Leuchtfeuerwerk am Abend des 1.1.23. Umgangssprachlich ist das "Böllern" in Berlin nur abends von 18 - 7 Uhr morgens erlaubt. Das die Kommunikation seitens Behörden und Informationsstellen (TV/Radio) dies gerne so aussehen läßt, hat den Hintergrund, dass man eigentlich 48 Stunden am Stück Feuerwerk machen könnte. So verwundert es nicht, dass man Feuerwerk machen mit dem negativ besetzten Begriff "Böllern" ausdrückt, und sollte sich dann jemand vor 18 Uhr oder nach 7 Uhr erlauben Feuerwerk abzubrennen, kommt schnell der Finger und die Aussage "Böllern ist verboten", das ist begriffstechnisch auch nicht falsch. Jedoch erwidert der vermeintliche Delinquent nur sehr selten, "aber ich mach doch keine Böller, Herr Wachtmeister"! Und selbst wenn er es täte, kommt spätestens dann das Fehlverhalten, welches wir hier anprangern wollen. Denn auch ausführende Behörden sind oft fehlinformiert bzw. glauben den gleichen Plunder (Böller = Feuerwerk machen) und setzen Maßnahmen dementsprechend um. Nun ist dies ein Geschehnis, welches wir seit Jahren erleben und uns bisher stets erfolgreich dagegen erklären konnten. Und dieses Jahr? Nix! Weder am 31.12. Belehrungen, dass man Römische Lichter nicht mit einem Winkel von 80 Grad ordentlich befestigt, abbrennen dürfe, noch ein Besuch am 1.1. mit entsprechen Hinweis "is veboten". So gesehen ein schöner, sehr schöner Jahreswechsel, hoffentlich auch für Euch, bitten wir darum, dass noch viele folgen mögen!
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