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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Leider müssen wir ab Montag den 15.11.2021 die Annahme für weitere Bestellungen einschränken. Wie früher bereits angekündigt, nehmen wir für den Rest des Jahres nur noch Bestellungen unter einer der folgenden Bedingungen an:
Für alle Bestellarten gilt: Die Bestellungen müssen kurzfristig bzw. sofort bezahlt werden und gehen unmittelbar in den Versand.
Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten diese Änderung nicht zwingend in den Kontext eines möglichen neuen Feuerwerksverbot gestellt wissen. Es reden und schreiben sich zwar verschiedene Akteure bereits wieder die Köpfe heiß, und es ist auch durchaus nicht ausgeschlossen, dass es erneut zu einem Feuerwerksverbot kommen könnte. Wir haben jedoch das ganze Jahr über mit dieser Sorge gelebt und gearbeitet, so gesehen hat sich hier für uns nichts geändert.
Es gibt, Stand 14.11.2021, keine konkreten Hinweise, die auf eine mögliche Wiederholung des letztjährigen Feuerwerksverbot hindeuten. Dass der Gegenwind dieser Tage stärker wird, liegt in der Natur der Sache. Mit Anbruch der dunkleren Jahreszeit kommt vielen der bevorstehende Jahreswechsel wieder häufiger in den Sinn. So verwundert es auch nicht, dass unsere Gegner wieder verstärkt die Arbeit aufnehmen. In diesem Jahr wird aber erstmals adäquat dagegen gehalten. Hier gilt unser Dank dem BVPK, dem Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, der übrigens dringend neue Mitglieder sucht, um der Stimme des mitgliederstärksten Verbandes noch mehr Rechnung tragen zu können.
Und trotzdem können wir die Augen nicht gänzlich vor der Gefahr verschließen, dass sich wiederholt, was wir alle fürchten. Die Politik könnte erneut die gleichen Geschichten ins Felde führen, um ein weiteres Verbot im Jahr 2021 als geboten zu verkaufen. Dass selbst Gerichte diese Haltbarkeit in Abrede gestellt haben, wird allenfalls zur Aussage führen, dass man ja als Betroffener klagen könnte. Dass dies meistens über den relevanten Zeitraum hinaus nicht verhandelt wird, ist man sich an höchster Stelle durchaus bewusst.
Was unsere ab sofort geänderte Bestellannahme angeht, so sprechen wir hier bereits von einer Feuerwerkstriage. Es sind also nicht nur die endenden Versandkapazitäten, sondern auch die Überlegungen dahingehend, was mit Paketen passieren würde, wenn es erneut zu einem Verbot kommen sollte. So werden wir den Fokus der letzten Shopwochen auf Kunden richten, welche wir sofort beliefern dürfen. Es ist jedem ans Herz gelegt, nach Wegen zu schauen, die es ihm möglicherweise ebenfalls ermöglichen, sofort beliefert zu werden. Bei allen übrigen Kunden bitten wir für diese besondere Situation um Verständnis.
Wie wird die Anpassung praktisch aussehen? Wir nehmen nur noch Bestellungen an, die entweder Ganzjahresartikel beinhaltet oder mit der Auswahl "Sofort mit Gewerbe" oder "Sofort mit Sondergenehmigung" getätigt wurden. Wer bei uns noch keinen Gewerbenachweis oder eine andere Befähigung hinterlegt hat, möge direkt im Anschluß der Bestellung die nötigen Nachweise per E-Mail schicken. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nur nach vorhanderer Dokumentenlage.
Ein Sonderfall steckt in unserer Zahlart Sofortzahlen (Klarna). Hier könnten natürlich Bestellungen ausgelöst/gezahlt werden, die dann aber vielleicht nicht die erforderliche Dokumentenlage aufweisen. Sollte es hier zu keiner Lösung kommen, muss mit einer Rückerstattung des vorausgezahlten Zahlbetrages und mit einem Abzug unserer Gebühren gerechnet werden. Dieser Abzug beträgt in der Regel 5 Euro. Wir müssen halt für den Zahlservice Klarna zahlen und auch die Transaktion bei Erstattungen ist für uns als Geschäftskunde bei der Bank nicht kostenfrei.
Letztlich freuen wir uns trotzdem, dass wir einen gewissen Betrieb in dieser unsicheren Zeit aufrecht erhalten können und hoffen mit euch gemeinsam auf ein knalligen Jahreswechsel.
