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Abhängig von der Gefahrgutklasse der Artikel werden Bestellungen mit unterschiedlichen Versanddiensten ausgeliefert. Deshalb können variierende Versandkosten anfallen.
Leider müssen wir ab Montag den 15.11.2021 die Annahme für weitere Bestellungen einschränken. Wie früher bereits angekündigt, nehmen wir für den Rest des Jahres nur noch Bestellungen unter einer der folgenden Bedingungen an:
Für alle Bestellarten gilt: Die Bestellungen müssen kurzfristig bzw. sofort bezahlt werden und gehen unmittelbar in den Versand.
Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten diese Änderung nicht zwingend in den Kontext eines möglichen neuen Feuerwerksverbot gestellt wissen. Es reden und schreiben sich zwar verschiedene Akteure bereits wieder die Köpfe heiß, und es ist auch durchaus nicht ausgeschlossen, dass es erneut zu einem Feuerwerksverbot kommen könnte. Wir haben jedoch das ganze Jahr über mit dieser Sorge gelebt und gearbeitet, so gesehen hat sich hier für uns nichts geändert.
Es gibt, Stand 14.11.2021, keine konkreten Hinweise, die auf eine mögliche Wiederholung des letztjährigen Feuerwerksverbot hindeuten. Dass der Gegenwind dieser Tage stärker wird, liegt in der Natur der Sache. Mit Anbruch der dunkleren Jahreszeit kommt vielen der bevorstehende Jahreswechsel wieder häufiger in den Sinn. So verwundert es auch nicht, dass unsere Gegner wieder verstärkt die Arbeit aufnehmen. In diesem Jahr wird aber erstmals adäquat dagegen gehalten. Hier gilt unser Dank dem BVPK, dem Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk, der übrigens dringend neue Mitglieder sucht, um der Stimme des mitgliederstärksten Verbandes noch mehr Rechnung tragen zu können.
Und trotzdem können wir die Augen nicht gänzlich vor der Gefahr verschließen, dass sich wiederholt, was wir alle fürchten. Die Politik könnte erneut die gleichen Geschichten ins Felde führen, um ein weiteres Verbot im Jahr 2021 als geboten zu verkaufen. Dass selbst Gerichte diese Haltbarkeit in Abrede gestellt haben, wird allenfalls zur Aussage führen, dass man ja als Betroffener klagen könnte. Dass dies meistens über den relevanten Zeitraum hinaus nicht verhandelt wird, ist man sich an höchster Stelle durchaus bewusst.
Was unsere ab sofort geänderte Bestellannahme angeht, so sprechen wir hier bereits von einer Feuerwerkstriage. Es sind also nicht nur die endenden Versandkapazitäten, sondern auch die Überlegungen dahingehend, was mit Paketen passieren würde, wenn es erneut zu einem Verbot kommen sollte. So werden wir den Fokus der letzten Shopwochen auf Kunden richten, welche wir sofort beliefern dürfen. Es ist jedem ans Herz gelegt, nach Wegen zu schauen, die es ihm möglicherweise ebenfalls ermöglichen, sofort beliefert zu werden. Bei allen übrigen Kunden bitten wir für diese besondere Situation um Verständnis.
Wie wird die Anpassung praktisch aussehen? Wir nehmen nur noch Bestellungen an, die entweder Ganzjahresartikel beinhaltet oder mit der Auswahl "Sofort mit Gewerbe" oder "Sofort mit Sondergenehmigung" getätigt wurden. Wer bei uns noch keinen Gewerbenachweis oder eine andere Befähigung hinterlegt hat, möge direkt im Anschluß der Bestellung die nötigen Nachweise per E-Mail schicken. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nur nach vorhanderer Dokumentenlage.
