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Artikel-Nr.: 200643_1
Hersteller: Nico (Silberhütte)
Kurzbeschreibung: Tolle Gold-Rakete mit blauen Sternen
Verkaufseinheit: 1 Stück
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Einzelangebot, der folgende Text ist noch aus 2014.
Alle die seit Jahren danach schreien, es solle doch mal wieder gute Schütt-Raketen geben, werden heute erhört. Nico Flashlight-Rakete ist keine geringere als die alte Nico Golden Star und bietet ein unglaublichen Effekt. Volles Gold mit blauen Sternen als Weide, die Standzeit ist enorm. Zum absoluten Spitzen-PREIS, im 10-er Bündel, gibt es hier und heute eine LETZTE CHANCE nochmal solch einen Genuss zu erleben.
Deutsche Raketen aus der letzten Serie der Silberhütte.
48 Kommentare zu Nico Flashlight-Rakete einzeln
»Anonym kauft immer Edeka. Isch nischt. 50 ist ne gute Idee von Scha(s)chlik. War doch früher die Skorpion-Rakete, oder!
@:P: Den Brenner auf Knopfdruck finde ich auch heiß, brauche ich. Schreib mal bitte, wie der genau heißt, damit ich mit meinen 10 Daumen im Baumarkt einmal nicht wie n Trottel dastehe ;)«
»Die Idee mit dem Brausebrenner ist ja nett.
Perfekt für den Massenabschuß,muß mal eben in den Baumarkt......ciaoo :DD«
»Was unter geltendem Gesetz gekauft wurde, ist als Besitz nicht verboten. Der gewerbliche Vertrieb wird dann aber nicht mehr möglich sein. Bei der Verwendung sehe ich das nicht so eng.«
»Bis wann gelten eigentlich die P-Zulassungen? Bis 2017?
Darf man Artikel mit P-Zulassung nach 2017 nur nicht mehr verwenden, oder ist auch der Besitz verboten? Sorry, habe auf der BAM-Seite nichts dazu gefunden.«
»OK, danke!«
»Die BAM-Nr. 0957 ist natürlich NICHT erloschen! Zitat BAM Liste (http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/kl2_kleinfeuerw.pdf): "BAM
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P II
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0957
Golden Star (Rakete)
NICO Feuerwerk GmbH
Bei der Feuerwerkerei 4
22946 Trittau"
Grüße....mit Senf!«
»Und ja, die Befüllungshülse ist ordentlich voll. Bei deutschen Raketen gibt es kaum solche Baureihen wo nur der Treiber befüllt wurde und dann ein Dekohütchen aufgesetzt bekam.«
»Natürlich darf die Rakete verschossen/verkauft werden, die BAM wurde ja nicht entzogen, oder der Artikel verboten. Die BAM Zulassung wird nur halt irgendwann gelöscht, wenn der Artikel nicht mehr hergestellt wird. In solch einem Fall greift die Restbestandsreglung, das gilt für so ziemlich jeden Artikel, besonders Raritäten.«
»Hab mich gerade informiert - BAM ZULASSUNG ERLOSCHEN.
Darf ich diese Raketen jetzt überhaupt zünden?«
»Ist dort auch nur der Treiber gefüllt, oder ist tatsächlich etwas in der Papprolle ?«
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