Schlag auf Schlag

Violetter Kanonenschlag

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Artikel-Nr.: 210102_1
Hersteller: Feistel
Kurzbeschreibung: perfektes Knallsortiment
Verkaufseinheit: Sortimentsschachtel

Gefahrgutklasse: 1.4S (UN 0337)
Kategorie: PII
BAM-Nr.: BAM PII-094

Archivartikel

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In Shop aufgenommen:
16. März 2008

Schlag auf Schlag

Violetter Kanonenschlag

Besondere Ausführung des Sortimentes Schlag auf Schlag von Feistel, im grunde hat sich gegenüber der ursprünglichen Ausführung nicht viel getan, man hat schlicht die Frösche weggelassen und dafür zwei der besten Kanonenschläge überhaupt mit eingepackt, dem ganzen noch eine etwas farbenfrohere Verpackung gegegben und schon war ein perfektes Sortiment noch perfekter gemacht. Wir durften das Sortiment probieren, es gibt, wie schon angedeutet, wohl kaum einen lauteren Kanonenschlag als dieser violette kleine Kerl, unglaublich!

Im Detail:

2 KO Schläge
3 Koboldknaller
3 Schwärmer A
3 FF Petarden
2 Violette Kanonenschläge
3 Luftheuler


1:10
  • 240p
vor 17 Jahren

52 Kommentare zu Schlag auf Schlag

  1. »Hallo,

    also erstmal steht diese Weisung nicht auf dem Sortiment, auch auf vielen anderen Sortimenten ist solch eine Weisung, die Abgabe nur in ungeöffneter Originalverpackung vorzunehmen, nicht zu finden. Der Ursprung, das die Abgabe nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt ist, kommt daher, wenn es sich z.b. um Knallerschachteln oder Packungen handelt, dessen Inhalt keine eigene Weisung zum Gebrauch dieser Gegenstände beinhaltet, z.b. einzelne Knaller wie Paketcracker, auf denen steht nicht nochmal, das man sie auf den Bodenlegen soll, sie anzünden und sich dann rasch entfernen. Damit solche dinge nicht einzeln verkauft werden, hat man die Abgabe nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt. Bei Sortimenten, oder speziell bei diesem Sortiment sind alle Artikel auch einzeln verkaufbar, alle Artikel haben eine BAM, alle Artikel haben eine Gebrauchsanweisung. Das einzige was an einem Sortiment erlischt, bei dem wir die Luftheuler z.B. rausnehmen, ist die Unbedenklichkeits-Zulassung, wir können nach der Entnahme der Luftheuler das Sortiment nicht mehr als verblisterte Ware im Schaufenster ausstellen, diese angebrochene Schachtel müsste dem Gesetz nach ab jetzt unter Glas oder in eine Verkaufsvitrine. Ob ich jetzt alles einzeln verkaufe und die Sachen dem Kunden in eine Tüte packe, oder es einfach in der Sortimentsschachtel belasse, ist völlig egal! Wohl an denn!«

  2. Anonym

    »"wobei davon ausgegangen werden muss, das dieser, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, nicht im Lieferumfang enthalten ist"
    Von wo bekommt ihr die denn geliefert? Feistel gibts doch nicht mehr, dass heißt ihr müsst das Sortiment doch eigentlich schon haben, in irgendeinem Laden gefunden. Würde aber heißen ihr müsstet die Heuler raus nehmen. Aber Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung :o«

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