Ein Sonderfall steckt in unserer Zahlart Sofortzahlen (Klarna). Hier könnten natürlich Bestellungen ausgelöst/gezahlt werden, die dann aber vielleicht nicht die erforderliche Dokumentenlage aufweisen. Sollte es hier zu keiner Lösung kommen, muss mit einer Rückerstattung des vorausgezahlten Zahlbetrages und mit einem Abzug unserer Gebühren gerechnet werden. Dieser Abzug beträgt in der Regel 5 Euro. Wir müssen halt für den Zahlservice Klarna zahlen und auch die Transaktion bei Erstattungen ist für uns als Geschäftskunde bei der Bank nicht kostenfrei.
Letztlich freuen wir uns trotzdem, dass wir einen gewissen Betrieb in dieser unsicheren Zeit aufrecht erhalten können und hoffen mit euch gemeinsam auf ein knalligen Jahreswechsel.
232 Kommentare zu Eingeschränkte Bestellannahme
»Man sieht gerade in extremer Corona-Zeit, wie verroht unsere Gesellschaft ist. Da gönnen die extremen Hasser uns nicht unser privates Silvester-Feuerwerk für die paar Stunden. Lächerlich deren Argumentation. Die haben 364 Tage im Jahr ihre Ruhe und das soll anscheinend nicht reichen? Man kann da nur mit dem Kopf schütteln.«
»ich weiß nicht... empfinde das ganze inzwischen einfach nur noch als enorme belastung... bin da ganz ehrlich, ich habe keine anderen leidenschaften ich lebe für das feuerwerk... nachdem ich keinen schein und auch keinen gewerbeschein habe und auch keine AG bekommen kann gäbe es für mich im falle eines verbotes also nichts... ich weiß echt nicht wie ich damit umgehen soll,.. brauche das dieses jahr ich habe so viel verloren in den letzten 2 jahren das würde mich wirklich wieder aus dem tief holen um es so auszudrücken«
»Bauchschmerzen bekommt man, wenn man tagtäglich hört, wie von Norden bis Süden in den Medien von immer neuen Initiativen gegen Feuerwerk berichtet wird. Man verteufelt den Brauch, stellt ihn als veraltet und überholt hin, man muß so langsam echt davon ausgehen, das unsere Gegner völlig den Verstand verloren haben. Welch unsachliche Vorgehensweise um etwas, was man einfach hasst, abzuschaffen, noch dazu etwas, was einzig und allein an einem Tag im Jahr erlaubt ist, das nenne ich Energieverschwendung.
Diese Damen ( zum großen Teil anscheinend ) und Herren, sollten mal Anfangen ihre Energie in wirklich wichtige, das ganze Jahr betreffende Themen zu investieren.
Die große Entscheidung wird hoffentlich in der ersten Dezember-Woche getroffen, ob es ein erneutes Verkaufsverbot geben wird, leider besteht großer Anlass zu Sorge, das es so kommen wird. Wieder zu spät und garantiert ebenfalls wieder aufgrund von haltlosen Annahmen und hoffentlich rechtlich so schwammig, dass man dagegen vor Gericht gehen kann, denn dann kämpft die Branche ums pure Überleben, dann ist Schluß mit lustig und dem oberflächlichen bla bla der Politik. Mir ist kein Fall bekannt, in der die Politik, durch ihr Handeln eine komplette Berufsbranche vernichtet hat.
Wenn Minderheiten den Kurs dieses Landes bestimmen, bleibt in Zukunft nur ein Ausweg, Koffer packen und weg hier aus diesem verkorksten Deutschland.
Daumen drücken und auf Sinnhaftigkeit der neuen Ampel hoffen ist angesagt.«
»Machen doch eh die wenigsten, Deutschland eben, leider!!«
»Die ein Baum Politik passt wer feiern will setzt ein Zeichen und pflanzt einen Baum 🌲 damit wir auch alle ein Zeichen setzen Foto machen und bei Facebook reinstellen damit geht der DUH und den grünen die Luft aus das wir Pyrofans alle Umweltsünder wären ..gut fürs Klima gut für Karma und ein Zeichen für die Umwelt so macht man Politik mit Herz und Verstand Pro Pyro Baum 🌲 Zeichen ...mfg Facebook Peter Hiller«
»Wenn Willi dann einfach vorm Lager steht, und enttäuschten Zündlern, welche die Ware nicht bekommen, das Angebot macht diese statt des Kunden selbst zu kaufen und für sie einzulagern…Was wenn Willi dann selbst kein Lager hat, und wiederum den Kunden bittet diese für ihn zu lagern🤔«
»Julius' schöne Erklärung möchte ich noch dahingehend ergänzen, dass ein Willi II. Feuerwerk für das Betriebsfest seiner Firma und als WERBEGESCHENK für Kunden erworben haben kann (wurde vom Finanzamt als Werbekosten anerkannt).