232 Kommentare zu Eingeschränkte Bestellannahme
»Dazu unter anderem in der Presse:
https://www.google.de/amp/s/www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbrauc her/id_91348588/tid_amp/feuerwerk-und-boeller-branchenverband-will-gegen-verkauf tsverbot-klagen.html«
»Ich rate dringendst dazu, worauf auch Christoph bereits aufmerksam gemacht hat: Spendet an den Bundesverband für Pyrotechnik, jeder, wirklich JEDER Euro zählt! Das Geld für die Klage gegen das Verkaufsverbot im Eilverfahren für zwei Instanzen ist bereits zusammengekommen, alle weiteren Spenden werden für die Anfechtung der bereits bestehenden und eventuell noch kurzfristig geplanten Abbrennverbote eingesetzt.
Ich bin gerade Mitglied geworden und spende ab sofort monatlich einen kleinen Beitrag, damit auf längere Sicht gegen die Machenschaften der DUH vorgegangen werden kann, denn dazu braucht mensch noch einen langen Atem und Kostenunterstützung.
Eine gute Investition in die Zukunft unser aller Leidenschaft:
https://bvpk.org/spenden
gofundme.com«
»So, die neue Thüringer Verordnung, gültig ab 20.12.21 ist raus:
"Pyrotechnik, Jahreswechsel
(1) Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
(2) In der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F 2 im Sinne des § 22 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in der jeweils geltenden Fassung im öffentlichen Raum in festgelegten Bereichen unzulässig; § 18 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.“
Also lediglich eine Empfehlung sowie das übliche im öffentlichen Raum nach Festlegung. Kein generelles Verbot ! #DUHFakeNews
Mein Tipp: Wenn die Gemeinde bzw. Stadt nur bestimmte Bereiche festlegt oder vielleicht sogar überhaupt keine ist überall, wo kein Verbot das Zünden erlaubt. Es wird natürlich genügend private Sheriffs geben, die meinen alles zu wissen und die Leute anzinken. Medial wird ja eine Menge Bullshit geschrieben.
Am besten den Teil der Verordnung ausdrucken und mit dabei haben falls die Polizei kommt. Vor allem freundlich bleiben. Und auf privatem Grund ist es eh (l)egal.«
»Habt ihr denn in den 2 Geschäften einen tollen Rauchartikel in weiß, schwarz, blau, rot, der 60 Sekunden kräftig qualmt und so 6 bis 7 Euro kostet?
Antwort, wir haben genug Rauch im Angebot, auch in dem Preisbereich.«
»Reden ist Silber, SPENDEN ist Gold!!
https://www.gofundme.com/f/bvpk-silvester?utm_source=facebook&utm_medium =social&utm_campaign=m_pd%20share-sheet&fbclid=IwAR2w4ua96Axg1JycZAOKpKIGVtc8qhe vvqzQGS9JYjK5_juGwoB94JkvTck«
»Kann mir jemand sagen,
ob die Klasse 1- Läden geöffnet sind oder sein dürfen, ob es P1-Ware dort gibt und welche G-Regelung gilt?
Wenn nur Geimpfte oder Genesene rein dürfen, kann man sich dann als Gesunder etwas herausbringen lassen?
Danke!
Admin Antwort: Die Läden sind offen, die Zeiten und Adressen stehen auf der Webseite. P1 gibt es auch, es gilt leider 2G, aber wir finden auch für alle anderen an der Tür/ vor der Tür eine Lösung.«
»Hallo , wie sieht es nun bei Euch aus? Von Euch hat man noch gar nichts gehört, wie mit Bestellungen die nicht ausgeliefert werden dürfen umgeht. Ob Ihr klagt oder ... . Ist zwar kein schönes Thema, aber schweigen hat noch nie geholfen.«
»ARD Videotext Seite 158«
»@Julius
Ich respektiere deinen Standpunkt, allerdings gehe ich mal stark davon aus das du ebenfalls keine Plattform für sinnlose Diskussionen bieten möchtest. Mir ist seine Meinung vollkommen egal, er kann denken was er möchte, vielleicht teile ich sogar seine Meinung. Aber hier so viel Brennstoff für Diskussionen zu bringen, egal von welcher Seite aus ist absolut nicht nachvollziehbar. Hier sollte es eigentlich um Feuerwerk gehen und nicht um irgendwelche Meinungen innerhalb der Pandemie.«
»Alter bitte beruhigt euch das könnt ihr auch auf Discord oder so klären«
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