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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).
Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.
Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.
Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.
Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.
Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.
Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.
Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.
Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.
Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.
Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.
Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.
Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.
281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020
»Guten abend,
Ja immer die selben fragen :
allerdings brauche ich die auskunft ob ich als nicht gewerbetreibender - aber Rechnungsträger, die Bestellung im bei sein eines gewerbetreibenden abholen kann . Sprich ich zahle und er holt mit mir ab.
Liebe grüße«
»Meine bestellung einfach einlagern ... İst zwar nicht wenig geld, aber es wäre eh weg, wenn ich es bekommen hätte... Sch*** für uns alle, aber als euer stammkunde werde ich bestimmt nicht auf tod komm raus das geld zurück verlangen, da ich euch die nächsten jahre auch noch als Händler haben will... İch will grad nicht in eurer haut stecken... Auf diese ganzen Geld zurück Kommentare hätte ich beim besten willen kein bock.... Viel glück und kraft FV-team..
Grüsse aus Spandau«
»Also wenn ich die ganzen Hasskommentare beim Feuerwerksforum lese wird mir direkt schlecht, ich verstehe diese Leute nicht.
Die Feuerwerksvitrine ist der Beste Feuerwerks-Shop den es in Deutschland gibt und ich werde nächstes Jahr mindestens das Doppelte bestellen. Die aktuelle Bestellung wird selbstverständlich nicht storniert und eingelagert und falls da extra Kosten entstehen bezahle ich die gerne.
Obwohl da eigentlich die dafür Schuldigen, also Söder und Co. (aus ihrem Privatkonto) aufkommen müssten.
Die Vitrine und alle anderen Shops sind hier völlig unverschuldet ganz plötzlich in eine Notlage geraten, daß man da hilft ist für mich selbstverständlich.
Viele andere denken da natürlich nur an sich selbst, wie das heutzutage üblich ist.
Und die, die dafür verantwortlich sind bekommen hoffentlich bei der nächsten Wahl die Quittung, von mir bekommen sie die ganz bestimmt!
Lieber Julius mit dem ganzen Team bleibt stark und kämpft weiter, Ihr habt zu 100% meine volle Unterstützung!«
»Naja lasse mir das Geld zurück senden weil einlagern MHH dann gibst was neues und man hat dann das alte Zeug«
»Also wenn ich jetzt nichts mache wird meine Bestellung eingelagert! Habe ich das jetzt richtig gelesen? Das wäre super! 😇«
»Hi, Frage zur Abholung: muss der Name auf dem Gewerbeschein mit dem vom Besteller übereinstimmen??
LG
Antwort: bitte stellen Sie diese Art von Frage per Email und nennen Sie im Betreff das Wort Gewerbe.«
»Kann man vllt seine P1 Artikel aus seiner Bestellung bekommen?«
»Bereits im Frühjahr, zur Zeit des ersten Lockdowns, wussten alle, dieses Jahr wird vermutlich wie kein anderes. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte jeder mit seinen Gedanken spielen können. Es hat keiner gesagt, im Winter wird es wieder wie immer, es hat aber auch keiner gesagt, im Winter befinden wir uns im zweiten Lockdown. Ob uns die Begründungen der Regierung und Gerichte gefallen oder nicht, es ist nun leider so. Ich habe diesen Gedanken an Einschränkungen immer im Hinterkopf gehabt und mich trotzdem zum Kauf von Feuerwerk das ganze Jahr über entschieden. Was hätte alles kommen können? Entlassungen, Kurzarbeit, Insolvenzen.... Das alles hätte so gut wie jedem theoretisch passieren können. Jetzt zu sagen, das Risiko trägt alleine die Vitrine ist für mich, als würde man von der Tapete bis zur Wand denken. Selbst wenn ich mich im Recht sehe und es vielleicht auch durch Vorschriften, Gesetzte oder weiß der Geier so untermauert werden kann, gehört es für mich dazu, in diesem Fall auf mein Recht verzichten zu können. Es wurde ja schon beschrieben, was passiert wohl, wenn alle stornieren? Absolut richtig, es können nicht alle bedient werden. Dann folgen gerichtliche Verfahren und schlimmstenfalls die Insolvenz. Wer bekommt denn dann noch was, wenn die verwertbare Masse aufgebraucht ist und die Firma am Boden liegt? Richtig, keiner mehr.
Noch etwas in eigener Sache: Ich hasse Menschen mit iher Doppelmoral. Erst wird um Solidarität gebeten, diese beworben... Wenn derjenige aber selber betroffen ist, ist es plötzlich ganz anders. Dann gibt es nur noch die eigene Person. Ich ich ich ich.... Genau das macht viel kaputt.«
»Einlagern und gut👍 Nächstes Jahr ist dann hoffentlich alles zu spät😎😎😎«
»RIAzudemS
Na ja, ließt sich doch okay«
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