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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Heute müssen wir euch davon in Kenntnis setzen, dass wir dieses Jahr keine Feuerwerksartikel an Endkunden abgeben dürfen. Das kürzlich durch die Bundesregierung angepasste Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verbietet uns das. Davon sind alle Versand- und Selbstabholerbestellungen betroffen. Nicht betroffen sind Gewerbekunden, die ihre Bestellung bei uns abholen können (siehe unten).
Die Mitte Dezember in allen Bundesländern erlassenen Verkaufsverbote für Feuerwerk sowie das am 21. Dezember geänderte und bundesweit gültige Sprengstoffgesetz (genauer: erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz), verbieten uns sowohl den Verkauf, als auch die Überlassung bereits verkaufter Feuerwerksartikel für dieses Jahr. Die Begründung ist der Infektionsschutz.
Unserer Meinung nach, sind diese Maßnahmen keine geeigneten Mittel, um eine Eindämmung von Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bewirken. Aus dieser Überzeugung heraus und wegen den zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen, haben wir am 20.12. und am 21.12. sowohl gegen den Senat von Berlin als auch gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, mit dem Ziel, diese aus unserer Sicht unangemessenen und schwerwiegenden Eingriffe in die Berufsausübung und Vertragsfreiheit aufzuheben.
Unsere Anträge auf Erlass von entsprechenden einstweiligen Anordnungen wurden in Gänze abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Gericht durchaus umfangreich begründet. Die Gründe lesen sich im Wesentlichen exakt wie die Argumentation der Regierung, die diese Gesetze erlassen hat. Unsere Einwände wurden unserer Meinung nach in keiner Weise gewürdigt und sind aus unserer Sicht auch nicht Teil einer Güterabwägung durch das Gericht gewesen. Vielmehr haben wir das starke Gefühl, von Anfang an auf verlorenem Posten gekämpft zu haben. Der Verdacht, dass bereits vor unseren Klagen, vorformulierte Ablehnungsbegründungen in den Schubladen gelegen haben, die nur noch hervorgezogen werden brauchten, ist sehr stark. Die durchaus umfangreichen Begründungen thematisieren hauptsächlich den allgemeinen Infektionsschutz und gehen nur am Ende in kürzester und natürlich ablehnender Weise auf unsere individuellen Klagepunkte ein. Wir verhehlen nicht, dass uns dieses Ergebnis sehr enttäuscht und wir es nicht für angemessen halten.
Die Überlassung von Feuerwerkskörpern ist somit ab sofort für uns womöglich eine Straftat, zumindest ein schwerer Verstoß gegen die Sprengstoff-Verordnung. Es tut uns sehr leid, aber unter diesen Umständen können wir euch eure Feuerwerksbestellungen nicht übergeben. Wir werden also keine Pakete mit Silvesterfeuerwerk versenden oder zur Abholung bereitstellen.
Wir sind darüber natürlich sehr erschüttert und betrübt. Hier geht gerade sehr viel Arbeit den Bach herunter und auch Eure Vorfreude auf ein schönes Silvesterfeuerwerk endet für dieses Jahr im "Nichts". So wie in Kriegszeiten komplette Bauernhöfe oder Fabriken beschlagnahmt werden konnten, wird jetzt das Ende von Unternehmen in Kauf genommen. Das ist eine Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Für uns als Feuerwerksvitrine haben diese sehr kurzfristigen Rechtsänderungen existenzielle Bedeutung. Viele Kunden möchten jetzt gern ihre Bestellungen stornieren und ihr Geld zurückgezahlt bekommen. Wir können das gut verstehen und wären durchaus gewillt diese Lösung umzusetzen, wenn dies nicht gleichbedeutend mit dem finanziellen Ende unseres Unternehmens wäre.
