Silberhütte Harzer Knaller

100-er VE

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Artikel-Nr.: 210345_1
Hersteller: Silberhütte
Kurzbeschreibung: 100 Schachteln Reibeknaller
Verkaufseinheit: 100-er VE

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: PII
BAM-Nr.: BAM PII-1469

Archivartikel

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inkl. 19% MwSt.

In Shop aufgenommen:
6. Juli 2014

Silberhütte Harzer Knaller

100-er VE

Fantastisch! Eine ganze 100-er VE Harzer Knaller von Silberhütte! Endlich nochmal richtig bevorraten bevor es so etwas "TOLLES" nicht wieder geben wird.

Jetzt zu schlagen!

100 Schachteln Harzer Knaller mit Silberhütte – Logo oder Nico – Logo.


1:21
  • 720p
  • 480p
  • 320p
  • 240p
vor 10 Jahren

54 Kommentare zu Silberhütte Harzer Knaller

  1. »Zugelassenen Artikeln wohnt ihre Zulassung inne. Ein Gesetz, nachdem sie erlischt, ist niemandem bekannt.
    Neue Zulassungsregeln haben keinen Einfluss auf die alten Gegenständen erteilte Zulassung.
    Kfz-Zulassungsregeln ändern sich auch ständig. Trotzdem erlischt keine alte Zulassung.
    Die CTR-/BAM-Zulassungen waren nicht zeitlich beschränkt.«

  2. flightace
    registriert

    »Nein die werden normal im Karton ausgeliefert :)«

  3. PyroPassi
    PyroPassi
    registriert

    »Kommen die in einem Stahlkäfig?«

  4. Anonym

    »Auf einem Prinzip zu beharren ist aber auch nicht gerade Zeugnis geister Frische! Ein Artikel der in Art und Beschaffenheit völlig frei von Zweifel ist, würde locker jede CE und F2 Prüfung bestehen. Das Löschen der Zulassungen, wird KEINEN Einfluss auf bereits gekaufte Artikel haben. Die Sachlage hier ist recht einfach. Man stelle sich vor, die BAM-Nummer stirbt, jemand verursacht damit einen Schaden. Es stellt sich raus, der Schaden stammt durch einen Artikel, deren BAM-Nummer abgelaufen oder gelöscht, jedenfalls nicht mehr gültig ist, dann ist das Geschrei zwar erstmal groß, würde aber in einem Rechtsstreit belegt werden können, das der Artikel original einst Gültigkeit besaß, also im eigentlich Sinne nichts Illegales war, kann hier von einem guten Ausgang ausgegangen werden (O-Ton BAM-Pfüfstelle / Telefonat).«

  5. Anonym

    »Eben. Und dass scheinen einige immer umgehen zu wollen, indem sie Dinge bagatellisieren.«

  6. Anonym

    »Es verstehen ganz wenige Menschen, dass es um das Prinzip geht? Aber die Aussage "Verboten ist Verboten" ist doch das Prinzip.«

  7. Anonym

    »Es verstehen ganz wenige Menschen, dass es um das Prinzip geht. Verboten ist verboten.«

  8. mulchhüpfer
    mulchhüpfer

    »Wenn man die Dinger nach 2017 verknallt, wird es mit Sicherheit keinen Polizisten geben der einem deshalb Ärger macht. Die haben genug damit zu tun, illegale "Polenböller" aus dem Verkehr zu ziehen anstatt sich mit völlig sicheren Knallern mit einer rein formal abgelaufenen Zulassung aufzuhalten. Die Zulassung vieler alter Feuerwerksartikel ist doch sowieso schon jetzt abgelaufen, sie werden in den aktuellen BAM-Listen teilweise nicht mehr geführt. Habe noch nie gehört, dass deswegen jemand Ärger bekommen hat. Das ist auch gar nicht Ziel dieser gesetzl. Regelung, da geht es vielmehr darum, die Herstellung/Import zu regulieren. Ob da bei Max Mustermann zu Silvester noch ne alte abgelaufene Schachtel gezündet wird, ...«

  9. anonym

    »@Ace
    Das ist so nicht ganz richtig!, da die Feuerwerkskörper in D-Land zugelassen waren. Es wird so, wie schon so oft eine Übergangszeit dafür vorgesehen sein.«

  10. Ace

    »Da liegst du aber falsch angelo lediglich der besitz ist noch erlaubt . Die verwendung allerdings ist Verboten!!«

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