Ladenverkauf 2015, Abholung und Auslieferung

Donnerstag, 10. Dezember 2015, 22:14 Uhr

UPDATE für Abholer (20.12.2015)
Alle Selbstabholer haben inzwischen eine E-Mail-Benachrichtigung mit den Adressen der Abhollager erhalten. Sollten Sie Selbstabholer sein und keine E-Mail erhalten haben, dann schauen Sie bitte in Ihren Spam-Filter oder melden Sie sich bei uns per E-Mail oder Telefon.

Die Läden für unseren diesjährigen Silversterverkauf stehen fest. Ihr findet uns wieder an sieben Standorten, quer verteilt über Berlin:

Und auch dieses Jahr haben wir einen schönen Verkaufsflyer mit tollen Angeboten für euch vorbereitet.

Wie immer gilt: Alle Angebote solange der Vorrat reicht, Vorbestellungen sind nicht möglich, denn dafür hättet Ihr ja den Onlineshop nutzen können...

Information für Selbstabholer

Jeder Kunde der bei uns als Selbstabholer bestellt hat, wird in wenigen Tagen per E-Mail über die genaue Abholadresse unterrichtet. Die Abholung ist wieder auf mehrere Standorte verteilt. Sobald die Bestellungen den jeweiligen Adressen zugeordnet wurden, gehen die Info-E-Mails mit den genauen Adressen raus. Die Abholung wird am 29.12. und 30.12. möglich sein.

Information für Versandkunden

Die Pakete unserer Versandkunden werden mit den Versanddiensten GO Germany (1.4G) und DPD (1.4S) versendet. Die Trackingnummern für GO-Sendungen werden ab 27.12.2015 im Benutzerkonto jedes Kunden abrufbar sein. Der Paketstatus kann dann mit dieser Trackingnummer auf der Internetseite www.general-overnight.com abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trackingnummer nicht vor dem 27.12.2015 bekannt gemacht werden können, da es sich um einen Versand mit Fixtermin handelt, der erst zum angegebenen Termin im System des Versanddienstes erscheint. Sollte jemand kein Benutzerkonto bei uns haben, kann er seine Trackingnummer bei uns per E-Mail anfordern. Gleiches gilt für DPD-Sendungen. Kunden die von GO Germany beliefert werden (alle 1.4G-Sendungen mit 15 EUR Versand oder mit 8,90 EUR als Berlin-Ticket) können sich ab 27.12.2015 auch bei der Servicenummer von GO melden und eine persönliche Abholung im jeweiligen lokalen Depot vereinbaren. Dies ist auch möglich, wenn der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein sollte. Vor dem 27.12.2015 sind jedoch keine Absprachen möglich, da die Sendungen bis dahin noch nicht registriert sein werden.

Zustelltermine

Lieferungen von GO Germany werden zum größten Teil am Dienstag den 29.12.2015 ausgeliefert. Sollte der erste Zustellversuch nicht erfolgreich gewesen sein oder der Fahrer es in seltenen Fällen nicht mehr am ersten Tag schaffen, wird am 30.12.2015 ein weiterer Zustellversuch unternommen. Lieferungen von DPD werden ebenfalls ab 29.12.2015 ausgeliefert. Auch dieses Jahr kann es nicht schaden, sich daran zu erinnern, dass DPD in der Vergangenheit vereinzelt auch schon vor dem 29.12. ausgeliefert hat. Man sollte dies bei seiner Terminplanung berücksichtigen.

Wir wünschen all unseren Kunden eine schöne Silvesterzeit und viel Spaß mit den bestellten Artikeln und beim Ladenverkauf.


