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Artikel-Nr.: 210022_1
Hersteller: Comet
Kurzbeschreibung: Kanonenschlag mit Reibzündung
Verkaufseinheit: einzeln
für Kinder ab 12 Jahre geeignet
ganzjähriger Verkauf möglich
am Lager
sofort verfügbar
Im Shop seit: 28. November 2004
Größerer Comet Kanonenschlag A mit Reibzündung. Es war nur eine Frage der Zeit, wann auch dieser aus dem Programm genommen wird. Die hier angebotenen Bestände sind schon um einiges älter und sollten in ihrer Wirkung noch erheblich besser als die zuletzt gefertigten sein.
87 Kommentare zu Comet Kanonenschlag A
»Dat is ja nun auch wieder tendenziell Unsinn: wo soll denn da der Ärger herkommen? Hauptwachmeister Fuchs kommt zufällig in dem Moment vorbei, wenn Du einen "Problem-2017" behafteten Artikel zündest, ist (wie selbstverständlich alle Vopos ... äh, Polizisten) sachkundig und verpasst Dir ne Anzeige ... ja/ne, is klar! Wie ich schon schrieb: dat interessiert keine Sau!«
»Sicherlich nicht.Aber sein recht sollte man schon kennen. Kann einen doch nur vor ärger schützen. Und da willst du noch mehr kontrolle wo sie uns jetzt schon alles vermiesen.. ??!!«
»Wie auch immer: so ein Verbot wird hier eh nich so viele Leute kratzen.«
»Laut gesetztext is die verwendung verboten . Wollts bloss net ganz so mies machen wies is kollege ;)«
»Wat is denn dat schon wieder für eine schwammige Aussage: "... EIGENTLICH nicht mehr erlaubt ..."?«
»Da bist du falsch informiert die verwendung ist ab dann ebenfalls eigentlich nicht mehr erlaubt. ;)«
»Meine Güte, 2017 -- was ist denn 2017 -- gar nichts, es wird nicht ein Feuerwerkskörper verboten, nicht einer! Das einzige ist, das Feuerwerkskörper ohne F2 BAM Nummer nicht mehr verkauft werden dürfen. Die BAM-PII Nummer allein reicht nicht mehr. Daraus folgt, das alle Artikel die die Hersteller nicht mehr mit einer neuen F2 Nummer "Nachrüsten", nicht mehr verkauft werden. Und das sind nun mal die älteren und nicht mehr hergestellten Artikel. Dazu gehören bedauerlicher Weise auch viele Reiber, aber verboten werden die deswegen nicht.«
»Einfach geil, leider kommt 2017 und es wird na ja... verboten, obwohl die BAM dies mit einer Aussage selber verneint, denn die meint, dieses Feuerwerk würde im Laufe der Jahre verschwinden. Also: Rügt Euch nicht, wenn die BAM sowas sagt ist es ja wie eine Restbestandsregelung, wenn noch welche da sind und sie regulär für solche einen Zweck (abrennen etc.) gekauft wurden, dürfen sie nach meiner Sicht der Dinge auch weiter abgebrannt werden. Ins Gesetzt schreiben sie dies, in Eigenaussage sagen sie das... zumindest meine ich die Eigenaussage mal gelesen zu haben.«
»Sehr Laut!«
»Für die Größe sehr laut!kauf ich wieder.Hoffendlich gibt es dann noch welche!!!«
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