Er musste es daher wohl nicht einmal zum ausschließlichen Weiterverkauf erwerben.
Das Betriebsfest fiel wegen Corona aus (zu viele Leute), Verschenken als Werbegeschenk war vielleicht eine Grauzone, da meiner Erinnerung nach die
Abgabe,
nicht nur der Verkauf, von Feuerwerkskörpern, verboten wurde.
Willi II. hatte also viel zu Silvester übrig.«
»Wir sind Willi!
Je suis Willi!«
»Dazu vielleicht ein Text, welchen wir auch bei Facebook gepostet haben und dann dazu noch eine Ergänzung.
Post:
Jeder darf in Deutschland Feuerwerk verkaufen wollen. Der Staat möchte lediglich, dass die Einnahmen versteuert werden, dafür braucht es eine Gewerbeanmeldung. Welche Art Gewerbe man ausübt, spielt für die Möglichkeit zu Silvester auch einen Verkauf durchführen zu wollen, keine Rolle. Da gibt es keine Grauzone. Dass manche Behörden im letzten Jahr mit dem Hintergrund einer Überprüfung einer Verkaufsabsicht nachgegangen sind, liegt nur daran, dass der Verkauf im Jahr 2020 untersagt wurde.Es ist doch völlig klar, dass bis zu diesem Zeitpunkt Gewerbetreibende in der Planung eines möglichen Verkauf waren und dafür bereits Feuerwerk erworben haben. Das man sich dann vorwerfen lassen muss, dass Feuerwerk dann vielleicht privat abgebrannt zu haben weil der Verkauf ins Wasser fiel, ist bei Androhungen von Ordnungsgeldern falsch, hier sollte man rechtlich gegen vorgehen.
Ergänzung:
Man muss hier auch nichts fürchten. Ein Beispiel, ein feuerwerksbegeisteter Mensch (Willi) hat in der Vergangenheit einige Feuerwerke mit Genehmigung für Freunde zu Hochzeiten und Geburtstagen veranstaltet. Allen hat es immer gefallen, ein Wahnsinn, was Willi immer zaubert, das solltest du gewerblich anbieten, sagen viele. Mit der Idee und dem Versprechen im Gepäck, dass seine Freunde ihn überall weiterempfehlen wollen, meldet Willi ein Gewerbe an. Er hat zwar noch Reste, aber um richtige Shows zu machen, kauft er einiges an Ware neu dazu. Dann kommt Corona, Willi bekommt nicht einen Auftrag, das Jahr vergeht und nichts konnte geschossen werden. Er denkt sich, ich miete mir einen kleinen Laden an und verkaufe die Ware, da ich sie übers Jahr nicht lagern kann. Gesagt getan, am 23.12.2020 tritt das Abgabeverbot für F2 Feuerwerk in Kraft. Das Abbrennen bleibt erlaubt, Willi ist sauer, er meldet das Gewerbe wieder ab, hat Geld für Ware, Miete und Planung ausgegeben, so ein Scheiss denkt er sich - nun lasse ich es wenigstens noch ordentlich krachen. Der jetzt wieder private Willi, hatte so zumind. 2020 ein schönes Feuerwerk.
Wer will Willi anklagen? Wer Willi ans Bein pinkeln, wer will Willi?
Gruß«
»Weil die mit Gewerbeschein ihre Ware sofort bekommen können. Momentan ist die Abgabe noch erlaubt. So einfach ist das.«
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