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Artikel-Nr.: 210022_1
Hersteller: Comet
Kurzbeschreibung: Kanonenschlag mit Reibzündung
Verkaufseinheit: einzeln
für Kinder ab 12 Jahre geeignet
ganzjähriger Verkauf möglich
am Lager
sofort verfügbar
Im Shop seit: 28. November 2004
Größerer Comet Kanonenschlag A mit Reibzündung. Es war nur eine Frage der Zeit, wann auch dieser aus dem Programm genommen wird. Die hier angebotenen Bestände sind schon um einiges älter und sollten in ihrer Wirkung noch erheblich besser als die zuletzt gefertigten sein.
87 Kommentare zu Comet Kanonenschlag A
»Die gab es auch mal für 39 cent , so ist das aber , Angebot und nachfrage«
»Hallo liebe Vitrine,
habt ihr zu diesem Bodenknallkörper noch eine originale Leerverpackung ?«
»Wenn man bedenkt letztes Jahr lag der Stückpreis bei 99 Cent und jetzt lachhaft so etwas.«
»aber ich finde cool das feuerwerk gibt echt geil«
»Ab etwa Mitte 2017 läuft die alte BAM-Kennung aus. Alle Artikel, die die neue F2 nicht haben, dürfen nicht mehr verkauft oder verwendet werden.
Gesichert aufbewahren darf man sie aber noch.«
»@Böllerbärbel: das würde ja bedeuten, dass alles so bleibt, wie es ist. Dat möchte ich doch mal stärkstens bezweifeln! Vielleicht gibt es so was ja schon (wer liest schon das Kleingedruckte), aber die Führungsetage der Feuerwerksvitrine könnte ja mal diesbezüglich etwas in ihre AGB's/FAQ's schreiben.«
»Die Altbestände dürfen sogar weiter verkauft werden.
Es steht nirgends, dass sie verboten sind, es gelten einfach neue Zulassungsvorschriften ab 2017.
Es steht nirgends, dass alte Zulassungen (für alte Waren) aufgehoben sind.
Vorschriften ab 2017 gelten für Feuerwerkskörper ab 2017.«
»Kannst du im fw forum nachschlagen wird aber viel zeit und mühe brauchen da recht undurchsichtig .«
»Soso Ace, dann zeige mir doch bitte mal dieses Gesetz, zumindest aber wenigstens die Verordnung zu diesem Gesetz, in der solche Sachen meistens geregelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das z.B. der PyroArt Reiber (hier Artikel 110498_1) mit einer aktuellen F2-Nummer nicht mehr verwendet werden darf. Dazu muss in der Verordnung/Gesetz der FW-Körper und die BAM-Nummer exakt aufgeführt sein damit es ein Verwendungsverbot wird.«
»Hmmm .. :) hast recht .«
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