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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
UPDATE 30.12.2020: Jahresendverkauf Klasse 1 mit Abholung als Alternative zum Silvesterverkauf, in Bernau bei Berlin (Brandenburg). Öffnungszeiten wie unten angegeben.
Keine Auslieferung / Abgabe von Silvesterfeuerwerk in 2020 (Stand: 26.12.2020, 17.30 Uhr) Details im Sonderartikel
Als Alternative für unseren alljährlicher Ladenverkauf für Silvesterfeuerwerk werden wir vier unserer angemieteten Ladenflächen als Abholstation für Kat-1-Feuerwerk öffnen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ja nun in Berlin verboten. Nicht betroffen sind jedoch Klasse-1-Artikel, Jugendfeuerwerk und T1-Artikel, die ihr bei uns jetzt telefonisch vorbestellen könnt und dann an den Abholpunkten herausgegeben bekommt. Unser Angebotsflyer aus der ursprünglichen Ladenverkaufsankündigung (siehe ganz unten) ist leider nicht mehr gültig.
Unsere Abholpunkte für Klasse-1-Verkauf
Öffnungszeiten:
(Der Verkauf von Klasse-1-Feuerwerk ist nicht auf die letzten drei verkaufsoffenen Tagen beschränkt.)
Vor dem Ladengeschäft bitte telefonisch bestellen oder mit Abstand die Bestellung an der Tür aufgeben. Telefonnummer ist von außen sichtbar angebracht. Einlass leider nicht möglich. Abholung an der Tür. Die Angebote sind im Schaufenster zu sehen und auf einer Angebotsliste ablesbar.
Das Angebot in den Läden besteht aus Abgabeeinheiten z.B. komplette Jugendfeuerwerksdisplays oder Zusammenstellungen aus mehreren Artikeln, z.B. 3 x Wunderkerzen oder 4 x Vulkanpackungen. Es gibt desweiteren T1-Artikel und Schallerzeuger. Der Kern unseres Angebotes sind fertig zusammengestellte Mischkisten in unterschiedlichen Varianten. Diese reichen von Partykisten und Jugendfeuerwerk- bis hin zu T1- und P1-Kisten, auch eine Sonderkiste durch alle freiverkäuflichen Kategorien wird es geben. Der Verkauf von einzelnen Artikeln ist nicht möglich.
Der Kunde an der Tür kann sich einen Überblick durch Angebotslisten oder Angebotsauslagen verschaffen und bestellt dann telefonisch direkt vor dem Laden. Die Artikel werden zusammengepackt und vor der Ladentür übergeben. Zahlung erfolgt in Bar oder EC-Kartenzahlung (ausgenommen Märkische Allee, dort nur Barzahlung möglich).
Zwischenstand zur Rechtslage zur Überlassung von Feuerwerk (Stand: 20.12.2020, 23 Uhr)
Heute möchten wir euch einen kurzen Zwischenstand zur aktuellen Lage geben. Die Abgabe von Feuerwerk ist ja in der letzten Woche auf Landes- und Bundesebene verboten worden. Dieses Verbot wurde jedoch in Niedersachsen inzwischen durch das dortige Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die rechtlichen Grundlagen sind also alles andere als sattelfest.
Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene. Dieses Verbot ist also noch nicht endgültig. Doch die Zeit drängt und unser Zeitfenster ist sehr klein. Für euch als Kunden heißt das leider erstmal, die Geschehnisse weiter abzuwarten. Wir konnten die letzten Tage hier leider keine genaueren Aussagen tätigen und auch jetzt können wir nur hoffen, dass unsere Klagebemühungen von Erfolg geprägt sein werden.
Wir planen unsere Logistik zur Zeit genau so, als stünde kein Verbot im Raum. Wir werden auch im letzten Moment noch versuchen, Auslieferungen und Abgaben zu ermöglichen, sofern die rechtliche Situation es zulässt. Auch unsere Logistikpartner stehen hier unter Druck, denn auch sie können zur Zeit nicht regulär planen. Benachrichtigungen zu Abholungen und Versand könnten unter diesen Umständen sehr spät bei euch eintreffen. Möglicherweise werden Abholstationen und/oder Trackingnummern erst nach Weihnachten an euch versendet. Hoffen wir das Beste.
Prognose zur Lockdown-Situation (Stand: 14.12.2020, 17 Uhr):
Auslieferungen von Versandbestellungen: Alle Online-Bestellungen in unserem Shop, die mit Versand bestellt wurden, werden wir - Stand heute - wie vorgesehen ausliefern. Der Verkauf von Feuerwerk ist zwar nun untersagt worden, das betrifft jedoch nicht Verkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden. Ein explizites Abgabeverbot von Feuerwerk (jenseit der bisher gültigen Regelungen im Sprengstoffgesetz) ist uns nicht bekannt. Wir werden somit alle Bestellungen wie geplant ausliefern. Das betrifft alle Sendungen, die mit GO und mit DPD ausgeliefert werden.
