutet, somit dürfen wir uns alle auf einen ähnlichen Feldzug in 2022 einstellen. Auf erfinderischen Lügenboden läßt sich bestimmt etwas kreieren. Das ist kein - Schwarzmalen - sondern die Erkenntniss aus bald 3 Jahren Wahnsinn in Deutschland, der die Gesellschaft gespalten hat.
    In einer anständigen Demokratie wären längst Urteile zu den laufenden Verfahren in Sachen Feuerwerk gesprochen worden, gerade weil es eine sensible Branche ist, die Gewissheit braucht.
    Das Berlin die in dieser Branche angerichteten Millionenschäden ignoriert ist Logisch, wäre es VW oder Siemens würde man alles tun, um zu Helfen, aber was sind 3000 Arbeitsplätze deutschlandweit---nix ---
    Am Ende bleibt uns nur der schon erwähnte Gang ins Ausland, Osteuropa freut sich schon, wenn 84 Millionen Deutsche Feuerwerk wollen.......Danke Berlin ihr gehört alle auf die Anklagebank, gegen das Wohl des Volkes zu handeln ist straffrei, einen Mars-Riegel klauen dagegen ein böses Kapitalverbrechen.😡«

  8. Pyrobär
    Pyrobär
    registriert

    »Was mich im Forum stört, ist dieser ständig erhobene Zeigefinger, das Oberlehrerhafte.
    Lösungsorientiert ist es, Lücken zu nutzen und Gesetze zu dehnen was nur geht, zur Not auch mal überlegen, wie hoch bei was überhaupt das Risiko ist, erwischt zu werden.
    Natürlich diskutiert man solche Dinge nicht detailliert in einem öffentlichen Forum, aber man gibt den Leuten zu Verstehen, das es Lösungen gibt, man halt entsprechend persönliche Kontakte knüpfen muss, und dann schon offline Hilfe bekommt.
    Dort wird das Gefühl vermittelt, das der Pyro ein 120% gehorsamer Befehlsempfänger ist, und jeden verachtet, der es auch nur wagt, daran zu denken, irgendwas illegales zu machen.
    Vorauseilendes Gehorsam, Du sagst es, genau das ist es.
    Sorry, jeder normale Pyro ist doch als Teenie rumgerannt, und wollte einfach den dicksten Böller und die fetteste Rakete. Man war unvernünftig, hat sich weiter entwickelt und vielleicht irgendwann zum Profi geworden. Aber der Weg hat nur funktioniert, weil unsereins (45+) noch unbeschwert diese Anfänge erleben durfte. Wäre ich so ausgebremst worden, wie es dort den begeisterten Neueinsteigern widerfährt, hätte ich nie dieses Hobby ausgeübt.«

  9. Gilbert

    »Sehr gut, ich freue mich auf euren Laden in der Berliner Allee, und ich hoffe, mal vorbeikommen zu können.«

  10. Gilbert

    »An Maro usw.: Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und unmissverständlich. Der Verkauf zu gewerblichen Zwecken ist erlaubt.
    Was darüber hinaus geht, nennt man "vorauseilenden Gehorsam".
    Dessen Übung bereitet den Boden für weitere Verbote und Einschränkungen.

    Behörden mögen Ärger machen. Oft genug fallen sie damit auf die Nase; wer zu dumm ist, juristische Texte zu verstehen, überschreitet gerne seine Kompetenzen, siehe z. B. die vielen mittlerweile eingestellten Verfahren nach dem Versammlungsgesetz wegen der "Spaziergänge" oder Maskenverweigerung.
    Natürlich durfte sich der Gewerbetreibende keine Feuerwerkskörper kaufen, um sie für sich selbst zu Silvester zum Spaß und für unsere Kultur zu gebrauchen.

    Das macht ja auch keiner!

    Schade ist es halt, wenn die gewerbliche Absicht nicht verwirklicht werden konntet, das Betriebsfest z. B. aufgrund der Corona-Maßnahmen ausfallen musste oder der Weiterverkauf oder Export nicht klappte. Noch sind wir so weit rechtsstaatlich, dass das Gegenteil beweisen werden muss. Die besten Absichten des gewerblichen Käufers können nicht per Willkürentscheidung negiert werden.
    Die Frage mit den steuerlich akzeptierten Werbegeschenken Gewerbetreibender an ihre Kunden liegt auch noch etwas im Graubereich, denn das private Überlassen von legal besessenen Feuerwerkskörpern untereinander war eigentlich nie verboten, sondern Verkauf oder Überlassen durch Verkäufer an die Endverbraucher. Ich denke, Juristen könnten sich darüber den Kopf zerbrechen und zu interessanten Ergebnissen kommen.

    Das gilt in anderer Weise auch für die BAM-Feuerwerkskörper, die nie ihre Zulassung verloren haben, sondern von denen auf einmal behauptet wurde, sie dürften "noch bis .... (Datum) verwendet werden", eine Einschränkung, die möglicherweise derartig willkürlich ist, dass sie rechtlich keinen Bestand haben dürfte, prüften sie höhere Gerichte.

    Warum schreibe ich dass hier und nicht im Forum? Nun, einerseits wegen der Vorbehalte gegen das Forum, andererseits, weil es hier einige Leser interessieren könnte.

    Stets und überall gilt: Wer seine Rechte nicht nutzt, kann sie leicht verlieren.«

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