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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).
Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.
Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.
Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.
Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.
Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.
Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.
Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.
Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.
Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.
Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.
Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.
Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.
281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020
»Grüss dich Julius ,
Folgen bald infos zum Opening ? Bin schon ganz heiß drauf das es wieder los geht...
Evt. Vorankündigung oder sowas ? Update der site ?
Mir fehlt das durchstöbern ... und ne Bestellung zu tätigen 🤑
Hoffe ihr kommt gut voran mit der Inventur...
Grüsse an das gesamte Team 😉
der Stefan ( Kolega )«
»Im Rahmen unseres Mailings von gestern, treffen wir ausnahmslos auf Zuspruch und Unterstützung, auch folgendes ist mehrfach dabei:
#dasbestekommtzumschluss
#ihrschafftdas
#aufgebengibtsnicht
Vielen Dank!«
»Das wäre doch mal bei der ganzen Coronasch... ein Lichtblick, wenn ihr den Shop wie geplant wieder öffnen könnt.
Auch ich werde mir ab diesem Jahr einige Vorräte zum Verbrauchen zulegen ( die Raritäten die ich habe, möchte ich nicht so gerne zünden ). Wer hätte das im Sommer gedacht, dass der Verkauf und selbst das Überlassen verboten wird. So schnell kann das offenbar gehen. Letztes Jahr war es Corona, wer weiß, was in den kommenden Jahren so vorgebracht wird, um den Händlern und uns das Leben schwer zu machen. Wie gesagt, meldet euch bezüglich der Kostentragung für die Einlagerung. Da werden wir einen Weg finden, dass der Schaden für euch nicht noch größer wird.
Antwort
Sehr nett und aufbauend geschrieben. Nach anfänglicher Aufregung und großer Inszenierung von ganz wenigen, die offenbar ihren Frust unbedingt an unserer Haustür adressieren wollten, ist doch der Großteil sehr verständnissvoll mit uns umgegangen - das wollen wir gerne zurückgeben. Stand heute wurden alle erstattet, die darauf wert gelegt haben, es fehlen jetzt im Kern noch die, welche sich bisher gar nicht gemeldet haben, die werden wir in kürze von uns aus anschreiben. Ich muss zugeben, es war nicht völlig problemlos, wir mussten schon schauen, wie das alles klappt und auch wenn ich das eigentlich mit gemischtem Gefühl betrachte, waren Spenden von Kunden ein Teil, dem ich heute sehr dankbar gegenüber stehe. Wir werden uns da auch nochmal im Besonderen erkenntlich zeigen. Kurz, Einlagerungskosten soll es auch weiterhin nicht geben. Ps. Wer hier mitliest und sich sagt, "moment mal, ich hab mich auch gemeldet, bin aber noch nicht "verarztet", der kann sich gerne nochmal melden.«
»Aber genau, vorsorgen wer kann! Nicht nochmal wie letztes Jahr vom Parteienstaat verarschen lassen.«
»Klingt gut😀 denn nach Silvester ist vor Silvester! Und ich denke eine gute, pyrotechnische Ausstattung sollte man haben....Pyro-Prepper quasi🤣 😴«
»Hallo,
wir planen eine reguläre Öffnung am 1.3.21.
Wir sind im wesentlichen mit allen Kunden durch, die sich gemeldet hatten. Trotzdem ist der deutlich größte Anteil der Kunden, welche sich noch nicht gemeldet haben, diese werden wir, nach Abarbeitung aller anderen, nun doch anschreiben und fragen, ob ihre Nichtmeldung dem Wunsch der Einlagerung gleichkommt, so wie wir es im Statement geschrieben haben.
Grüße«
»Kommentar Tomadler1:
Hallo zusammen,
nun ist der Januar fast Geschichte. Normalerweise wäre es ja so, dass die Vitrine ihren Onlinehandel zum 01.03. wieder
eröffnet. daher wollte ich mal anfragen, wie es bei Euch denn aussieht. Plant Ihr eine reguläre Eröffnung?
Ich hoffe, Ihr habt von den meisten Kunden positive Rückmeldungen erhalten und nicht die Pistole auf die Brust gesetzt
bekommen, so wie der eine oder andere sich hier ausgelassen hat.«
»Man sollte generell mal überlegen bevor man immer gleich so ein Fass aufmacht wie diese Kunden. Wenn man überlegt was dieses kurzfristige Verbot für die Händler bedeutet, nicht nur finanziell sondern auch logistisch, dann sollte es nicht wundern wenn erstmal viel Unklarheit und Chaos entsteht. Für einen solchen Fall besteht keine Strategie.
Mag sein das jeder Händler anders reagiert, aber man sollte erstmal abwarten bevor man so agressiv reagiert. Und wenn haben diese Agressionen die Herrn Politiker verdient und nicht die Shopbetreiber. Lasst Euren Frust auf den social Media auftritten der Politiker raus, da ist eine deutliche Sprache angebracht!
Die haben uns den Spaß verdorben und verdienen Verachtung, die Shops nicht! Sie haben bis zum Schluss gekämpft, klar weil es ja um ihr Geld geht, aber unsere Interessen decken sich ja.«
»Bei minierer könnte man meinen ,das Ist Der Kasper Mechaniker1991 aus dem Forum.
Antwort: Dem ist nicht so, ich würde mich auch freuen, wenn wir uns darauf einigen könnten, dass wir grundsätzlich erstmal jede, mit Umgangsformen, vorgebrachte Wortmeldung in dessen Dasein ernst nehmen - wir tun das.
PS. Der angesprochene Fall aus dem Forum konnte zufriedenstellend geklärt werden.«
»Minierer. Der Ton macht die Musik. Dein Ton hat in den ganzen Post von dir nur Stuhlgang gemacht.💩«
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