Abgabe von Abholerbestellungen: Was die Abholung von Feuerwerksbestellungen betrifft, die nicht zum Versand bestellt wurden, ist im Moment für uns noch nicht ganz klar. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die Herausgabe von Feuerwerksbestellungen möglich sein wird. Wir planen die Abholstationen wie gehabt und werden euch dazu in wenigen Tagen die Abholadressen per E-Mail zusenden. Sollte sich herausstellen, dass die Abholung nicht wie vorgesehen erfolgen kann, z.B. weil eine generelle Ausgangssperre verhängt wird, erwägen wir die Abholpakete kurzfristig auf Versandzustellung durch einen Versanddienst umzustellen. Sollte dies eintreten, werden wir euch rechtzeitig informieren.
Ladenverkauf an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen: Wie es aussieht, sind unsere Ladenverkäufe zur Zeit sehr in Gefahr nicht stattfinden zu können. Wir prüfen hier jedoch alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Genauer wollen wir hier noch nicht werden, jedoch gibt es verschiedene denkbare Varianten, die etwas Ähnliches wie einen Ladenverkauf doch ermöglichen könnten. Auch wenn es zur Zeit unwahrscheinlich klingt, könnten theoretisch auch wieder Lockerungen bei den Einschränkungen vorgenommen werden oder sich neue rechtliche Gegebenheiten ergeben. Wir werden uns so aufstellen, dass wir hier kurzfristig reagieren können.
Wir freuen uns, euch heute unseren alljährlichen Jahresendverkauf für Silvesterfeuerwerk ankündigen zu können. Wir haben 6 Ladengeschäfte angemietet und viele schöne Angebote auf unserem Verkaufsflyer genommen, die Ihr unten begutachten könnt. Somit kann ab 29.12.2020 ab 7.00 Uhr der Verkauf starten. Hinweis: Dieses Jahr verzichten wir wegen der schlechten Planbarkeit auf einen 0-Uhr-Verkauf.
Wir lassen uns nicht von möglichen Verkaufseinschränkungen durch die Behörden aus der Ruhe bringen. Wir gehen die Sache optimistisch an und werden, solange nichts anderes konkret wird, von guten Bedingungen ausgehen. Natürlich werden wir trotzdem täglich die Entwicklungen zu den sogenannten Einschränkungen beobachten und euch hier bei Bedarf über Neuigkeiten informieren. Beachtet dazu unsere Ankündigungen hier im Artikel sowie auf der Startseite.
Unsere Ladenadressen für den Feuerwerksverkauf 2020:
Hier nun unsere Angebotsartikel (leider nicht mehr gültig, 26.12.2020):
Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...
Es folgen unsere Standardinformationen zum Versand eurer Pakete bzw. zum Ablauf der Selbstabholung.
Ausliefung der Ware unter Corona-Bedingungen: Es sind zur Zeit keine Einschränkungen, die eine Warenauslieferung von Feuerwerk betreffen, das bereits vor dem Verkaufsverbot vom 13.12.2020 verkauft wurde, bekannt. Ein generelles Feuerwerksverbot, wie in den Niederlanden, ist bei uns nicht ausgesprochen worden, nur die Verwendung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen kann regional verboten werden. Die Auslieferung von Ware ist nicht von möglichen Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns betroffen.
Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.
Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2020 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein und zusätzlich natürlich auch rechtzeitig per E-Mail zugesendet. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2020 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen, auch Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2020 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2020 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.
Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2020 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2020 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2020 ausgeliefert.
Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.
334 Kommentare zu Ladenverkauf 2020, Flyer, Abholung und Auslieferung
»WICHTIGE INFORMATION: Vorsicht, Polen!
Gemäß "Börse Online" vom 17.12. macht PL ab 28.12. zu:
"Polens Gesundheitsminister Adam Niedzielski kündigt für die Zeit vom 28. Dezember bis zum 17. Januar einen "Lockdown" an. Dann sollen ... Einkaufszentren schließen. ... über Silvester eine Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr."
Die ethnisch wenig fragmentierten Polen werden das gewiss in bester bundesdeutscher Manier geschlossen befolgen ...