384 Kommentare zu Ladenverkauf 2015, Abholung und Auslieferung

  1. blub

    »frohes neus miteinander«

  2. Pyro marzahn
    Pyro marzahn

    »Schade alles wieder vorbei jetzt wieder warten echt schade«

  3. »Also beim Bombenrohr von "Depyfag Reloaded" war ich sehr enttäuscht. Interessant war u.a. das beim Abschuss "Liftout" das halbe Röhrchen zerfetzt. Mag sein das es so sein soll aus diversen Gründen. Insgesammt war dieser Artikel leider ein Reinfall im Vergleich auf die letzten 2 Jahre Bombenrohre. Ich denke die Jungs werden sicherlich noch etwas an diesem Rohr arbeiten. Topin waren die Lesli Bombenrohre mit farblichen Rauchaufstieg. Sehr edel... und ein
    "Top"-Artikel !«

  4. Forumsmitglied

    »@anonym
    und genau darin liegt diese Unwissenheit, denn Vaterstaat war mal wieder der Meinung wir verbinden die und die Gesetze damit die EU einen Sinn und Zweck erfüllt. Dass das alles aber großer Käse ist, merken Sie erst später.
    Versteht mich jetzt nicht falsch, ich finde die EU-Gesetze nicht verkehrt, aber die neuen Regelungen mit EU-Gesetze + Deutsche Gesetze ist Sinnfrei. Selbst wenn, dann sollte Vaterstaat für die Laien einfach erklären, was der Fall ab 2017 ist. Wenn man im Forum die versch. Threads liest, dann ist selbst dort Unwissenheit vorhanden. Nach aktuellem Stand müsste man jedoch davon ausgehen, dass die Artikel nach 2017
    1. nicht mehr verkauft werden dürfen (was auch ok ist)
    2. nicht mehr im Besitz sein dürfen
    und 3. nicht mehr verwendet werden dürfen

    Hierzu ist allerdings meines Wissensstandes nichts genaueres bekannt und es ist auch anzuzweifeln, dass die Polizei auf Raritätenfahndung gehen wird ;)«

  5. anonym

    »@Forumsmitglied. Das würde ja bedeuten das jeder Sammler von Raritäten plötzlich im Besitz von illegalem Feuerwerk ist. Allerdings kann ich mir das nun wirklich nicht vorstellen, ich glaube mit dem Wort verboten sollte man da etwas vorsichtiger umgehen. Die BAM-PII-Zulassungen laufen 2017 aus damit ist ein Handel mit solchen Artikeln ganz sicher verboten, bei der Verwendung bin ich mir nicht sicher, der Besitz sollte aber meiner Meinung nach nicht verboten sein denn solche Feuerwerkskörper wurden ja seinerzeit mit gültiger Zulassung hergestellt und gehandelt. Sollte ich hier in die falsche Richtung denken klärt mich bitte auf.«

  6. Rofellos
    registriert

    »Ich hatte das Raketensortiment Flatrate von Xplode... einfach gigantisch, wie hoch die gestiegen sind und dann superschöner Effekt mit toller Ausdehnung.«

  7. Forumsmitglied

    »@pyroleucht

    Grundsätzlich werden 2017(!) nur Artikel verboten, die bis Dato kein F2-Kennzeichen haben, also noch die Produkte mit BAM-PII-XXXX. Bedeutet also, dass Raritäten(die also nicht mehr produziert werden), keine F2-Kennzeichnung bekommen können. Diese werden 2017 verboten. Hinzu kommen einige EU-Richtlinien. Eine trifft auf die Diamond Bombenrohre 50mm zu, da laut EU-Regelung nur noch Bombenrohre mit bis zu 30mm Kaliber im F2-Bereich zulässig sind.

    Ansonsten bleibt vieles wie gehabt, aber dort wird sich bestimmt noch etwas ändern, da die Gesetzgebung für Laien nicht durchschaubar ist, EU-Gesetze + Deutsche Einschränkungen die die EU-Gesetze zum Teil widersprechen.
    Wie dem auch sei...«

  8. pyroleucht

    »was wird alles verboten?-also welche art von feuerwerk für den F2 bereich...danke für die antworten im voraus!«

  9. wann? Knallwurst

    »Wann kommen die ersten Videos???????«

  10. Stiftung Böllertest

    »@flightace:der Lukas ist ganz nett...kommt nicht an Flashbang
    heran-soll er glaube ich auch nicht ;)eher ein peitschender
    Knall(i.d.Luft)Abschussknall so lala.schön für zwischendurch,0.00 uhr geht er unter...«

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