Die Art unseres Geschäftes erfordert es, dass eingenommene Geldmittel zu großen Teilen in neue Wareneinkäufe und in die Erhaltung unserer Infrastruktur investiert werden. Wir haben zwar durchaus einige Geldmittel aus der diesjährigen Bestellsaison verfügbar, doch wäre es uns nicht möglich, daraus alle Bestellungen gleichzeitig rückabzuwickeln. Ob von Seiten der Bundesregierung hier staatliche Hilfen angeboten werden, steht noch auf einem ungeschriebenen Blatt. Stand heute ist es so, dass wenn wir den Weg der Rückzahlungen gehen würden, definitiv ein großer Teil unserer Kunden leer ausgehen würde. Das wollen wir nicht und das muss auch nicht sein.
Wir wollen daher eine Lösung anstreben, die alle unsere Kunden zu ihrem Recht kommen lässt. Viele Kunden haben bereits darum gebeten, ihre Bestellungen für die Saison 2021 bei uns einlagern zu lassen. Auch wir denken, dass wir die meisten Bestellungen zum nächstmöglichen Termin ausliefern sollten. Dies wäre Silvester 2021. Damit würden wir unsere Vertragsverpflichtung eben verspätet erfüllen. Alternativ können wir uns auch vorstellen, den bezahlten Kaufbetrag als Gutschrift umzuwandeln, so dass die zu liefernden Artikel für nächstes Jahr neu durch euch ausgesucht werden könnten.
Wir werden trotzdem versuchen, auch individuell auf eure Belange einzugehen. Jeder der uns eine E-Mail schickt, z.B. mit der Bitte um Stornierung seiner Bestellung, wird von uns individuell bearbeitet. Wir können aus oben genannten Gründen nicht versprechen, jedem Stornierungswunsch zu entsprechen, wollen aber da, wo wir können auch helfen und einen gemeinsamen Weg finden. Die E-Mail-Bearbeitung findet zügig ab Januar 2021 statt.
Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.
Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder unserer Kunden mit dieser Verfahrensweise zufrieden ist. Wenn wir hier keine gemeinsame Lösung finden können, bleibt dem Kunden daher wohl nur eine Klage gegen uns übrig, um seine Ansprüche durchzusetzen. Wir betonen, dass wir an gütlichen Einigungen sehr interessiert sind, geben aber auch zu bedenken, dass je mehr Kunden den Rechtsweg gehen, umso mehr andere Kunden am Ende leer ausgehen werden. Letztendlich sitzen wir hier im gleichen Boot. Wir hoffen hier auf euer Verständnis.
Abschließend wollen wir nochmals unser Bedauern über diese Sitation zum Ausdruck bringen. Unser Anliegen ist es, unseren Kunden zuverlässig Silvesterfeuerwerk zu liefern. Denn wir sind der Meinung, dass Silvesterfeuerwerk ein wunderschönes und sicheres Vergnügen und Hobby ist. Deshalb sollten wir jetzt nicht leise sein. Jeder, der noch Reste vorrätig hat, lässt es bitte krachen. Jeder, der noch die Möglichkeiten hat, sich wenigstens mit nicht verbotenem Feuerwerk der Kategorie 1 zu versorgen, lässt es bitte leuchten. Wir öffnen dazu 4 Abholläden in Berlin (siehe Artikel Ladenverkauf), die euch mit dem, was uns noch erlaubt ist, versorgen.
Die Abgabe an Gewerbekunden ist nicht von den genannten Verbotsregelungen betroffen. Daher bieten wir auf unserem Lagergelände im Norden Berlins ab dem 28.12.2020 ab 10 Uhr die Möglichkeit zur Abholung solcher Bestellungen an. Bitte ruft dazu einfach unsere Lager-Telefonnummer 0157/87022016 und gebt euren Namen an. Die beste Zeit zum Anrufen ist, kurz bevor ihr euch auf den Weg macht. Denn so haben wir genügend Zeit, um die Sendung im Lager heraus zu suchen. Andernfalls muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die genaue Lageradresse erfahrt ihr am Telefon. Die Abholung ist voraussichtlich am 28.12. und 29.12. in der Zeit von 10 bis 18 Uhr möglich. Bitte denkt daran, eure Gewerbebescheinigung und ein Ausweisdokument zur Abholung mit zu bringen.