Letzte Einkaufsmöglichkeit wäre also sonntags am 27.12.«
»Bitte begreift doch mal, dass Politiker nur durchsetzen, wofür sie einen Konsens unter ihrer Bevölkerung erreicht haben - Ver- oder Gebote. Sie wollen wiedergewählt werden. Ggf. wird der Konsenserzielung durch Massenmedien nachgeholfen.
Zurückhaltung zu Silvester 2020 gibt ihnen die Möglichkeit zu sagen, ein Verbot beträfe nur wenige, es sei akzeptiert usw.
Das gilt nat. auch für "Waffen", die keine sind, wobei ich Julius allerdings darin zustimme, das nicht als "richtiges Feuerwerk" zu sehen. Es ist eine Stilfrage ;- )
Jegliche Zurückhaltung hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu weiteren Verboten und Einschränkungen geführt.
Als der Senat in Berlin (West) ca. 1965 das Knallverbot ausgenutzt hat, wurde geknallt wie verrückt. Daraufhin wurde es nächstes Jahr wieder gestattet. Damals haben die Berliner zusammengehalten.«
»@Bell 1957 Klar, er riskiert erstmal seinen 27ger und ggf. eine Strafanzeige, Nur damit DU dein Feuerwerk bekommst.!!!!! Ey Leute Leute, was ich hier manchmal lese.... Kommt mal bitte ein wenig runter!!!! 😉«
»hallo allos 81😎 könntest Du meine Bestellung mit liefern lassen. Würde sie bei Dir abholen. bell 57 😇 😇«
»@ShinyPlayz DANKESCHÖN FÜR DEN HINWEIS, du Schlaubischlumpf. Darauf wäre ich niemals selbst gekommen. 😘 😘
Für dich und alle anderen gerne an dieser Stelle der dezente Hinweis auf die offiziellen Informationen des Zolls bezüglich dieser Thematik.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nich t-EU-Staat/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html
Nach meiner Auffassung dürfte daher bis auf ggf. die 1.3 G Artikel das Verbringen aus Polen kein (!) Problem darstellen. Natürlich müsste man zusätzlich die Mengen beachten (Stichwort Gefahrguttransport). Ebenfalls zu beachten ist der harte Lockdown in Polen ab dem 28.12..«
»Hallo Julius
Hätte den §27 und könnte Ware empfangen damit euer Lager sich lehrt. Leider habe ich auf meine anfrage noch keine Antwort bekommen.🙄«
»Wenn die Auslieferung nicht möglich ist, bittte ich auch darum mein Paket einzulagern und mir die Kosten für die Einlagerung mitzuteilen. Zum Glück sind noch ausreichend Reserven vorhanden um an Sylvester nicht auf dem Trockenen zu sitzen.«
»Diesen Traum kenne ich....Bruder im Geiste!!!!!😂 😂 😂«
»...und ich möchte mich auch einfach mal so beim Vitrine-Team bedanken für die jetzt bald 20 Jahre, in denen ich dank Vorbestellung im Frühjahr den schlimmsten Alptraum, den ich davor hatte, nie wieder träumen musste:
Stell' Dir vor, es ist Silvester, kurz vor 16:00 Uhr, draußen fliegen schon die ersten Raketen und du selber hast noch nicht EINE EINZIGE Rakete gekauft und rennst nun durch das fast völlig leergeräumte Kaufhaus, um wenigstens noch irgendetwas brauchbares zu ergattern, so kurz vor Feierabend...
Jungs, Mädels: Ihr seid meine Therapie, dafür einfach mal ein dickes DANKESCHÖN!!! 😍 😍 😍«
»Also: Ich stehe zu meinem Wort.
Ich möchte die Betreiber der Feuerwerksvitrine ganz herzlich darum bitten, meine bereits gepackten Batterien im Lager zu belassen und mir erst im nächsten Jahr auszuhändigen. Storniert wird bei mir gar nichts, ganz im Gegenteil:
Ich möchte die Feuerwerker meines Vertrauens finanziell unterstützen, indem ich im nächsten Jahr mein Feuerwerk tatsächlich ein zweites Mal bezahle.
DENN: Ich kann nicht rumjammern, wie doof doch alles im Moment durch das böse, böse Virus ist und dann die Menschen hängen lassen, die dafür Sorge tragen, daß ich übers restliche Jahr ruhig schlafen kann, weil mein Jahresendspielzeug gesichert ist!
...man gräbt sich einfach nicht das Wasser ab, in dem die eigenen Fishes (Achtung, Wortspiel 😉 ) schwimmen, man sollte dazu beitragen, daß dieser wunderschöne Brauch bestehen bleiben kann, wenn man finanziell dazu irgendwie in der Lage ist, damit hilft man letztlich auch sich selbst!«
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