Die BAM-Nummern sind im Jahr 2016 ausgelaufen mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten. Der Besitz alter Artikel ist davon nicht betroffen. Die Artikel sind in keinsterweise verboten. Gegen die Artikel spricht auch heute absolut nichts. Wahrscheinlich sind sie sogar unter strengeren Richtlinien zugelassen worden, als die heutigen. Wir sehen eine Tonne mit vielen Schätzen, ein Sinnbild für den Wandel und der Hinweis auf die damals letzte Aktion im Shop. Später ist dieses Motiv auch auf einem unserer Kalender gekommen und war zusatzlich als Tassenmotiv sehr beliebt.
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