281 Kommentare zu Keine Abgabe von Feuerwerk 2020
»Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Gesprächsathmosphäre hier verbessert hat, seitdem Julius es so eingerichtet hat, dass nur noch registrierte Nutzer Kommentare schreiben können. Wenn man heute beim NDR die Bilder aus den Skigebieten sieht, wundert man sich, was da so abgeht, aber der Feuerwerksverkauf muss untersagt werden, das muss einen schon nachdenklich stimmen......Gruß«
»Jo«
»Ich war gestern mal kurz da , ein mitarbeiter sagte mir die bestellung wird rausgesucht und dann werde ich kontaktiert, daraufhin hab ich heute nicht angerufen nur 2 x kurz vor feierabend 😂
Antwort: Wir werden dass lösen, aber bitte per Email, das ist hier die falsche Plattform.«
»Abend,
leider ist weiterhin niemand zu erreichen gewesen verstehe das viel los ist dennoch nach 50x anrufen lass ich es dann doch gut sein denke ich 😅
Es tut mir leid, wenn Sie morgen zwischen 10 und 12 kein Erfolg haben, schreiben Sie eine Email "Betreff : Gewerbeabholung".«
»Naja Feuerwerk wird ja nicht schlecht, obwohl so mancher Presse- und Politikerfachmann vor altem Feuerwerk gewarnt hat. Meinten wahrscheinlich Dinge die seit 1945 im Boden vergammeln🤣
Wichtig ist jetzt, dass die Branche überlebt, Hersteller und Händler am Leben bleiben, dabei hilft vorrangig einlagern lassen.
Sicher können unsere Könige auch nächstes Jahr wieder ihre eigene Unfähigkeit mit einer weiteren Verordnung gegen uns vertuschen, reicht ja ein Satz zu verändern in der Verordnung. Nach dem diesjährigen 31.12 werden sie sicherlich neue Theorien auflegen, allen voran die DUH, dieses Kartell im scheinheiligen Mantel eines gemeinnützigen Vereins.
Hoffen wir, kämpfen wir für dieses Brauchtum und Hobby.«
»Feuerwerk 14 Monate im Vorraus bestellt. Ist mir auch noch nicht passiert. Nachher fällt den Politikern wieder am 28.12.21 eine neue Schandtat ein. Sorry.«
»Da uns viele Anfragen erreichen, für all jene, die nicht wissen, ob sie den weiten Weg nach Bernau auf sich nehmen wollen, hier vielleicht eine kleine Entscheidungshilfe:
Euch erwarten diverse Mischkisten, die je nach 'Thema' Party- bzw. Jugenfeuerwerksartikel oder P1 und T1 enthalten. Ein F1-Pfeifblister wäre hier besonders hervorzuheben.
Darüberhinaus gibt es aber auch viele Einzelartikel, die in Abgabeeinheiten sprich Displays angeboten werden; so haben wir z.b. 400 Klapperschlangen der Feuerwerksvitrine für 45 €. Das mag auf den ersten Blick teuer wirken, aber das ist auch ein riesiges Paket mit einem großen Spaßfaktor, der sicherlich viele traurige Augen dieses Jahr kurzweilig zum Leuchten bringen könnte.
Auch Schallartikel der Kategorie P1 sind noch vorhanden.«
»Die Benutzung von Pyrotechnik kann dir allerdings nicht noch Stunden später im Blut nachgewiesen werden, was den Nachweis schwierig gestaltet. Glaube allerdings wir spammen hier gerade, von daher ... sorry. 😇«
»Ja das ist richtig. Aber meine Bahn Kokain macht nicht so einen Lärm wie ein Funke Böller. ;)«
»Wir haben jetzt ein ganzes Jahr Zeit uns einzudecken, auf vielen unterschiedlichen Wegen. Wenn du meinst, dass man das wirklich effektiv unterbinden kann - dann schau dir mal die Statistiken der Kriminalität an. Man kann weder Kokain noch Schwarzarbeit stoppen, im Gegenteil. Warum sollte das bei Feuerwerk klappen!? Ich würde natürlich den entspannten legalen Onlinehändler bevorzugen, aber am Ende ist es mir egal, wo es herkommt.«
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