Dein Warenkorb ist leer
Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.
Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel
Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.
Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf
Öffnungszeiten:
(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)
Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.
Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.
Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).
Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)
Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.
Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.
Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.
Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):
Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.
Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.
Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.
Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.
Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.
Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:
Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):
Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...
Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.
Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.
Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.
Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.
Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.
Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.
334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung
»Kurze Frage Julius, wo kann man euch denn am 31.12. Antreffen?
Laden Frankfurter Allee? 👻«
»nachtrag
und um es nicht ausufern zu lassen, gibt es halt nur die artikel von eurem flyer zu bestellen.«
»Bin gespannt. Ich sammel das ganze Jahr schon Gutscheine. Habe z.b. jede Menge Gutscheine für eventim. 🤮«
»hi vitrine team,
wäre es denn vielleicht denkbar den onlineshop für dieses jahr wieder zu öffnen, den ganzen fokus und manpower darauf zu legen und nicht weiter mit ladengeschäften zu spekulieren?
nur ein vorschlag.
grüße«
»Liebe Freunde,
auch heute werden wir wieder etwas aufräumen. Es möge sich bitte keiner persönlich angegriffen fühlen. Kommentare die richtig sein mögen, aber in der aktuellen Situaiton Dinge vorweggreifen oder unnötig Verunsicherungen schüren, nehmen wir raus. Bis dahin seit guter Dinge! Feuerwerk abbrennen bleibt sowieso erlaubt!
Sonderöffnungszeiten unseres Kat. 1 Laden in der Berliner Allee 60 in Weissensee, heute und morgen noch bis 18:30 Uhr.
gruß«
»Jammern hilft nix, werdet aktiv!
Klagen JETZT.
Einstweilige Verfügung! sofort!
Worte wurden genug vergeudet.
Es müssen nun TATEN Folgen
Die Brannche steht geschlosse hinter euch.«
»anonyme.... ich sehe das etwas anders: Ja es ist richtig, dass es für viele insbesondere kleinere Händler ein Problem darstellt. Aber die Großen der Branche, die die Ware an die Discounter auf Kommision übergeben, bekommen die Ware zurück und werden versuchen, diese in Deutschland bzw. im „günstigeren“ benachbarten EU-Ausland einzulagern. Natürlich wird das nicht wenig Geld kosten, aber weit weniger als die gesamte Ware zu vernichten. Sollte der Lagerplatz nicht reichen, wird man im großen Stil auch Ware nach China im Containerschiff zurückschicken und dort weitaus günstiger einlagern.
Wo soll die Ware stehen, die im nächsten Jahr verkauft wird: ganz einfach: es wird dann automatisch weniger in China geordert und erst mal das verkauft, was liegengeblieben ist. Voraussichtlich werden dann auch weniger Neuheiten auf den Markt kommen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass dieser nationale und leider irrationale Alleingang zwar tragisch für alle Pyrobegeisterte bei uns ist, im weltweiten Maßstab aber kaum ins Gewicht fällt, es dürfte weltweit den Preis für Pyrotechnik eher drücken. Wenn allerdings doch Firmen, wie anzunehmen ist, in Insolvenz gehen, insbesondere, wenn keine Hilfsgelder fließen, dann könnte das Preisgefüge auch wegen Wegbrechen von Firmen und damit Preisdruck eher nach oben verschoben werden.«
»Von Julius-Feuerwerksvitrine
Hallo und kurze Zwischennmeldung, wir von der Feuerwerksvitrine warten nun gespannt auf das Beschlusspapier, wie können Planungen angepasst weitergehen - das gilt es zu klären, dazu müssen wir wissen, wie Texte im Detail lauten. Bis dahin bitten wir um Verständnis, auch dafür, dass wir ggf. hier etwas aufräumen. Bitte tragt Sorge, dass dieser Zwischenbericht nicht gleich wieder auf Seite 2 oder 3 landet.««
»Habe gerade 10.11 Uhr am 14.12.2020 die Bestätigung bei der (((((Polizei Berlin ))))) per Telefon wache 34 mündlich eingeholt das das anzünden auf abzünden von Feuerwerk im F1 und F2 sowie F3-F4 nicht verboten zur Zeit ist für Silvester es bestehen noch keine verbote für Silvester nur der Kauf und Verkauf ist verboten worden### Altreste F1 Ganzjahres feuerwerk b.z. Jugendfeuerwerk darf derzeit zu jederzeit ( bitte nicht in der Nachtruhe) geschossen angezündet werden ab 12 Jahren ...
Desweiteren gehe ich auch davon aus das es keine weiteren Einschränkungen oder verbote geben wird ein generelles Verbot wäre absolut undenkbar und nicht kontrollierbar sagte schon die GDP Polizei zu wenig Personal und nicht durchsetzbar was man eh nicht kontrollieren kann macht keinen Sinn zu verbieten .....lach ernsthaft denke ich die Situation ist schon außer Kontrolle geraten leider trifft es immer die kleinen und die gesamte Branche meiner Meinung nach werden sich auch nach wie vor jetzt noch mehr denn je Leute mit illegalen Pyrotechnik aus Polen Ungarn Ukraine Slowenien eindecken da diese als mehr als gefährlich eingestuften pyrotechnischen Mittel höchste Verletzungen bis zum Tode Folgen haben bin ich der Meinung und hoffe dass ein generelles Verbot so schnellstens wie möglich aus den Verkehr wieder aufgehoben wird niemand möchte mit abgesprengte nen Fingern Beinen und anderen Gliedmaßen in der Notaufnahme zusammengeflickt und genäht werden deshalb finger weg von illigagalen feuerwerk lasst uns alle zusammen dagegen Protest einlegen gegebenfalls Klage gegen diese unsinnige Verbreitung von falschen Tatsachen mal richtig stellen bis heute ist niemand den ich kenne an einem böller oder einer Rakete gestorben die eine deutsche Zulassung hatten..«
»"Das mit dem Bollerwagen glaube ich nicht. Das wird wohl das zukünftig einzig zulässige Transportmittel sein."
Fährt der denn klimaneutraL ?
Der Verbrauch ist viel zu hoch bei 5 Kästen Bier mit Glasflaschen.
Dann eben künftig Bierverbot und Mitnahmepflicht für fair gehandeltes Wasser in Mehrweg PET !«
Kommentar verfassen