Die Inhaberin eines Hobbybastelladens war verstorben. Jene, die den Laden als gute Quelle für Raritäten kannten, kamen nicht mehr ran. Später erfuhren wir, dass es noch Ansprüche des Vermieters gegen die Erbmasse gab. Erst die Entscheidung eines Gerichtes, brachte Bewegung.
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